Schwerin (agrar-PR) - Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus warb auf der
heutigen Verbandsversammlung des Landesverbandes der Wasser- und
Bodenverbände in Rostock für eine Unterstützung bei der Umsetzung der
Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
"Ich halte es für wenig
hilfreich, wenn Ängste vor den Auswirkungen der Wasserrahmenrichtlinie
und Vorbehalte gegen eine ökologisch ausgerichtete
Gewässerbewirtschaftung geschürt werden. Es gilt vielmehr, den
bestehenden Vorgaben Rechnung zu tragen und die Richtlinie 1:1
umzusetzen. Wir wollen das ökologisch Notwendige mit dem ökonomisch
Machbaren in Einklang zu bringen", so der Minister.
Zugleich
lobte der Minister die Erfolge beim naturnahen Gewässerausbau. So haben
die Wasser- und Bodenverbände seit 1990 366 Projekte mit einem
Gesamtwertumfang von rund 60 Mio. Euro realisiert. Daran werde
deutlich, dass der naturnahe Gewässerausbau nicht erst seit
Inkrafttreten der EG- Wasserrahmenrichtlinie praktiziert werde.
"Der
naturnahe Gewässerausbau hat wesentlich dazu beigetragen und kann
weiter dazu beitragen, die Beiträge der meisten Verbände stabil zu
halten oder nur unwesentlich ansteigen zu lassen", betonte der Minister.
Offensichtlich
ist für ein natürliches oder naturnah gestaltetes Gewässer weniger
Unterhaltungsaufwand notwendig als für ein ausschließlich auf die
Bewirtschaftungserfordernisse angrenzender Flächen ausgebautes
Gewässer. Das sei daran ersichtlich, dass der Abbau der Förderung für
die Unterhaltung der Verbandsgewässer sich nicht stärker auf die
Beitragsentwicklung ausgewirkt habe.
Das Land werde die naturnahe Umgestaltung der Gewässer auch weiterhin mit Fördermitteln unterstützen.
"Mir
ist bewusst, dass es den Gemeinden gerade in Zeiten der Wirtschafts-
und Finanzkrise immer schwerer fällt, den Eigenanteil zur Finanzierung
der Gesamtkosten aufzubringen. Heute kann ich Ihnen mitteilen, dass wir
endlich die Genehmigung aus Brüssel erhalten haben, den Gemeinden, die
Schwierigkeiten haben, ihren Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung
aufzubringen, mit einer zusätzlichen Mittelzuweisung unter die Arme zu
greifen. Im Einzelfall kann diese Zuweisung dazu führen, dass der
tatsächliche Eigenanteil nur noch 10 Prozent der Gesamtkosten
ausmacht", betont der Minister.
Der Minister erläuterte auf der
Verbandstagung auch den aktuellen Stand bei der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie. So müssen bis Jahresende für alle
Flussgebietseinheiten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme
aufgestellt werde. Diese sollen eine koordinierte länderübergreifende
Gewässerbewirtschaftung gewährleisten, damit bis Ende 2015 möglichst
viele Gewässer den "guten Zustand" erreichen. Bei erheblich veränderten
bzw. künstlichen Gewässern, wovon im Lande insgesamt
73 %
der Fließgewässerkörper ausgewiesen wurden, muss das "gute Potential"
erreicht werden, was in der Regel mit weniger Aufwand und Kosten
verbunden ist.
Der Minister betonte in diesem Zusammenhang
erneut, die verbesserten Förderkonditionen für Kommunen und forderte
die Wasser- und Bodenverbände auf, sich aktiv für die Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie zu engagieren,
Wichtig für die
Verbesserung des Gewässerzustandes sei auch, den Nährstoffeintrag durch
diffuse Quellen zu verringern. "Neben der Minderung dieser Einträge aus
der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen halte ich es auch für
notwendig, das Mähgut aus der Gewässerunterhaltung künftig abseits vom
Uferrand zu lagern oder anderweitig auszubringen. Ansonsten gelangen
die Nährstoffe des Mähguts unmittelbar zurück in das Gewässer. Aber
gerade dies gilt es zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu
vermeiden", bekräftigte der Minister.