29.06.2023 | 11:38:00 | ID: 36751 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Umweltministerin stellt Maßnahmenplan Trockenheit und Dürre vor

Wiesbaden (agrar-PR) - Ministerin Hinz: „Wir sichern unsere Lebensgrundlagen und machen sie krisenfest.“
Bezogen auf ganz Hessen blieb der Mai zu trocken und auch im Juni fielen bisher in Hessen kaum Niederschläge: „Erneut wird uns vor Augen geführt, dass wir in der Klimakrise mit zunehmenden Trockenphasen und Dürre rechnen müssen. Wasser muss als kostbares und knappes Gut behandelt werden. Nur so können wir sicherstellen, dass Hessen immer genügend sauberes Wasser hat“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz. Das Land bereitet sich bereits seit einigen Jahren intensiv auf die Auswirkungen der Klimakrise vor. „Mit dem Klimaplan Hessen und dem Zukunftsplan Wasser sind wir für die Herausforderungen gut aufgestellt“, erklärte Hinz.

Auch Landwirtschaft und Wald sind schon jetzt von der anhaltenden Trockenheit stark betroffen. Bisher gab es dieses Jahr in Hessen 27 Waldbrände mit einer Schadfläche von zehn Hektar. In der Landwirtschaft wird regional unterschiedlich mit mengenmäßigen, aber auch qualitativen Ernteeinbußen und Trockenschäden gerechnet. „Noch liegt wegen des feuchten Frühjahrs keine Dürre vor, aber wir bereiten uns vor“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz. Angesichts der anhaltenden Trockenphase werden ergänzende Maßnahmen ergriffen und bestehende Projekte priorisiert.

Der Maßnahmenplan Trockenheit und Dürre

Ziel: Kommunen unterstützen

1. Muster-Gefahrenabwehrverordnung für Kommunen
Das Land stellt den Kommunen eine Muster-Gefahrenabwehrverordnung zur Verfügung. Mit einer Gefahrenabwehrverordnung kann der Wasserverbrauch bei Notständen eingeschränkt werden. Dies wäre beispielsweise denkbar, wenn die öffentliche Wasserversorgung gefährdet ist oder aufgrund kritischer Grundwasserstände sowie der Klima- und Niederschlagsverhältnisse mit ökologischen oder Sachschäden zu rechnen ist. Zahlreiche Kommunen nutzen diese Möglichkeit der Einschränkung des Wasserverbrauchs heute bereits häufig in Verbindung mit der sogenannten Wasserampel, die die Bevölkerung sensibilisiert und zunächst in mehreren Stufen bittet, freiwillig die Nutzung der öffentlichen Wasserversorgung einzuschränken.

Der Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung durch die Regierungspräsidien kommt dann in Frage, wenn die kommunalen Gefahrenabwehrverordnungen nicht in der Lage sind, einem drohenden Trinkwassernotstand entgegenzuwirken. Voraussetzung ist ein drohender Trinkwassernotstand im gesamten Regierungsbezirk oder in Teilen eines Regierungsbezirks. Bei Abwehr einer überregionalen Gefahr könnte als ultima ratio auch eine Gefahrenabwehrverordnung für das ganze Land oder Teile davon erlassen werden.

2. Muster-Zisternensatzung für Kommunen
Das Land stellt den Kommunen eine Muster-Zisternensatzung zur Verfügung. Damit soll die Nutzung von Niederschlagswasser für die Gartenbewässerung aber auch zur Toilettenspülung zur Schonung des Wasserhaushaltes und zur Entlastung der Kanalisation bei Starkregen gefördert werden.

3. Erlass zur Untersagung des Gemeingebrauchs an Oberflächengewässern
Um den Naturhaushalt und die Gewässerökologie in langen Trockenphasen zu schützen, können die Wasserbehörden bei sehr niedrigen Wasserständen und anhaltender Trockenheit den sogenannten Gemein- und Anliegergebrauch (genehmigungsfreie Entnahmen) durch Allgemeinverfügungen untersagen. Zur Unterstützung der zuständigen Wasserbehörden hat das Land den Behörden eine Muster-Allgemeinverfügung bereitgestellt. Zudem steht den Wasserbehörden ein wasserwirtschaftliches Informationssystem zur Verfügung, um Niedrigwasserstände und deren Entwicklung zu erkennen.

4. Förderung Kommunaler Wasserkonzepte
Das Land unterstützt Kommunen bei der langfristigen Sicherstellung der Wasserversorgung durch die Förderung kommunaler Wasserkonzepte. Im Rahmen der Wasserkonzepte werden die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten der Wasserversorgung systematisch erfasst, die zu erwartenden Entwicklungen prognostiziert, Optimierungspotentiale und Risiken ermittelt und passende Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der Wasserversorgung unter den Bedingungen der Klimakrise und der Gesamtentwicklung der Region abgeleitet. Mit einem Wasserkonzept sollen insbesondere auch Trinkwassereinspar- und -substitutionspotentiale ermittelt werden. Weiterhin unterstützt das Land die Kommunen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Brauchwassernutzung, um so wertvolle Trinkwasserressourcen zur schonen.

5. Förderung der Errichtung von Trinkwasserbrunnen
Trinken ist wichtig – vor allem in den Phasen großer Hitze und Trockenheit. Das betrifft vor allem ältere Menschen und andere vulnerable Personen. Mit der kommunalen Klimarichtlinie fördert das Umweltministerium den Ausbau des Trinkbrunnennetzes in urbanen Räumen, der durch zunehmende Hitzeperioden immer wichtiger wird. Kommunen und kommunale Unternehmen bekommen einen Überblick über die Förderung und Hinweise was bei der Installation von Trinkwasserbrunnen zu beachten ist.

6. Erfahrungsaustausch „Wasserversorgung und Wasserhaushalt im Klimawandel“
Das Land wird bei Bedarf kurzfristig einen digitalen Erfahrungsaustausch „Wasserversorgung und Wasserhaushalt im Klimawandel“ mit den Kommunen als Trägern der Wasserversorgung ins Leben rufen. Die Plattform soll dem best practice-Austausch und der Information über die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Klimaplans Hessen und des Zukunftsplans Wasser dienen.

Ziel: Landwirtschaft unterstützen

7. Beratung zum Umgang mit Trockenheit und Dürre in der Landwirtschaft
Die Klimaberatung des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH) unterstützt die hessischen Betriebe bei Fragen rund um Klimaschutz und Klimaanpassung. Gemeinsam mit der Betriebsleitung werden die Betriebe bei der Entwicklung geeigneter Anpassungsstrategien unterstützt, um so den Auswirkungen des Klimawandels besser begegnen zu können. Neben einer Beratung vor Ort finden auch Informationsveranstaltungen, Seminare, Workshops oder Feldbegehungen statt.

8. Förderung sparsamer Bewässerungssysteme
Das Land fördert die Landwirtschaft bei der Investition in Bewässerungsanlagen, durch die eine Wassereinsparung mit dabei festgelegten Mindestwerten erreicht wird, mit bis zu 30 Prozent der zuschussfähigen Investitionskosten. Für bestimmte geschlossene, rezirkulierende Bewässerungssysteme für Sonderkulturen ist auch eine 40 Prozent-Förderung möglich. Voraussetzung ist, dass für das Gebiet, in dem die Investition getätigt werden soll, eine weitere Genehmigung zur Wasserentnahme erteilt werden kann.

9. Ausnahmeerlaubnisse für Futtermittelgewinnung und Ökokontrolle
Im Ökolandbau nutzt das Land die EU-rechtliche Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen für die Ökokontrolle zu prüfen, wenn zuvor für eine bestimmte Region ein katastrophales Trockenheitsereignis festgestellt wurde. Fällt beispielsweise der Grünlandaufwuchs auf einem Ökobetrieb in dieser Region nachweislich zu gering aus, um den Tierbestand ausreichend zu versorgen, kann die hessische Ökokontrollbehörde auf Antrag regionale Ausnahmegenehmigungen erteilen. Die betroffenen Betriebe können dann konventionell erzeugtes Futter zufüttern, ohne ihre Ökozertifizierung zu verlieren.

Ziel: Waldbrände verhindern

10. Verbesserung des Wasserrückhalts im Wald
Das Land arbeitet aktuell verstärkt am Wasserrückhalt und der Wasserverfügbarkeit im Wald. Hierzu zählen die Anlage von Feuchtmulden entlang von Waldwegen, die Entsiegelung von Asphaltdecken an Waldwegen und die Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern sowie von Waldmooren. Mit Blick auf die künftig weiter steigende Waldbrandgefahr wird zudem durch die Neuanlage bzw. Wiederherstellung von Feuerlöschteichen ein Beitrag zur Waldbrandbekämpfung geleistet.

11. Verbesserung der technischen Ausstattung von Hessen-Forst
Der Landesbetrieb Hessen-Forst erweitert seine technische Ausrüstung im Bereich Waldbrand unter anderem durch die Anschaffung von Löschrucksäcken für alle Revierleiterinnen und Revierleiter und durch die Anschaffung von zusätzlichen UVV-Schleppern, die Arbeiten im Wald auch im Waldbrandfall erleichtern. Zudem werden die gemeinsamen Waldbrandübungen und Fortbildungsveranstaltungen der örtlichen Feuerwehren mit den Forstämtern des Landesbetriebs nochmals intensiviert.

12. Landesweite, digitale Karten mit waldbrandrelevanten Daten
Landesweite, einheitliche, digitale Karten mit relevanten Daten ermöglichen den Einsatzkräften im Falle eines Waldbrandes einen schnellen Lageüberblick und einen zügigen und gezielten Einsatz vor Ort. Zur flächendeckenden und langfristigen Bereitstellung dieser Karten für alle Waldbesitzarten wird das Land entsprechende Verträge schließen.

13. Aufklärung zum Vermeiden von Waldbränden
Die meisten Waldbrände entstehen durch achtloses Verhalten von Menschen. Daher kann hier durch Aufklärung viel erreicht werden. Das Umweltministerium und der Landesbetrieb Hessen-Forst intensivieren daher die Informationen über die Gefahren und über die notwendigen Verhaltensweisen im Wald und im Brandfall. Essentiell ist der Verzicht auf Grillen und Rauchen im Wald und in Waldnähe sowie das Freihalten von Zufahrtswegen.

Ziel: Bevölkerung informieren

14. Aufruf zum Wassersparen
Alle können einen Beitrag zum Wassersparen leisten und insbesondere in langen Trockenphasen dafür sorgen, dass der Wasserverbrauch nicht noch durch zusätzliche Nutzung, wie das Befüllen privater Pools oder das intensive Bewässern von Gärten steigt. Das Hessische Umweltministerium gibt daher in einer Social Media-Kampagne Tipps zum Wassersparen und klärt über das Thema Wasser auf.

Hintergrund:

Unter Dürre versteht man einen Mangel an Wasser, welcher durch geringe Niederschläge und / oder durch erhöhte Temperaturen oder durch Wind verursacht wird. Entsprechend ihrer Auswirkungen gibt der Deutsche Wetterdienst (DWD) unterschiedliche Bezeichnungen heraus. Aktuelle Daten und Berichte zur Situation in Hessen liefert das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG): https://www.hlnug.de/themen/duerre
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