20.09.2023 | 11:41:00 | ID: 37423 | Ressort: Verbraucher | Gesundheit

Scheidung: Was Sie zu Rente, Versicherung & Co. wissen müssen

Baierbrunn (agrar-PR) - Wenn eine langjährige Ehe in die Brüche geht, tauchen viele Fragen auf. Was passiert jetzt mit Rente, Versicherung & Co.? Wann besteht Anspruch auf Unterhalt? Die aktuelle Ausgabe des Apothekenmagazins "Senioren Ratgeber" gibt Antworten.
Nach einem Trennungsjahr stellt man den Antrag auf Scheidung - damit das Gericht das anerkennt, ist es am einfachsten, wenn die Noch-Ehepartner in dieser Zeit getrennt wohnen. Wie geht es weiter, was passiert mit der Rente? Erworbene Rentenansprüche werden im Rahmen einer Scheidung fair aufgeteilt. Dabei werden alle gesetzlichen Rentenprodukte miteinbezogen, aber auch Betriebsrenten und bestimmte private Rentenverträge. Hat ein Ehepaar andere Vereinbarungen getroffen, entfällt der Versorgungsausgleich.

Auch die Frage nach Unterhalt kann in höherem Alter noch relevant sein. Etwa wenn einer der beiden Ex-Ehepartner das Rentenalter noch nicht erreicht hat, wegen einer Erkrankung aber berufsunfähig ist. Ob, wie lange und in welcher Höhe Unterhalt gezahlt werden muss, hängt von vielen Dingen ab. Wichtig: Ansprüche schnell geltend machen - sie können verfallen.

Zieht man aus der gemeinsamen Wohnung aus, kann eine neue Privathaftpflicht schon während des Trennungsjahres nötig werden. Wer über seinen Ehegatten krankenversichert ist, bleibt das meist auch während des Trennungsjahres. Doch spätestens, wenn die Scheidung rechtskräftig wird, muss man eigene Beiträge zahlen.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 9/2023 liegt aktuell in den meisten Apotheken aus. Viele weitere interessante Gesundheits-News gibt es unter www.senioren-ratgeber.de sowie auf Facebook.

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