Schwerin (agrar-PR) - Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr.
Till Backhaus hat heute im Schweriner Landtag den Entwurf eines Zweiten
Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes vorgestellt.
Besonders wichtig sei für ihn, "dass die Elemente des Naturschutzrechts
in den Vordergrund rücken, die auf ein Miteinander, einen Konsens von
Schutz und Nutzung zielen. Das Gesetz soll die Kräfte im Land stärken,
die daran arbeiten, Natur und Landschaft wirksam im Einklang mit den
Menschen zu schützen."
Schwerpunkte der Gesetzesänderung sind:
- Die Einführung der Ökokontierung und
- Die Umsetzung von NATURA 2000.
Durch
die Einführung der Ökokontierung wird nach den Worten des Ministers die
Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung für Bürger und
Investoren einfacher und die Natur profitiert von einer verbesserten
Qualität der Kompensationsmaßnahmen.
Die Eingriffsregelung sei
Ausdruck des Verursacherprinzips. Das bedeute – wer Natur zerstört,
muss an anderer Stelle den Schaden wieder gut machen. Bislang sei es
ausschließlich Aufgabe des Investors gewesen, sich um entsprechende
Maßnahmen und deren Durchführung zu kümmern.
Backhaus: "Wir
wollen jetzt mit der Einführung der Ökokontierung eine Regelung
schaffen, die es allen ermöglicht, Kompensationsmaßnahmen schon im
Vorhinein durchzuführen ohne Bezug zu einer geplanten Investition. Es
lohnt sich also künftig, wenn Bürger etwas für die Verbesserung von
Natur und Landschaft tun, denn sie können diesen Vorteil für die Natur
im Ökokonto "auf die hohe Kante" legen. Das wird dann durch Bescheid
der Naturschutzbehörde anerkannt. Kompensationsmaßnahmen sollen als
Kompensationsmaßnahmenpools in Schwerpunkträumen konzentriert werden,
wo sie für die Natur möglichst große Vorteile bringen und andererseits
mit möglichst geringen Beeinträchtigungen für Nutzer verbunden sind.
Wer
künftig eine Investition in Mecklenburg-Vorpommern durchführen will,
kann sich voll auf diese Investition konzentrieren, denn er wird sich
nur noch wenig um den Ausgleich für die Schäden an Natur und Landschaft
kümmern brauchen. Im Regelfall wird er eine Maßnahme aus dem Ökokonto
erwerben können, die schon durchgeführt worden ist."
Die zweite
wichtige Änderung betreffe die Umsetzung von NATURA 2000. Es solle mit
dem Gesetzentwurf die Möglichkeit geschaffen werden, die NATURA
2000-Gebiete durch Rechtsverordnung der Landesregierung pauschal unter
Schutz zu stellen. So könne vermieden werden, dass alle NATURA
2000-Gebiete nach deutschem Naturschutzrecht als Naturschutzgebiet oder
Landschaftsschutzgebiet unter Schutz gestellt werden müssen. Dadurch
würden in der Landes- und Kommunalverwaltung sowohl Personalkosten
eingespart als auch eine Vielzahl von Detailregelungen über
Nutzungseinschränkungen und ihre Ausnahmen vermieden. Dies sei ein
wesentlicher Beitrag zur Deregulierung. Andererseits werde durch die
Eingriffsermächtigung für die Naturschutzbehörden das ordnungsrechtlich
Notwendige getan, um einen wirksamen Schutz der NATURA 2000-Gebiete zu
erreichen. Dazu diene auch die von den Staatlichen Ämtern für Umwelt
und Natur durchzuführende Managementplanung zur Entwicklung von
Konzepten auf welche Weise, in welchen Zeiträumen und mit welchen
Maßnahmen ein wirksamer Schutz der NATURA 2000-Gebiete erreicht werden
kann.