07.10.2014 | 18:35:00 | ID: 18846 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

„Der Urwald von Morgen“ - Schleswig-Holstein weist neue Naturwälder zum Schutz der Artenvielfalt aus

Kiel (agrar-PR) -

Schleswig-Holsteins Wälder sollen mehr Raum für die Natur bieten: Das Umweltministerium hat gemeinsam mit den Landesforsten und der Stiftung Naturschutz knapp 2100 Hektar neue Naturwaldflächen ausgewählt.

„Naturwaldflächen sind die Urwälder von morgen. Sie machen unseren Wald ein Stückchen wilder und tragen dazu bei, die Artenvielfalt zu schützen“, sagte Minister Robert Habeck heute (7. Oktober 2014) in Kiel.

 

Mit den neuen Flächen steigt der Naturwaldbestand bei den Landesforsten und auf Stiftungsflächen auf insgesamt rund 5.600 Hektar, zusammen mit den Waldflächen von Bund, Kommune und Kreisen sind es 7.200 Hektar. In den kommenden zwei Jahren sollen noch weitere 800 Hektar in den Landesforsten dazu kommen. „Dann erreichen wir eine Fläche von 10 Prozent Naturwald in den öffentlichen Wäldern im Norden. Das entspricht den Biodiversitätszielen des Bundes“; betonte Staatssekretärin Silke Schneider, zugleich Vorsitzende des Verwaltungsrats der Landesforsten und des Stiftungsrates.

 

Naturwald wird nicht mehr forstwirtschaftlich genutzt. Für Spaziergänger ist er aber zugänglich. Naturwald enthält vom Keimling bis zum vermodernden Baumriesen alles, was ein Wald als Lebensraum zum Erhalt der biologischen Vielfalt und heimischen Waldgesellschaften bieten kann. „Bäume dürfen hier wachsen und so alt werden, wie die Natur es will“, sagte Habeck. Werden Eichen sonst nach etwa 200 Jahren gefällt, liegt die natürliche Altersgrenze etwa bei 800 Jahren. Auch die Lebensräume von Höhlenbewohnern wie Fledermäusen, Spechten und Dohlen, Käfern und Pilzen können sich auf den Flächen ungestört entwickeln. „In Naturwäldern gehören Wachstum, Zerfall und Regeneration zusammen. Das ist das einzigartige daran“, sagte Habeck.

 

Die Ausweisung der neuen Flächen ist über Erlasse geregelt. Sie ist mit den Landesforsten und der Stiftung Naturschutz abgestimmt; auch die Naturschutzverbände wurden beteiligt. „Dank der guten Kooperation aller konnten wir gemeinsam diese große neue Schutzkulisse schaffen. Dieser konstruktive Prozess ist eine große Leistung“, sagte Habeck. Der Naturwald soll voraussichtlich noch im Rahmen einer Änderung des Landeswaldgesetzes rechtlich gesichert werden; dies ist im Zusammenhang mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes geplant.

 

 

Hintergrund

Zum „öffentlichen Wald“ wird der Staatswald (Bund und Land sowie Stiftung

Naturschutz) und der Körperschaftswald (Kreise und Kommunen sowie Zweckverband Schaalsee-Landschaft) gerechnet. In Naturwäldern ist die Bewirtschaftung nicht zulässig mit Ausnahme von Pflegemaßnahmen, die genehmigt werden müssen. Das Jagdrecht darf aber ausgeübt werden. Auch Maßnahmen zur Verkehrssicherung sind grundsätzlich zulässig sowie bestimmte Maßnahme zur Unterhaltung von Gewässern.

 

Die Naturwaldflächen bei den Schleswig-Holsteinische Landesforsten und der Stiftung Naturschutz bestehen aus mehr als 800 Teilflächen zwischen über 200 Hektar und unter 1 Hektar. Die größten zusammenhängenden Naturwaldflächen sind:

 

Hahnheide Ostteil bei Trittau mit 210 Hektar Stodthagen (Stiftung Naturschutz) im Dänischen Wohld 120 Hektar Pugum /Friedeholz zwischen Flensburg und Glücksburg mit 107 Hektar Luhnstedt, Oster-Ohrstedtholz westlich von Nortorf 102 Hektar

 

Aber auch wertvolle Kleinflächen wurden einbezogen, vor allem die einer Bewirtschaftung kaum zugänglichen Bachschluchten. Sie gelten daher als Flächen mit einer für Schleswig-Holstein ungewöhnlichen, nahezu ungestörten

Habitat- und Strukturtradition, beispielsweise die Schluchten östlich des Ukleisees und die bewaldeten Hänge an Barnitz, Beste und Dalbek.

 

Die Naturwälder werden auch einen Beitrag zur Sicherung des europäischen Netzes Natura 2000 leisten: 3584 ha liegen in gemeldeten FFH-Gebieten mit dem Ziel, prioritäre Lebensraumtypen der Au-,Hang- und Moorwälder, aber auch Eichen-Hainbuchenwälder, bodensaure und Waldmeister-Buchenwälder zu erhalten bzw. den Erhaltungszustand zu verbessern. Die Gebietsauswahl berücksichtigt dabei auch Vorschläge bestehender Managementpläne. 1534 Hektar liegen in EU-Vogelschutzgebieten In vorhandenen NSG liegen 920 Hektar.

 

 

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