16.12.2009 | 00:00:00 | ID: 4209 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Backhaus für zügige Beratung des neuen Landesnaturschutzrechts

Schwerin (agrar-PR) - Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus hat sich in der heutigen Landtagssitzung für eine zügige Beratung der von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Vorlage "Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Landesnaturschutzrechts" ausgesprochen. Nur so könne gewährleistet werden, dass zeitgleich mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 auch ein neues Landesnaturschutzrecht in Mecklenburg-Vorpommern wirksam wird.

Der Minister verwies auf die einzigartige Natur und Landschaft Mecklenburg-Vorpommerns mit den drei Nationalparken, zwei Biosphärenreservaten und sieben Naturparken mit einer Gesamtfläche von insgesamt 532.000 Hektar. Die noch weitgehend intakte Natur des Landes sei sowohl Lebensgrundlage für viele seltene Tier- und Pflanzenarten, aber auch ein "großes Pfund für eine unserer Haupteinnahmequellen – den Tourismus". Unser aller Aufgabe sei es, diesen Schatz auch für die Nachwelt zu erhalten. Deshalb freue er sich, dass der Gesetzentwurf zur Bereinigung des Landesnaturschutzrechts von den Koalitionsfraktionen in den Landtag eingebracht wurde.

"Das jetzt eingebrachte Gesetz ist der letzte Akt einer Entwicklung, an dessen Ende eigentlich das Umweltgesetzbuch (UGB) des Bundes stehen sollte", sagte Backhaus vor den Abgeordneten. "Ich habe das Vorhaben eines UGB immer unterstützt, weil die Vorteile einer Zusammenfassung der umweltrechtlichen Regelungen auf Bundesebene auf der Hand liegen. Für Schützer wie  Nutzer, für Bürger wie Behörden, für Umweltverbände wie für die Wirtschaft hätte das UGB zu klareren, besser strukturierten und systematisierten Regelungen geführt."

Leider sei das UGB letztlich am Widerstand der CSU gescheitert. Wenigstens sei es dem ehemaligen Bundesumweltminister Gabriel noch gelungen, am Ende der letzten Legislaturperiode im Bund als Ersatz die beiden Gesetze zur Neuregelung des Naturschutzrechts und des Wasserrechts des Bundes vorzulegen.

"Aus meiner und aus Sicht der Koalitionsparteien muss es darum gehen, dass für alle Betroffenen auch nach dem 1. März 2010 die Anwendung des geltenden Naturschutz- und Wasserrechts genauso einfach bleibt wie bisher. Vollzugssicherheit hat die größte Priorität. Auch wenn ab dem 1. März nächsten Jahres erstmals das Naturschutz- und das Wasserrecht des Bundes unmittelbar geltendes Recht sind und unser bisher geltendes Landesrecht auf diesen Gebieten weitgehend verdrängt, ermöglicht das Grundgesetz das Weiterbestehen des Landesrechts unter bestimmten Umständen. Für mich war deshalb von Anfang an klar, dass die damit erforderliche Rechtsbereinigung des Landesnaturschutzrechts und des Landeswasserrechts schnellstmöglich erfolgen muss", erläuterte der Minister die Notwendigkeit des Gesetzentwurfs.

Der Vollzugssicherheit den Vorrang zu geben bedeute einerseits, der Bundesregelung soweit wie erforderlich zu folgen. Damit werde der Forderung nach einer 1:1- Umsetzung des Bundesrechts Rechnung getragen. Es bedeute andererseits, dass in den Bereichen, bei denen größere und nicht einfach aufzulösende Differenzen zur Bundesregelung bestehen, das bisher bestehende und vollzugerprobte Landesrecht durch Neuerlass fortgeschrieben wird. So solle zum Beispiel der  bestehende gesetzliche Biotopschutz in bisherigem Umfang zunächst beibehalten werden.

"Grundsätzlich geht es bei diesem Gesetzesvorhaben um eine Rechtsbereinigung und nicht vordergründig um inhaltliche Veränderungen des Naturschutzrechts im Lande", sagte Minister Backhaus zum Abschluss seiner Rede.
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