Magdeburg (agrar-PR) - In Sachsen-Anhalt sind die Vorbereitungen
abgeschlossen, um die Wasserqualität der Oberflächengewässer und des
Grundwassers entsprechend der EU-Vorgaben zu verbessern. Bis zum 22. Dezember
2009 werden die Bewirtschaftungspläne inklusive der Maßnahmenprogramme termingerecht
veröffentlicht, wie Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko
Aeikens am Dienstag im Kabinett berichtete. Dem war ein umfassendes
Anhörungsverfahren vorangegangen, in dessen Rahmen 236 Stellungnahmen mit über
1.000 Einzelforderungen eingegangen waren.
Aeikens: „Für Sachsen-Anhalt liegt nun ein Fahrplan
für die grundlegende Verbesserung der Gewässer vor. Dabei kamen von den
Unterhaltungsverbänden, Umweltverbänden, Kommunen, den Wirtschaftsbereichen
Energie, Wasserkraft und Bergbau sowie aus der Land- und Forstwirtschaft
zahlreiche Hinweise. Alle Einwendungen, Anregungen und Hinweise wurden geprüft
und flossen teilweise in die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme ein.
Angesichts der Öffentlichkeitsbeteiligung steht das Verfahren auf einer breiten
Basis. Neben dem Ergebnis der Anhörung werden auch die Bewertungen der
Einwendungen im Internet nachzulesen sein. Damit zeichnet dieses Verfahren eine
beispielhafte Transparenz aus, so der Minister.
Aeikens: „Die Bedeutung von natürlichen Ressourcen
wie Wasser und Boden wird in Zukunft noch wachsen. Es hört sich fast trivial
an, wenn wir von Lebensgrundlage sprechen. Aber der oft verschwenderische,
leichtfertige Umgang mit diesen Ressourcen hat uns gezeigt, wie schnell Flüsse
zu Kloaken werden und Acker zu Steppe wird.“ Aeikens erinnerte in dem
Zusammenhang an die Umweltfolgen durch die DDR-Industrie auf dem Gebiet des
heutigen Sachsen-Anhalts und an Gewässerbegradigungen. Seit der Wende sei die
Gewässerqualität deutlich besser geworden, betonte der Minister. Aber
Lebensraumqualität und Artenvielfalt seien oft noch nicht auf dem notwendigen
Stand.
Er informierte, dass ab dem kommenden Jahr die
Umsetzungsphase mit praktischen Maßnahmen und der Erarbeitung konzeptioneller
Vorstellungen beginnt. Dann können die Defizite abgestellt werden. Der Minister
bekräftigte, dass auch in dieser Phase die Öffentlichkeit mit einbezogen wird.
Aeikens: „Keine Maßnahme wird umgesetzt, ohne sie mit den Beteiligten
abzustimmen.“
Stehende Gewässer nehmen in Sachsen-Anhalt eine
Fläche von 2814 Hektar ein. Dabei sind 27 Seen größer als 50 Hektar. Auf rund
24.000 Kilometer Länge kommen die fließenden Gewässer, darunter die Elbe als
Hauptfließgewässer mit etwa 300 Kilometern.
Mit der Wasserrahmenrichtlinie will die EU die
Qualität der Gewässer in den EU-Mitgliedsstaaten verbessern.
Oberflächengewässer und das Grundwasser werden nach einheitlichen Kriterien
bewertet. Das sich daraus ergebende Paket für Sachsen-Anhalt umfasst neben
Maßnahmen zur Erfüllung geltender Richtlinien wie z.B. der
Kommunalabwasserrichtlinie und der Nitratrichtlinie darüber hinausgehende
Maßnahmen etwa zur Verbesserung der Durchgängigkeit von Flüssen für
Wanderfische oder der Wiederanbindung von Nebengewässern.
Weitere Informationen im Internet
unter
www.wrrl.sachsen-anhalt.de .