12.09.2023 | 16:49:00 | ID: 37345 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Katrin Eder: „Brauchen Maßnahmen, um langfristig genug sauberes Wasser für alle zu haben“

Mainz (agrar-PR) - Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes beschlossen / Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe müssen ab 2024 für Wasserentnahmen aus Grund- und Oberflächenwasser ab einer Menge von 10.000 Kubikmetern zahlen
„Wir alle können ohne sauberes und ausreichendes Wasser nicht überleben. Der fortschreitende Klimawandel führt zu weniger Grundwasserneubildung, auch Oberflächengewässer führen in Dürrezeiten, wie wir sie immer häufiger erleben, weniger Wasser. Daher ist es wichtig, effizienter mit Wasser umzugehen, um einer Knappheit entgegenzuwirken“, sagt Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Dienstag anlässlich des Ministerratsbeschlusses, das Wasserentnahmeentgeltgesetz zu ändern. Demnach müssen land- und forstwirtschaftliche Betriebe ab einer Entnahmemenge von 10.000 Kubikmetern jährlich bei Grundwasser und ab einer Entnahmemenge von 20.000 Kubikmetern bei Wasser aus Oberflächengewässern ein Wasserentnahmeentgelt zahlen. Dieser sogenannte „Wassercent“ fällt ab Januar 2024 an.

Die Änderung des Landes-Wasserentnahmeentgeltgesetzes entspricht auch der Koalitionsvereinbarung, die dies für Grundwasserentnahmen in der Landwirtschaft als politisches Ziel vorgibt. Bislang mussten im Wesentlichen nur Wasserversorger, Industrie und Gewerbe den Wassercent bezahlen; Wasser zur land- und forstwirtschaftlichen Beregnung war kostenfrei. „Trinkwasser wird in Rheinland-Pfalz zu etwa 97 Prozent aus dem Grundwasser entnommen, gleichzeitig ist die mittlere jährliche Grundwasserneubildung in den vergangenen 20 Jahren gegenüber dem langjährigen Mittel um rund 25 Prozent zurückgegangen. Hinzu kommt, dass in Dürreperioden aufgrund geringeren Abflusses und Versickerung sich Schadstoffe stärker konzentrieren können, da der Verdünnungseffekt ausbleibt. Deshalb müssen wir alle gemeinsam dafür sorgen, dass Trinkwasser – unser Lebensmittel Nummer eins – auch weiterhin für alle langfristig verfügbar ist“, so Eder.

Die im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung vereinnahmten Gelder sollen zweckgebunden für ressourcenschonende Bewässerungsprojekte verwendet werden. Zur nachhaltigen Nutzung von Oberflächen- und Grundwasser für Beregnungszwecke sollen digitale Mengenerfassung und witterungsgesteuerte Beregnungstechniken eingesetzt werden.

Das Wasserentnahmeentgelt beträgt bei Entnahmen durch einen Wasser- und Bodenverband drei Cent pro Kubikmeter für Grundwasser und 1,2 Cent pro Kubikmeter für Wasser aus Oberflächengewässern. Für alle anderen Entnahmen werden sechs beziehungsweise 2,4 Cent pro Kubikmeter fällig. Der verringerte Entgeltsatz für Entnahmen durch einen Wasser- und Bodenverband trägt dem Umstand Rechnung, dass verbandlich organisierte Entnahmen die Zahl an wasserrechtlichen Entnahmezulassungen reduzieren und dadurch die Gewässerbewirtschaftung und den Verwaltungsvollzug vereinfachen. Zudem wird damit für Einzelentnehmer ein Anreiz geschaffen, sich einem Wasser- und Bodenverband anzuschließen, was dem politischen Willen Rechnung trägt, Verbundlösungen auf Wasserverbandsebene zu stärken.

Hintergrund:
Das Wasserentnahmeentgeltgesetz hat seit seiner Einführung im Jahr 2013 stark zur Verbesserung der Finanzierung wasserwirtschaftlicher Aufgaben zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung und zum Schutz der Ressource Wasser beigetragen. Zudem gibt es dem Land eine verbesserte Möglichkeit, kommunale Maßnahmenträger bei den wichtigen Leistungen der Daseinsvorsorge wie der Wasserversorgung sowie bei der Durchführung gewässerökologischer Maßnahmen gezielt finanziell zu unterstützen.

Die jährlichen Einnahmen belaufen sich auf rund 25 bis 27 Millionen Euro. Eine genaue Bezifferung, um wie viel die Einnahmen durch die Gesetzesänderung steigen werden kann nicht abgegeben werden, da die konkrete Höhe vom Maß der Ausschöpfung der wasserrechtlichen Zulassung abhängt.
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