15.10.2010 | 00:00:00 | ID: 6884 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Land fördert Agrarumweltprogramme in Förderperiode mit ca. 274 Mio. € - Beantragung auch in 2011 möglich

Schwerin (agrar-PR) - In Mecklenburg-Vorpommern werden im Zeitraum 2007 bis 2015 ca. 274 Mio. € für Agrarumweltprogramme im Bereich der Landwirtschaft ausgegeben. Da in 2013 die gegenwärtige Programmplanungsperiode ausläuft und eine EU-seitige Finanzierung bis max. 2015 gewährleistet ist, wurde in den vergangenen Wochen geprüft, wie in 2011 mit den zur Verfügung stehenden Mitteln über weitere 5 Jahre gefördert werden kann.

Minister Dr. Backhaus: "Wir haben uns entschlossen, die Beantragung der Förderprogramme auch in 2011 freizugeben. Damit wird den Landwirten in Mecklenburg-Vorpommern Planungssicherheit trotz der derzeitig noch fehlenden Aussage der Europäische Kommission in Brüssel zur Fortsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik bis 2016 gegeben".

"Klare Rahmenbedingungen sind wesentlich, um gesunde Lebensmittel nachhaltig, damit auch umweltgerecht produzieren zu können und besondere Agrarumweltleistungen zu erbringen", betont Minister Backhaus.

Für folgende Programme können Anträge gestellt werden:

-       Förderung der Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren

-       Förderung der Einführung und Beibehaltung eines bodenschonenden und erosionsmindernden Ackerfutterbaus -

-       Förderung erosionsmindernder Anbauverfahren durch die kombinierte Anwendung des Anbaus von Zwischenfrüchten oder Untersaaten und Mulch-/Direktsaaten

-       Förderung der Anlage von Blühflächen oder Blühstreifen für Bienen,

-       Förderung der integrierten Obst- und Gemüseproduktion

-       Förderung der extensiven Grünlandnutzung durch Beweidung mit  Schafen  und Ziegen

-       Förderung der Anlage von Schonstreifen im Ackerbau."

Mit Ausnahme der Förderung der naturschutzgerechten Grünlandnutzung können für alle o.g. Maßnahmen Anträge für Neueinsteiger (erstmalige Teilnahme am jeweiligen Programm) oder Anträge für Beibehaltung (Fortsetzung des Programms mit erneutem Verpflichtungszeitraum von 5 Jahren) gestellt werden. Die beantragten Flächen im Rahmen der naturschutzgerechten Grünlandnutzung vom 17.05.2010 werden ab 01.01.2011 über 5 Jahre gefördert. Eine Aussage zur weiteren Förderung über 2011 hinaus kann gegenwärtig aufgrund des Auslaufens der Programmplanungsperiode nicht gegeben werden.

Bei der Förderung der besonders umwelt- und tierartgerechten Haltung wird in 2011 aufgrund der hohen Inanspruchnahme in 2009 und der zur Verfügung stehenden Finanzmittel keine Beantragung möglich sein, jedoch wird die Prämienhöhe ungekürzt über den gesamten Verpflichtungszeitraum gewährleistet.

Hintergrund:

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit den Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen seit vielen Jahren eine besonders umweltfreundliche Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass Umweltleistungen der Landwirtschaft, die über die gute fachliche Praxis hinaus gehen, auch gesondert honoriert werden müssen. Die Förderung von Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen ist ein zentrales Element der Kooperation zwischen Umwelt-, Vorrang haben dabei z.B. die Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise und der naturschutzgerechten Grünlandnutzung, Erosionsschutzmaßnahmen, die Förderung der Blühflächen für Bienenweide sowie die besonders tierart- und umweltgerechten Haltungsverfahren.

Eine klare Ausrichtung der Programme zu definierten Umweltzielen und die Aufarbeitung der Akzeptanz der Programme ist wesentlich für die Ableitung der weiteren Arbeiten im LU und die Erörterung mit den Verbänden. Gegenwärtig wird insbesondere an den in 2010 neu aufgelegten Richtlinien `Förderung der extensiven Grünlandnutzung durch Beweidung mit  Schafen  und Ziegen`und `Förderung der Anlage von Schonstreifen im Ackerbau`gearbeitet.
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