Schwerin (agrar-PR) - In Mecklenburg-Vorpommern werden im Zeitraum 2007 bis 2015 ca. 274 Mio. €
für Agrarumweltprogramme im Bereich der Landwirtschaft ausgegeben. Da
in 2013 die gegenwärtige Programmplanungsperiode ausläuft und eine
EU-seitige Finanzierung bis max. 2015 gewährleistet ist, wurde in den
vergangenen Wochen geprüft, wie in 2011 mit den zur Verfügung stehenden
Mitteln über weitere 5 Jahre gefördert werden kann.
Minister Dr.
Backhaus: "Wir haben uns entschlossen, die Beantragung der
Förderprogramme auch in 2011 freizugeben. Damit wird den Landwirten in
Mecklenburg-Vorpommern Planungssicherheit trotz der derzeitig noch
fehlenden Aussage der Europäische Kommission in Brüssel zur Fortsetzung
der Gemeinsamen Agrarpolitik bis 2016 gegeben".
"Klare
Rahmenbedingungen sind wesentlich, um gesunde Lebensmittel nachhaltig,
damit auch umweltgerecht produzieren zu können und besondere
Agrarumweltleistungen zu erbringen", betont Minister Backhaus.
Für folgende Programme können Anträge gestellt werden:
- Förderung der Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren
- Förderung der Einführung und Beibehaltung eines bodenschonenden und erosionsmindernden Ackerfutterbaus -
-
Förderung erosionsmindernder Anbauverfahren durch die kombinierte
Anwendung des Anbaus von Zwischenfrüchten oder Untersaaten und
Mulch-/Direktsaaten
- Förderung der Anlage von Blühflächen oder Blühstreifen für Bienen,
- Förderung der integrierten Obst- und Gemüseproduktion
- Förderung der extensiven Grünlandnutzung durch Beweidung mit Schafen und Ziegen
- Förderung der Anlage von Schonstreifen im Ackerbau."
Mit
Ausnahme der Förderung der naturschutzgerechten Grünlandnutzung können
für alle o.g. Maßnahmen Anträge für Neueinsteiger (erstmalige Teilnahme
am jeweiligen Programm) oder Anträge für Beibehaltung (Fortsetzung des
Programms mit erneutem Verpflichtungszeitraum von 5 Jahren) gestellt
werden. Die beantragten Flächen im Rahmen der naturschutzgerechten
Grünlandnutzung vom 17.05.2010 werden ab 01.01.2011 über 5 Jahre
gefördert. Eine Aussage zur weiteren Förderung über 2011 hinaus kann
gegenwärtig aufgrund des Auslaufens der Programmplanungsperiode nicht
gegeben werden.
Bei der Förderung der besonders umwelt- und
tierartgerechten Haltung wird in 2011 aufgrund der hohen Inanspruchnahme
in 2009 und der zur Verfügung stehenden Finanzmittel keine Beantragung
möglich sein, jedoch wird die Prämienhöhe ungekürzt über den gesamten
Verpflichtungszeitraum gewährleistet.
Hintergrund:
Das
Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit den Agrarumwelt- und
Tierschutzmaßnahmen seit vielen Jahren eine besonders umweltfreundliche
Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie umwelt- und
tiergerechte Haltungsverfahren. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass
Umweltleistungen der Landwirtschaft, die über die gute fachliche Praxis
hinaus gehen, auch gesondert honoriert werden müssen. Die Förderung von
Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen ist ein zentrales Element der
Kooperation zwischen Umwelt-, Vorrang haben dabei z.B. die Förderung der
ökologischen Wirtschaftsweise und der naturschutzgerechten
Grünlandnutzung, Erosionsschutzmaßnahmen, die Förderung der Blühflächen
für Bienenweide sowie die besonders tierart- und umweltgerechten
Haltungsverfahren.
Eine klare Ausrichtung der Programme zu
definierten Umweltzielen und die Aufarbeitung der Akzeptanz der
Programme ist wesentlich für die Ableitung der weiteren Arbeiten im LU
und die Erörterung mit den Verbänden. Gegenwärtig wird insbesondere an
den in 2010 neu aufgelegten Richtlinien `Förderung der extensiven
Grünlandnutzung durch Beweidung mit Schafen und Ziegen`und `Förderung
der Anlage von Schonstreifen im Ackerbau`gearbeitet.