Schwerin (agrar-PR) - Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt in
seiner Rede auf der Landtagssitzung den von den Fraktionen von SPD und
CDU vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des
Landeswasserrechts.
Ausgangspunkt für diesen Gesetzentwurf stellt
die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes dar, die zum
1.3.2010 in Kraft tritt. Da Bundesrecht Landesrecht bricht (Artikel 31
Grundgesetz), werden damit die Regelungen des bisherigen
Landeswassergesetzes außer Kraft gesetzt. Sie gelten nur in solchen
Fälle weiter, die im Bund nicht geregelt sind oder wofür den Ländern
extra Regelungsaufträge oder –vorbehalte durch den Bund zugewiesen
werden.
"Insofern ist nur schwer erkennbar, welches Landesrecht
und welche Vorschriften zukünftig noch gelten. Eine solche Situation
ist nicht hinnehmbar, weder für die Verwaltung noch für die Bürgerinnen
und Bürger. Der Gesetzesentwurf dient damit der Rechtsbereinigung und
der vordringlichen Klarstellung des ab 1. März 2010 geltenden
Landesrechts", erklärt der Minister.
Eine fachliche Novellierung des Landeswassergesetzes sei damit nicht verbunden. Diese sei aber dringend notwendig.
"Unser
Landeswassergesetz stammt aus dem Jahre 1992 und es hat Ecken und
Kanten, die immer deutlicher zu Tage treten. Aufgrund des langen
Diskussionsprozesses auf Bundesebene hat es aber keinen Sinn gemacht,
eine inhaltliche Novelle in den letzten Jahren im Land anzuschieben, da
bis zum Schluss nicht klar war, was auf Bundesebene kommen wird. Für
eine solche Novelle war die Zeit zwischen der Verabschiedung des
Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes und des Inkrafttretens am 1.3. 2010
schlichtweg zu kurz. Deshalb wird eine interministerielle
Arbeitsgruppe unter Federführung des Landwirtschafts- und
Umweltministeriums an der inhaltlichen Novellierung des
Landeswassergesetzes arbeiten", so Minister Backhaus.
Ziel sei
ein Landeswassergesetz, das den aktuellen Erfordernissen eines
sorgfältigen Umgangs mit der Ressource Wasser, den Anforderungen an
einen effektiven Hochwasser– und Küstenschutz und den gestiegenen
Ansprüchen des Umweltschutzes gerecht wird.