25.07.2014 | 18:15:00 | ID: 18294 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Ministerin Priska Hinz beruft neuen Naturschutzbeirat

Wiesbaden (agrar-PR) - Frankfurter Zoodirektor Niekisch erstmals Mitglied im Gremium

Hessens Umweltministerin Priska Hinz hat die Mitglieder des Landesnaturschutzbeirates berufen. „Sei es die hessische Biodiversitätsstrategie oder die Agrarförderung – der Beirat ist für das Umweltministerium in den vielfältigen und wichtigen Fragen des Naturschutzes ein bedeutender Partner“, hob Hinz die Bedeutung des Gremiums hervor.

Die konstituierende Sitzung des von 2014 bis 2019 amtierenden Beirates fand heute in Wiesbaden unter der Leitung von Staatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser statt. Laut Dr. Tappeser legt die Hessische Landesregierung großen Wert auf den Sachverstand der in Hessen ansässigen Naturschutzverbände und ausgewiesenen Experten und bezieht diese frühzeitig in Planungen und Vorhaben ein. „Wir suchen den Dialog mit den Sachverständigen vor Ort und hoffen auf eine konstruktive Zusammenarbeit. Der amtliche Naturschutz profitiert in großem Umfang von den ehrenamtlichen Naturschützern in Hessen.“

 

Dr. Tappeser zeigte sich sehr zufrieden darüber, dass es erstmals gelungen ist, Prof. Dr. Manfred Niekisch, den Direktor des Frankfurter Zoos für den Naturschutzbeirat zu gewinnen. Er hat seit 2010 die Professur „Internationaler Naturschutz“ an der Goethe-Universität Frankfurt inne.

 

Zum Vorsitzenden des Landesnaturschutzbeirats wurde Jörg Nitsch vom BUND und als stellvertretender Vorsitzender Gerhard Eppler vom NABU gewählt.

Der Landesnaturschutzbeirat besteht aus maximal zwölf Mitgliedern. Vertreten sind die acht in Hessen anerkannten Naturschutzverbände. Die weiteren vier Mitglieder, darunter auch Niekisch, wurden von Amts wegen berufen. Voraussetzung für die Neuberufung ist, dass die Person über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes, der Landespflege, der Biologie, der Vegetationskunde oder ähnlichen Wissenszweigen verfügt und seit mindestens zwei Jahren in Hessen lebt oder durch andere Umstände ortskundig sowie nicht in einem anderen Naturschutzbeirat Mitglied ist.

 

In der ersten Sitzung in neuer Zusammensetzung hat der Landenaturschutzbeirat eine umfangreiche Tagesordnung abgearbeitet. Die Themen betrafen die Neuorganisation der Naturschutzverwaltung wie auch die hessische Biodiversitätsstrategie, die sich mit dem Erhalt der biologischen Vielfalt beschäftigt. Ferner wurde das Thema Agrarförderung mit seiner Neuausrichtung in Form des Ökoaktionsplans beraten. Auch der Artenschutz und die Ökopunkte aus Kernflächen des Waldes standen auf der Tagesordnung.

 

 

Hintergrundinformation:

Gesetzliche Grundlagen für den Naturschutzbeirat des Landes Hessen

Der gemäß dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatschG) zu berufende Landesnaturschutzbeirat (LNSB) hat die Aufgabe, die Naturschutzbehörde in grundsätzlichen Angelegenheiten des Naturschutzes zu beraten. Die Naturschutzbehörde wiederum unterrichtet den Beirat über grundsätzliche Angelegenheiten des Naturschutzes. Dies gilt insbesondere für die Vorbereitung von Rechtsverordnungen und Satzungen, sowie für Planungen und Planfeststellungen nach anderen Rechtsverordnungen von überörtlicher Bedeutung, bei denen die Naturschutzbehörde mitwirkt. (umwelt-hessen)
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