Hamburg (agrar-PR) -
WWF fordert zügige Ausweisung der Region Unterems als FFH-Schutzgebiet Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden,
dass die Auswahl von Naturschutzgebieten im Rahmen des gemeinsamen
EU-weiten Schutzgebietsnetz ausschließlich nach Naturschutzkriterien
erfolgen darf. Die Gebietsausweisung darf nach Beschluss der
EU-Richter nicht aus wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gründen
verweigert werden. Der WWF begrüßt die Entscheidung des höchsten
europäischen Gerichts als klares Bekenntnis zum Naturschutzprinzip und
fordert das Verwaltungsgericht Oldenburg und die Bundesregierung auf,
jetzt die erforderlichen Schritte zur Ausweisung zügig einzuleiten. Die
Stadt Papenburg hatte gegen die Listung des Schutzgebiets in Brüssel
Klage erhoben, weil sie als Werftstandort wirtschaftliche Nachteile
befürchtete.
„Hier ist endlich ein längst fälliges Machtwort für
den Naturschutz gesprochen worden, das sich nicht auf die Unterems
beschränkt “ sagte Uwe Johannsen, Naturschutzexperte des WWF. Diese
Grundsatzentscheidung habe Signalwirkung auch für die Flussmündungen
von Elbe und Weser sowie für andere europäische Schutzgebiete. „Mit dem
Urteil ist der Blockadepolitik ein Riegel vorgeschoben worden und das
Gebiet der Unterems muss nun schnell als schützenswerte Naturregion
nach der EU-Habitatrichtlinie ausgewiesen werden“ sagte Johannsen
weiter. Dazu sei das Verwaltungsgericht Oldenburg nun aufgefordert,
zügig ein Urteil zu sprechen und den Weg für die Ausweisung des Gebiets
freizumachen. An die Bundesregierung richtet sich die Forderung, der
EU-Kommission schnellstmöglich ihr Einvernehmen zur Listung der Region
als besonders schützenswertes Gebiet zu erteilen.
Zur Frage der regelmäßigen Flussvertiefungen der
Ems, betonte das Gericht ausdrücklich die Pflicht, Verschlechterungen
der natürlichen Lebensräume im Schutzgebiet und Beeinträchtigungen der
dort lebenden Arten zu vermeiden. Dies gelte auch, wenn eine
FFH-Verträglichkeitsprüfung der Baggerarbeiten aus formalen Gründen
nicht erforderlich sein sollte. „Eine strengere Prüfung der
Ausbaggerungen ist die logische Konsequenz“ sagte
WWF-Naturschutzexperte Uwe Johannsen „Es ist nicht vorstellbar, dass
die bisherige Vertiefungspraxis, die zur Verschlickung und
Sauerstoffverknappung in der Ems geführt hat, mit den Schutzzielen
eines FFH Gebiets vereinbar ist.“
Die Umweltverbände WWF, BUND und NABU suchen seit
einiger Zeit gemeinsam mit der in Papenburg ansässigen Meyer Werft und
den zuständigen Behörden nach nachhaltigen Lösungen zur Renaturierung
der Unterems. „Wir wollen, dass die Ems wieder ein lebendiger Fluss
wird und sich die Werft in Papenburg entwickeln kann. Es ist nicht
einfach, ökologische, ökonomische und soziale Aspekte unter einen Hut
zu bekommen, aber der eingeschlagene Weg zur Zusammenarbeit ist der
einzige erfolgversprechende“, ist Johannsen überzeugt. Das Urteil aus
Brüssel verpflichte die Akteure zum Erfolg.