Schwerin (agrar-PR) - Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr.
Till Backhaus hat sich in der heutigen Landtagssitzung für eine zügige
Beratung der von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Vorlage
"Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Landesnaturschutzrechts"
ausgesprochen. Nur so könne gewährleistet werden, dass zeitgleich mit
dem Inkrafttreten des neuen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010
auch ein neues Landesnaturschutzrecht in Mecklenburg-Vorpommern wirksam
wird.
Der Minister verwies auf die einzigartige Natur und
Landschaft Mecklenburg-Vorpommerns mit den drei Nationalparken, zwei
Biosphärenreservaten und sieben Naturparken mit einer Gesamtfläche von
insgesamt 532.000 Hektar. Die noch weitgehend intakte Natur des Landes
sei sowohl Lebensgrundlage für viele seltene Tier- und Pflanzenarten,
aber auch ein "großes Pfund für eine unserer Haupteinnahmequellen – den
Tourismus". Unser aller Aufgabe sei es, diesen Schatz auch für die
Nachwelt zu erhalten. Deshalb freue er sich, dass der Gesetzentwurf zur
Bereinigung des Landesnaturschutzrechts von den Koalitionsfraktionen in
den Landtag eingebracht wurde.
"Das jetzt eingebrachte Gesetz ist
der letzte Akt einer Entwicklung, an dessen Ende eigentlich das
Umweltgesetzbuch (UGB) des Bundes stehen sollte", sagte Backhaus vor
den Abgeordneten. "Ich habe das Vorhaben eines UGB immer unterstützt,
weil die Vorteile einer Zusammenfassung der umweltrechtlichen
Regelungen auf Bundesebene auf der Hand liegen. Für Schützer wie
Nutzer, für Bürger wie Behörden, für Umweltverbände wie für die
Wirtschaft hätte das UGB zu klareren, besser strukturierten und
systematisierten Regelungen geführt."
Leider sei das UGB
letztlich am Widerstand der CSU gescheitert. Wenigstens sei es dem
ehemaligen Bundesumweltminister Gabriel noch gelungen, am Ende der
letzten Legislaturperiode im Bund als Ersatz die beiden Gesetze zur
Neuregelung des Naturschutzrechts und des Wasserrechts des Bundes
vorzulegen.
"Aus meiner und aus Sicht der Koalitionsparteien muss
es darum gehen, dass für alle Betroffenen auch nach dem 1. März 2010
die Anwendung des geltenden Naturschutz- und Wasserrechts genauso
einfach bleibt wie bisher. Vollzugssicherheit hat die größte Priorität.
Auch wenn ab dem 1. März nächsten Jahres erstmals das Naturschutz- und
das Wasserrecht des Bundes unmittelbar geltendes Recht sind und unser
bisher geltendes Landesrecht auf diesen Gebieten weitgehend verdrängt,
ermöglicht das Grundgesetz das Weiterbestehen des Landesrechts unter
bestimmten Umständen. Für mich war deshalb von Anfang an klar, dass die
damit erforderliche Rechtsbereinigung des Landesnaturschutzrechts und
des Landeswasserrechts schnellstmöglich erfolgen muss", erläuterte der
Minister die Notwendigkeit des Gesetzentwurfs.
Der
Vollzugssicherheit den Vorrang zu geben bedeute einerseits, der
Bundesregelung soweit wie erforderlich zu folgen. Damit werde der
Forderung nach einer 1:1- Umsetzung des Bundesrechts Rechnung getragen.
Es bedeute andererseits, dass in den Bereichen, bei denen größere und
nicht einfach aufzulösende Differenzen zur Bundesregelung bestehen, das
bisher bestehende und vollzugerprobte Landesrecht durch Neuerlass
fortgeschrieben wird. So solle zum Beispiel der bestehende gesetzliche
Biotopschutz in bisherigem Umfang zunächst beibehalten werden.
"Grundsätzlich
geht es bei diesem Gesetzesvorhaben um eine Rechtsbereinigung und nicht
vordergründig um inhaltliche Veränderungen des Naturschutzrechts im
Lande", sagte Minister Backhaus zum Abschluss seiner Rede.