17.06.2009 | 00:00:00 | ID: 879 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Backhaus stellt Entwurf zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes vor

Schwerin (agrar-PR) - Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus hat heute im Schweriner Landtag den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes vorgestellt. Besonders wichtig sei für ihn, "dass die Elemente des Naturschutzrechts in den Vordergrund rücken, die auf ein Miteinander, einen Konsens von Schutz und Nutzung zielen. Das Gesetz soll die Kräfte im Land stärken, die daran arbeiten, Natur und Landschaft wirksam im Einklang mit den Menschen zu schützen."

Schwerpunkte der Gesetzesänderung sind:

-          Die Einführung der Ökokontierung und

-          Die Umsetzung von NATURA 2000.

Durch die Einführung der Ökokontierung wird nach den Worten des Ministers die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung für Bürger und Investoren einfacher und die Natur profitiert von einer verbesserten Qualität der Kompensationsmaßnahmen.

Die Eingriffsregelung sei Ausdruck des Verursacherprinzips. Das bedeute – wer Natur zerstört, muss an anderer Stelle den Schaden wieder gut machen. Bislang sei es ausschließlich Aufgabe des Investors gewesen, sich um entsprechende Maßnahmen und deren Durchführung zu kümmern.

Backhaus: "Wir wollen jetzt mit der Einführung der Ökokontierung eine Regelung schaffen, die es allen ermöglicht, Kompensationsmaßnahmen schon im Vorhinein durchzuführen ohne Bezug zu einer geplanten Investition. Es lohnt sich also künftig, wenn Bürger etwas für die Verbesserung von Natur und Landschaft tun, denn sie können diesen Vorteil für die Natur im Ökokonto "auf die hohe Kante" legen. Das wird dann durch Bescheid der Naturschutzbehörde anerkannt. Kompensationsmaßnahmen sollen als Kompensationsmaßnahmenpools in Schwerpunkträumen konzentriert werden, wo sie für die Natur möglichst große Vorteile bringen und andererseits mit möglichst geringen Beeinträchtigungen für Nutzer verbunden sind.

Wer künftig eine Investition in Mecklenburg-Vorpommern durchführen will, kann sich voll auf diese Investition konzentrieren, denn er wird sich nur noch wenig um den Ausgleich für die Schäden an Natur und Landschaft kümmern brauchen. Im Regelfall wird er eine Maßnahme aus dem Ökokonto erwerben können, die schon durchgeführt worden ist."

Die zweite wichtige Änderung betreffe die Umsetzung von NATURA 2000. Es solle mit dem Gesetzentwurf die Möglichkeit geschaffen werden, die NATURA 2000-Gebiete durch Rechtsverordnung der Landesregierung pauschal unter Schutz zu stellen. So könne vermieden werden, dass alle NATURA 2000-Gebiete nach deutschem Naturschutzrecht als Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet unter Schutz gestellt werden müssen. Dadurch würden in der Landes- und Kommunalverwaltung sowohl Personalkosten eingespart als auch eine Vielzahl von Detailregelungen über Nutzungseinschränkungen und ihre Ausnahmen vermieden. Dies sei ein wesentlicher Beitrag zur Deregulierung. Andererseits werde durch die Eingriffsermächtigung für die Naturschutzbehörden das ordnungsrechtlich Notwendige getan, um einen wirksamen Schutz der NATURA 2000-Gebiete zu erreichen. Dazu diene auch die von den Staatlichen Ämtern für Umwelt und Natur durchzuführende Managementplanung zur Entwicklung von Konzepten auf welche Weise, in welchen Zeiträumen und mit welchen Maßnahmen ein wirksamer Schutz der NATURA 2000-Gebiete erreicht werden kann.
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