27.10.2023 | 11:34:00 | ID: 37850 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Hagelversicherung: Ziel von maximal 2,5 Hektar Bodenverbrauch pro Tag muss eingehalten werden

Wien (agrar-PR) - Zur Reduzierung des Bodenverbrauchs braucht es konkrete Zielvereinbarungen in der Bodenschutzstrategie.
Der Boden ist ein begrenztes, wertvolles nicht vermehrbares Gut, das viele lebenswichtige Funktionen, wie Nahrungsmittelproduktion oder Schutz vor Naturkatastrophen bietet. Dennoch wird unser Boden täglich durch grob fahrlässiges Verhalten durch Verbauung weniger.

Wir sind in Österreich beim Bodenverbrauch beispielsweise mit der höchsten Anzahl an Supermärkten pro 100.000 Einwohner Europameister im negativen Sinn. In den letzten 20 Jahren wurden in Österreich 130.000 Hektar beste Agrarflächen verbaut. Den traurigen Rekord beim Bodenverbrauch hält Oberösterreich mit einem täglichen Bodenverbrauch von 4,25 Hektar, von insgesamt fast 12 Hektar österreichweit, wie eine Grafik zeigt. „Was jedoch besonders besorgniserregend und unverständlich ist, ist die Tatsache, dass Spitzenreiter beim Bodenverbrauch konkrete Zielvereinbarungen in der Bodenschutzstrategie erschweren.

Auch die Haltung des Gemeindebunds ist nicht zukunftsorientiert und nicht mehr zeitgemäß. Damit diese Fehlentwicklung und dieses alte Denken beim Bodenverbrauch endlich korrigiert wird, muss das im Regierungsprogramm festgelegte 2,5 Hektar-Ziel unbedingt eingehalten werden. Es braucht quantitative und messbare Zielwerte für die tägliche Flächeninanspruchnahme, die von Ländern und Gemeinden eingehalten werden. Alles andere wäre vergleichbar mit einer gesetzlichen Regelung, mit der die Anzahl der Verkehrstoten durch Raserei reduziert werden sollte, dabei aber auf das Tempolimit vergessen und nur an die eigene Vernunft appelliert wird“, so Dr. Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Hagelversicherung, zu den Ergebnissen einer Sitzung der Österreichischen Raumordnungskonferenz vergangenen Mittwoch.

Umfassendes Maßnahmenbündel
Neben quantitativen Messgrößen braucht es auch ein umfassendes Maßnahmenbündel, um den Bodenverbrauch einzudämmen. Dazu gehört der Schutz besonders wertvoller Flächen (landwirtschaftliche Vorrangflächen), wie am Beispiel der Schweiz, wo die produktivsten Landwirtschaftsböden für die Ernährungssicherung der Bevölkerung gesetzlich vor Verbauung geschützt sind. Doch auch steuerliche Anreize sind laut einer WIFO-Studie ein Hebel, um in die richtige Richtung zu lenken.

Ein Beispiel dafür ist eine verpflichtende interkommunale Teilung des Kommunalsteueraufkommens. Damit könnten Anreize für Umwidmungen verhindert und die Zersiedelung eingedämmt werden. Gegenwärtig werden bauwütige Gemeinden mit ihren Gewerbeparks etc. über die Kommunal- und Grundsteuer belohnt, dabei sollen aber bodenschonende Gemeinden honoriert werden. Eine weitere Tatsache: Wir haben in Österreich laut Schätzungen des Umweltbundesamtes leerstehende Industrie-, Gewerbe- und Wohnimmobilien im Ausmaß von 40.000 Hektar. Das entspricht in etwa der Fläche der Stadt Wien.

Eine verpflichtende österreichweite Leerstandsabgabe sowie die Wiedereinführung der Zweckwidmung des Wohnbauförderungsbeitrages und die Verwendung eines Teils der Mittel für Altbausanierung können helfen, den Leerstand einzudämmen. Überdies ist ein vermehrtes Bauen in die Höhe und in die Tiefe dringend erforderlich. „Wir müssen jedenfalls eines bedenken: Der Boden ist unsere einzige Ressource, mit der Lebensmittel produziert werden können. Die Ablehnung des 2,5 Hektarzieles ist ein sehr altes Denken und zeigt, dass einem die künftigen Generationen offensichtlich kein Anliegen sind. Von Beton können wir jedenfalls nicht abbeißen“, so Weinberger abschließend.

Rückfragehinweis:
Magdalena Hofer, MA, stellv. Pressesprecherin, Österreichische Hagelversicherung, +43 664 280 32 87, hofer@hagel.at
Pressemeldung Download: 
Agrar-PR
Agrar-PR
Postfach 131003
70068 Stuttgart
Deutschland
Telefon:  +49  0711  63379810
E-Mail:  redaktion@agrar-presseportal.de
Web:  www.agrar-presseportal.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.