29.07.2009 | 00:00:00 | ID: 1455 | Ressort: Umwelt | Umweltschutz

Viele Mittel fließen in den Naturschutz

Hannover (agrar-PR) - Förderpaket Die Mittel aus den Beschlüssen zum Health Check und dem
EU-Konjunkturpaket kommen in Niedersachsen ab dem Jahre 2010 in zahlreichen Förderprogrammen zum Einsatz. In den beiden vorangegangenen Ausgaben der LAND & Forst wurden die Maßnahmen für das Grünland und den Ackerbau behandelt sowie die neue Agrarinvestitionsförderung vorgestellt. Im folgenden Artikel werden die Programme zum Umwelt- und Naturschutz sowie
die ländliche Infrastruktur beschrieben.

Bei den Maßnahmen zum Umwelt- und Naturschutz sieht der Erschwernisausgleich ab 2010 eine Anhebung von Punktwerten vor, und zwar für das Verbot der Grünlandumwandlung (von drei auf vier Punkte) und für das Anlegen eines 2,5 Meter breiten Randstreifens ohne Mahd vom 1. Januar bis zum 31. Juli an einer Längsseite des Schlages (in der Regel von zwei auf vier Punkte).

Bei den Programmen im Rahmen der Gewässer schonenden Landbewirtschaftung handelt es sich um Fördertatbestände, die größtenteils in Brüssel bereits zur Aufnahme in das Profilprogramm beantragt wurden und die jetzt nach den Beschlüssen zum Health Check und dem Konjunkturpaket mit den notwendigen Mitteln versehen werden. Es handelt sich zunächst um das Programm A 8 (Verzicht auf Bodenbearbeitung nach Mais, dann Sommerung). Gezahlt werden sollen 30 €/ha, sofern die Maßnahme ohne und 75 €/ha, sofern die Maßnahme mit Schlegeln durchgeführt wird.

„System Immergrün" als topup

Das Programm A 9 (Stehenlassen des Ausfallrapses) soll mit 50 €/ha vergütet werden. Bei Teilnahme am Programm A 10 (Winterrübsen vor Wintergetreide ohne Düngung im Aussaatjahr) kommen 70 €/ha beim Antragsteller an.

Mit dem Programm A 3-2 (Zeitliche Beschränkung der Gülleausbringung im Herbst) wird eine neue Teilmaßnahme als topup in den Förderkatalog aufgenommen, „aufgesattelt" auf die Maßnahme A 3 (Gülleausbringung mit Schleppschlauch oder -schuh) und mit zusätzlich 10 €/ha honoriert. Als „System Immergrün" konzipiert ist die Teilmaßnahme A 7-2 (Zwischenfruchtanbau, winterhart, später Umbruch), die ebenfalls als topup in Wasserschutzgebieten zur erweiterten Zwischenfruchtanbauförderung mit zusätzlich
40 €/ha vergütet wird. Alle Förderungen im Rahmen der Gewässer schonenden Landbewirtschaftung sind als freiwillige Vereinbarungen zur Minderung des Stickstoffaustrages von Ackerflächen in das Grundwasser und in die Oberflächengewässer konzipiert.

Biologische Vielfalt erhalten

Innerhalb des Kooperationsprogramms Naturschutz kommen zusätzliche Mittel zum Einsatz, um diverse Anpassungen und Erweiterungen von freiwilligen Naturschutzangeboten innerhalb und außerhalb von Naturschutzgebieten vornehmen zu können. Dabei handelt es sich um die
- Anpassung der Prämienhöhe im Teilbereich Dauergrünland (ergebnisorientiertes Honorierungsprinzip)
- Anpassung der Punktwerthöhe im Teilbereich Dauergrünland (handlungsorientiertes Honorierungsprinzip)
- Anpassung der Prämienhöhe im Teilbereich nordische Gastvögel, Unterteilbereich Dauergrünland
- Schaffung einer neuen Variante im Teilbereich Acker, Unterteilbereich Ackerwildkräuter
- Schaffung einer neuen Variante im Teilbereich Acker, Unterteilbereich Vogel- und sonstige Tierarten der Feldflur (Rotmilan)
- Erweiterung der Fördermöglichkeiten im Teilbereich Acker, Unterteilbereich Vogel- und sonstige Tierarten der Feldflur.

Beim speziellen Arten- und Biotopschutz (einjährige Maßnahmen und Investitionen) geht es um die Förderung der biologischen Vielfalt durch Erhaltung artenreicher Vegetationstypen. Die Maßnahmen ergänzen das Kooperationsprogramm Naturschutz mit der dort vorgegebenen fünfjährigen Laufzeit. Die Mittel werden überwiegend, aber nicht ausschließlich für Projekte auf landwirtschaftlich genutzten Flächen bzw. in landwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung gestellt. Dabei sind die Mittel vorrangig für spezielle Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen in Natura 2000-Gebieten bzw. für besonders geschützte Arten vorgesehen.

Zum Erhalt und zur Verbesserung des ländlichen Erbes fließen neue Mittel zunächst in „Entwicklungsmaßnahmen von Natur und Landschaft" wie z.B.
- Erwerb von speziellen Maschinen
- Errichtung von baulichen Anlagen
- Einmalige Gestaltungsmaßnahmen für Biotope (z.B. Wiedervernässung im Rahmen des Moorschutzprogramms).

Daneben geht es um die Renaturierung von Fließgewässern wie z.B. den Rückbau, die eigendynamische Gewässerentwicklung oder die Einrichtung von zusätzlichen Gewässerrandstreifen durch Ankauf. Vielfach werden die Mittel in Regionen mit intensiver Veredlung oder Ackerfutterbau fließen. Vom Grünland geprägte Regionen oder Ackerbauregionen mit geringem Viehbesatz werden mangels „Nitratproblematik" kaum teilhaben können. Die Mittel für die Ökologisierung von Fließgewässern werden nur in einem sehr geringen Umfang direkt bei den Bewirtschaftern der Fläche ankommen, was letztlich als Kompromiss für den Verzicht auf zusätzliche hoheitliche Schutzmaßnahmen an Gewässern anzusehen ist.

Nicht produktive Investitionen, die im Forstbereich gefördert werden sollen, umfassen die „Standortkartierung" außerhalb der Nationalen Rahmenregelung sowie die systematische Untersuchung des Bodens hinsichtlich seiner Wasser- und Nährstoffversorgung sowie seiner Substratbeschaffenheit für die gesamte Waldfläche. Laut Programmbeschreibung handelt es sich um eine wichtige natürliche Grundlagenerfassung für das Waldwachstum.

Kofinanzierung über den Wassergroschen

Über ein Viertel aller Mittel fließen in den Umwelt- und Naturschutzbereich. Wenngleich die Programme für sich betrachtet durchaus gerechtfertigt sein mögen, stellt sich doch die Frage, ob das Geld aus der zusätzlichen Modulation in diesem Umfang für derartige Maßnahmen eingesetzt werden sollte. Der Grund, warum ein Großteil der neuen Mittel aus den Health Check-Beschlüssen auch über Programme des Niedersächsischen Umweltministeriums (MU) verausgabt werden, liegt jedoch an der Nationalen Kofinanzierung: Diese erfolgt zum Teil aus den Einnahmen des MU über den „Wassergroschen", ohne dass es dadurch derzeit zu (erkennbaren) Einschnitten für den kooperativen Trinkwasserschutz kommt. Der Großteil der zusätzlichen Mittel geht in die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und finanziert den Mehraufwand bzw. die Ertragsverluste für die Landwirtschaft. Im Gegenzug dazu wird bisher auf neue hoheitliche Maßnahmen verzichtet. Im Jahre 2008 wurden an 3.415 Antragsteller in Niedersachsen allein im Bereich des Naturschutzes (ohne WRRL) Mittel ausgezahlt. Diese Zahl dürfte auf deutlich über 4.000 (mit WRRL) in den nächsten Jahren ansteigen.

Bei den Angeboten zur Förderung der ländlichen Infrastruktur soll ein Pilotprojekt zur Feldberegnung im Konvergenzgebiet (ehemaliger Regierungsbezirk Lüneburg) neu aufgenommen werden. Dabei geht es um die Übernahme von Wasser aus alternativen Quellen (z.B. Nahrungsmittelindustrie), um die Förderung von Anlagen zur Wasseraufbewahrung (Speicherbecken), um Rohrleitungsnetze und Pumpanlagen und um die Förderung von Versickerungsanlagen auf Waldflächen über eine Änderung der Baumartenzusammensetzung.

Der ländliche Wegebau ist eine Infrastrukturmaßnahme, für die weiterhin eine große Nachfrage zu erkennen ist. Deshalb sollen die Mittel hierfür im Nichtkonvergenzgebiet um gut 3 Mio. € aufgestockt werden. Die multifunktionale Nutzung der Wege (z.B. für Naherholung und Tourismus) soll dabei zum Bestandteil der Rankingkriterien für die Auswahlreihenfolge der Anträge auf Wegebauförderung werden.
Dr. Wilfried Steffens, Landvolk Niedersachsen
Pressekontakt
Frau Sonja Markgraf
Telefon: 0511/36704-31
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Landvolk Niedersachsen - Landesbauernverband e.V.
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