Hannover (agrar-PR) - Förderpaket Die Mittel aus den Beschlüssen zum Health Check und dem
EU-Konjunkturpaket kommen in Niedersachsen ab dem Jahre 2010 in
zahlreichen Förderprogrammen zum Einsatz. In den beiden vorangegangenen
Ausgaben der LAND & Forst wurden die Maßnahmen für das Grünland und
den Ackerbau behandelt sowie die neue Agrarinvestitionsförderung
vorgestellt. Im folgenden Artikel werden die Programme zum Umwelt- und
Naturschutz sowie
die ländliche Infrastruktur beschrieben.
Bei den Maßnahmen zum Umwelt- und Naturschutz sieht
der Erschwernisausgleich ab 2010 eine Anhebung von Punktwerten vor, und
zwar für das Verbot der Grünlandumwandlung (von drei auf vier Punkte)
und für das Anlegen eines 2,5 Meter breiten Randstreifens ohne Mahd vom
1. Januar bis zum 31. Juli an einer Längsseite des Schlages (in der
Regel von zwei auf vier Punkte).
Bei den Programmen im Rahmen der Gewässer schonenden
Landbewirtschaftung handelt es sich um Fördertatbestände, die
größtenteils in Brüssel bereits zur Aufnahme in das Profilprogramm
beantragt wurden und die jetzt nach den Beschlüssen zum Health Check
und dem Konjunkturpaket mit den notwendigen Mitteln versehen werden. Es
handelt sich zunächst um das Programm A 8 (Verzicht auf
Bodenbearbeitung nach Mais, dann Sommerung). Gezahlt werden sollen 30
€/ha, sofern die Maßnahme ohne und 75 €/ha, sofern die Maßnahme mit
Schlegeln durchgeführt wird.
„System Immergrün" als topup
Das Programm A 9 (Stehenlassen des Ausfallrapses)
soll mit 50 €/ha vergütet werden. Bei Teilnahme am Programm A 10
(Winterrübsen vor Wintergetreide ohne Düngung im Aussaatjahr) kommen 70
€/ha beim Antragsteller an.
Mit dem Programm A 3-2 (Zeitliche Beschränkung der
Gülleausbringung im Herbst) wird eine neue Teilmaßnahme als topup in
den Förderkatalog aufgenommen, „aufgesattelt" auf die Maßnahme A 3
(Gülleausbringung mit Schleppschlauch oder -schuh) und mit zusätzlich
10 €/ha honoriert. Als „System Immergrün" konzipiert ist die
Teilmaßnahme A 7-2 (Zwischenfruchtanbau, winterhart, später Umbruch),
die ebenfalls als topup in Wasserschutzgebieten zur erweiterten
Zwischenfruchtanbauförderung mit zusätzlich
40 €/ha vergütet wird. Alle
Förderungen im Rahmen der Gewässer schonenden Landbewirtschaftung sind
als freiwillige Vereinbarungen zur Minderung des Stickstoffaustrages
von Ackerflächen in das Grundwasser und in die Oberflächengewässer
konzipiert.
Biologische Vielfalt erhalten
Innerhalb des Kooperationsprogramms Naturschutz
kommen zusätzliche Mittel zum Einsatz, um diverse Anpassungen und
Erweiterungen von freiwilligen Naturschutzangeboten innerhalb und
außerhalb von Naturschutzgebieten vornehmen zu können. Dabei handelt es
sich um die
- Anpassung der Prämienhöhe im Teilbereich Dauergrünland (ergebnisorientiertes Honorierungsprinzip)
- Anpassung der Punktwerthöhe im Teilbereich Dauergrünland (handlungsorientiertes Honorierungsprinzip)
- Anpassung der Prämienhöhe im Teilbereich nordische Gastvögel, Unterteilbereich Dauergrünland
- Schaffung einer neuen Variante im Teilbereich Acker, Unterteilbereich Ackerwildkräuter
- Schaffung einer neuen Variante im Teilbereich Acker, Unterteilbereich Vogel- und sonstige Tierarten der Feldflur (Rotmilan)
- Erweiterung der Fördermöglichkeiten im Teilbereich Acker, Unterteilbereich Vogel- und sonstige Tierarten der Feldflur.
Beim speziellen Arten- und Biotopschutz (einjährige
Maßnahmen und Investitionen) geht es um die Förderung der biologischen
Vielfalt durch Erhaltung artenreicher Vegetationstypen. Die Maßnahmen
ergänzen das Kooperationsprogramm Naturschutz mit der dort vorgegebenen
fünfjährigen Laufzeit. Die Mittel werden überwiegend, aber nicht
ausschließlich für Projekte auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
bzw. in landwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung gestellt. Dabei
sind die Mittel vorrangig für spezielle Pflege- und
Bewirtschaftungsmaßnahmen in Natura 2000-Gebieten bzw. für besonders
geschützte Arten vorgesehen.
Zum Erhalt und zur Verbesserung des ländlichen Erbes
fließen neue Mittel zunächst in „Entwicklungsmaßnahmen von Natur und
Landschaft" wie z.B.
- Erwerb von speziellen Maschinen
- Errichtung von baulichen Anlagen
- Einmalige Gestaltungsmaßnahmen für Biotope (z.B. Wiedervernässung im Rahmen des Moorschutzprogramms).
Daneben geht es um die Renaturierung von
Fließgewässern wie z.B. den Rückbau, die eigendynamische
Gewässerentwicklung oder die Einrichtung von zusätzlichen
Gewässerrandstreifen durch Ankauf. Vielfach werden die Mittel in
Regionen mit intensiver Veredlung oder Ackerfutterbau fließen. Vom
Grünland geprägte Regionen oder Ackerbauregionen mit geringem
Viehbesatz werden mangels „Nitratproblematik" kaum teilhaben können.
Die Mittel für die Ökologisierung von Fließgewässern werden nur in
einem sehr geringen Umfang direkt bei den Bewirtschaftern der Fläche
ankommen, was letztlich als Kompromiss für den Verzicht auf zusätzliche
hoheitliche Schutzmaßnahmen an Gewässern anzusehen ist.
Nicht produktive Investitionen, die im Forstbereich
gefördert werden sollen, umfassen die „Standortkartierung" außerhalb
der Nationalen Rahmenregelung sowie die systematische Untersuchung des
Bodens hinsichtlich seiner Wasser- und Nährstoffversorgung sowie seiner
Substratbeschaffenheit für die gesamte Waldfläche. Laut
Programmbeschreibung handelt es sich um eine wichtige natürliche
Grundlagenerfassung für das Waldwachstum.
Kofinanzierung über den Wassergroschen
Über ein Viertel aller Mittel fließen in den Umwelt-
und Naturschutzbereich. Wenngleich die Programme für sich betrachtet
durchaus gerechtfertigt sein mögen, stellt sich doch die Frage, ob das
Geld aus der zusätzlichen Modulation in diesem Umfang für derartige
Maßnahmen eingesetzt werden sollte. Der Grund, warum ein Großteil der
neuen Mittel aus den Health Check-Beschlüssen auch über Programme des
Niedersächsischen Umweltministeriums (MU) verausgabt werden, liegt
jedoch an der Nationalen Kofinanzierung: Diese erfolgt zum Teil aus den
Einnahmen des MU über den „Wassergroschen", ohne dass es dadurch
derzeit zu (erkennbaren) Einschnitten für den kooperativen
Trinkwasserschutz kommt. Der Großteil der zusätzlichen Mittel geht in
die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und finanziert den Mehraufwand
bzw. die Ertragsverluste für die Landwirtschaft. Im Gegenzug dazu wird
bisher auf neue hoheitliche Maßnahmen verzichtet. Im Jahre 2008 wurden
an 3.415 Antragsteller in Niedersachsen allein im Bereich des
Naturschutzes (ohne WRRL) Mittel ausgezahlt. Diese Zahl dürfte auf
deutlich über 4.000 (mit WRRL) in den nächsten Jahren ansteigen.
Bei den Angeboten zur Förderung der ländlichen
Infrastruktur soll ein Pilotprojekt zur Feldberegnung im
Konvergenzgebiet (ehemaliger Regierungsbezirk Lüneburg) neu aufgenommen
werden. Dabei geht es um die Übernahme von Wasser aus alternativen
Quellen (z.B. Nahrungsmittelindustrie), um die Förderung von Anlagen
zur Wasseraufbewahrung (Speicherbecken), um Rohrleitungsnetze und
Pumpanlagen und um die Förderung von Versickerungsanlagen auf
Waldflächen über eine Änderung der Baumartenzusammensetzung.
Der ländliche Wegebau ist eine Infrastrukturmaßnahme, für die
weiterhin eine große Nachfrage zu erkennen ist. Deshalb sollen die
Mittel hierfür im Nichtkonvergenzgebiet um gut 3 Mio. € aufgestockt
werden. Die multifunktionale Nutzung der Wege (z.B. für Naherholung und
Tourismus) soll dabei zum Bestandteil der Rankingkriterien für die
Auswahlreihenfolge der Anträge auf Wegebauförderung werden.
Dr. Wilfried Steffens, Landvolk Niedersachsen