29.12.2022 | 19:25:00 | ID: 35027 | Ressort: Verbraucher | Gesundheit

Jetzt noch gegen Grippe impfen lassen

Stuttgart (agrar-PR) - Die Grippewelle läuft auch in Baden-Württemberg an. Der Höhepunkt wird für die Monate Februar und März erwartet. Es ist also noch Zeit sich gegen die Grippe impfen zu lassen. Ab dem 30. Dezember 2022 können Sie hierzu auf dem Impfportal des Landes neben Corona- auch Grippe-Impfungen buchen.

Die Grippewelle ist in Baden-Württemberg in vollem Gange und die Krankheitsausfälle nehmen zu. „Jetzt ist immer noch der richtige Zeitpunkt für eine Impfung für alle, die noch keine haben“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Donnerstag, 29. Dezember 2022 in Stuttgart. Denn üblicherweise hat die Grippe-Saison ihren Höhepunkt im Februar/März. Zwei Wochen dauert es etwa, um den vollständigen Impfschutz gegen Influenza aufzubauen, der dann über die Grippe-Saison bestehen bleibt. „Nehmen Sie das ernst. Die echte Grippe Influenza ist keine einfache Erkältung, sondern eine ernstzunehmende Erkrankung“, erklärte der Minister.

Von Freitag, 30. Dezember 2022 an können Bürgerinnen und Bürger auf dem Impf-Portal des Landes neben Terminen für die Corona-Impfung auch Termine für die Grippeschutzimpfung buchen. „Nutzen Sie die Erweiterung unseres Impfterminportals und schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe“ sagte Lucha. Der große Vorteil des Portals sei damit, dass man bei Bedarf die Impf- und Corona-Impfung kombinieren kann. „Und allen Ärztinnen und Ärzte sowie allen Apotheken rufe ich zu: Pflegen Sie viele Termine für die Grippeschutzimpfung in das Portal ein.“

Corona- und Grippeimpfung gleichzeitig möglich

Auch die Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) unterstützt das Portal. Dr. Johannes Fechner, der stellvertretende KVBW-Vorsitzende betonte: „Bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin können Sie sich gleichzeitig gegen Corona und gegen Grippe impfen. Damit sind Sie doppelt geschützt. Nutzen Sie unbedingt dieses Angebot der niedergelassenen Ärzteschaft, vor allem, wenn Sie schon älter und/oder chronisch krank sind.“  

Rund 66.600 Corona-Impftermine sind bereits über das Portal des Landes vergeben worden. Minister Lucha: „Alle, die sich gegen die Grippe impfen lassen, tragen dazu bei, sich und andere zu schützen. Da nur 31 Prozent der Über-60-Jährigen zurzeit ihre zweite Corona-Auffrischimpfung haben, ist auch hier noch Luft nach oben. Insbesondere für diese Personengruppe ist auch die Grippeschutzimpfung von großer Bedeutung. In diesem Fall bietet sich ein kombinierter Impftermin ganz besonders an.“ 

Die Impfung gegen Influenza, sprich die Grippeschutzimpfung ist in Baden-Württemberg allen Altersgruppen im Rahmen der Zulassung empfohlen. Die Kosten für die Grippeschutzimpfung übernehmen in Baden-Württemberg die gesetzlichen Krankenkassen. Ganz besonders wichtig ist die Impfung für ältere Menschen und Personen mit einer Vorerkrankung, schwangere Frauen ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel sowie Menschen, die im Beruf oder im Privatleben viel in Kontakt mit anderen Menschen kommen.

Corona Auffrischimpfungen nicht vergessen

Die zweite Auffrischimpfung gegen COVID-19 wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) insbesondere für Personen ab 60 Jahren empfohlen. Sowohl für die erste als auch die zweite Auffrischimpfung sind die Omikron-angepassten Impfstoffe landesweit breit verfügbar. Nach den aktuellen Empfehlungen der STIKO) kann die Grippeschutzimpfung gleichzeitig mit den COVID-19-Impfstoffen von BioNTech/Pfizer, Moderna, Novavax und Johnson & Johnson verabreicht werden.

Die Termine für Corona-Impfung und Grippeschutzimpfung lassen über das Impfportal des Landes oder telefonisch unter 0800/28227291 wie gewohnt einfach und wohnortnah auswählen. Insbesondere für Menschen, die keinen Hausarzt haben, bietet die Buchung über das Impfterminportal des Landes eine gute Option, unkompliziert an einen Impftermin zu kommen.

Ab dem 1. Januar werden alle Corona-Schutzimpfungen in Baden-Württemberg von Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Apotheken übernommen. Die Impfstützpunkte und Mobilen Impfteams des Landes, die bislang noch in den Stadt- und Landkreisen unterwegs sind, werden nicht mehr benötigt. Über das Impfterminportal bleibt der niederschwellige und wohnortnahe Zugang zu impfenden Stellen aufrechterhalten. (staatsministerium-bw)
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