07.12.2009 | 00:00:00 | ID: 4015 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Verbesserte Förderbedingungen für naturnahen Gewässerausbau

Schwerin (agrar-PR) - Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus warb auf der heutigen Verbandsversammlung des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände in Rostock  für eine Unterstützung bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

"Ich halte es für wenig hilfreich, wenn Ängste vor den Auswirkungen der Wasserrahmenrichtlinie und Vorbehalte gegen eine ökologisch ausgerichtete Gewässerbewirtschaftung geschürt werden. Es gilt vielmehr, den bestehenden Vorgaben Rechnung zu tragen und die Richtlinie 1:1 umzusetzen. Wir wollen das ökologisch Notwendige mit dem ökonomisch Machbaren in Einklang zu bringen", so der Minister.

Zugleich lobte der Minister die Erfolge beim naturnahen Gewässerausbau. So haben die Wasser- und Bodenverbände seit 1990 366 Projekte mit einem Gesamtwertumfang von rund 60 Mio. Euro realisiert. Daran werde deutlich, dass der naturnahe Gewässerausbau nicht erst seit Inkrafttreten der EG- Wasserrahmenrichtlinie praktiziert werde.

"Der naturnahe Gewässerausbau hat wesentlich dazu beigetragen und kann weiter dazu beitragen, die Beiträge der meisten Verbände stabil zu halten oder nur unwesentlich ansteigen zu lassen", betonte der Minister.

Offensichtlich ist für ein natürliches oder naturnah gestaltetes Gewässer weniger Unterhaltungsaufwand notwendig als für ein ausschließlich auf die Bewirtschaftungserfordernisse angrenzender Flächen ausgebautes Gewässer. Das sei daran ersichtlich, dass der Abbau der Förderung für die Unterhaltung der Verbandsgewässer sich nicht stärker auf die Beitragsentwicklung ausgewirkt habe.

Das Land werde die naturnahe Umgestaltung der Gewässer auch weiterhin mit Fördermitteln unterstützen.

"Mir ist bewusst, dass es den Gemeinden gerade in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise immer schwerer fällt, den Eigenanteil zur Finanzierung der Gesamtkosten aufzubringen. Heute kann ich Ihnen mitteilen, dass wir endlich die Genehmigung aus Brüssel erhalten haben, den Gemeinden, die Schwierigkeiten haben, ihren Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung aufzubringen, mit einer zusätzlichen Mittelzuweisung unter die Arme zu greifen. Im Einzelfall kann diese Zuweisung dazu führen, dass der tatsächliche Eigenanteil nur noch 10 Prozent der Gesamtkosten ausmacht", betont der Minister.

Der Minister erläuterte auf der Verbandstagung auch den aktuellen Stand bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. So müssen bis Jahresende für alle Flussgebietseinheiten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufgestellt werde. Diese sollen eine koordinierte länderübergreifende Gewässerbewirtschaftung gewährleisten, damit  bis Ende 2015 möglichst viele Gewässer den "guten Zustand" erreichen. Bei erheblich veränderten bzw. künstlichen Gewässern, wovon im Lande insgesamt 73 % der Fließgewässerkörper ausgewiesen wurden, muss das "gute Potential" erreicht werden, was in der Regel mit weniger Aufwand und Kosten verbunden ist.  

Der Minister betonte in diesem Zusammenhang erneut, die verbesserten Förderkonditionen für Kommunen und forderte  die Wasser- und Bodenverbände auf, sich aktiv für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu engagieren,

Wichtig für die Verbesserung des Gewässerzustandes sei auch, den Nährstoffeintrag durch diffuse Quellen zu verringern. "Neben der Minderung dieser Einträge aus der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen halte ich es auch für notwendig, das Mähgut aus der Gewässerunterhaltung künftig abseits vom Uferrand zu lagern oder anderweitig auszubringen. Ansonsten gelangen die Nährstoffe des Mähguts unmittelbar zurück in das Gewässer. Aber gerade dies gilt es zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu vermeiden", bekräftigte der Minister.
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