Kiel (agrar-PR) - Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf hat sich im Landtag für den
Tierschutz, aber gegen ein Tierschutz-Verbandsklagerecht ausgesprochen.
Sie verwies heute (16. Dezember) zur Begründung darauf, dass der
Schleswig-Holsteinische Landtag sich nahezu die gesamte vergangene
Legislaturperiode mit dem Thema befasst und ein solches Recht letztlich
verworfen habe – wie in der großen Mehrzahl der anderen Bundesländer
auch.
Die Regelungen im Rahmen des Tierschutzgesetzes seien vollkommen
ausreichend, plädierte sie stattdessen für eine Anwendung des
existierenden Rechtsbestands. Auch sei die Überwachungsarbeit der
zuständigen Behörden effizient und erfolgreich. Hinzu komme, so
argumentierte Frau Rumpf, dass die Tierschutzverbände schon heute
wichtige Möglichkeiten der Einflussnahme hätten, etwa im
Tierschutzbeirat oder der Ethikkommission. Ein Verbandsklagerecht werde
dem Tierschutzgedanken wenig Nutzen bringen, aber absehbar einen
erheblichen bürokratischen Mehraufwand verursachen. Umweltministerin
Rumpf: "Wir
wollen und werden Tiere vor Missbrauch und vermeidbaren Belastungen
schützen. Wir haben dafür ein umfangreiches gesetzliches
Instrumentarium, eine erfolgreiche praxisgerechte Zusammenarbeit mit
dem Tierschutz und werden uns weiterhin für Verbesserungen einsetzen –
die Einführung des Verbandsklagerechts gehört jedoch nicht dazu."