04.09.2013 | 15:40:00 | ID: 15950 | Ressort: Verbraucher | Hobby & Freizeit

Tourismusminister Bonde verleiht der Gemeinde Münstertal im Schwarzwald das Prädikat „Ort mit Heilstollen-Kurbetrieb“

Stuttgart (agrar-PR) - Alexander Bonde: „Prädikate zeigen, dass intakte Natur nicht nur Erholungswert hat, sondern auch Wirtschaftsfaktor ist“

„Die Übernachtungszahlen in Heilbädern und Kurorten in Baden-Württemberg machen mehr als die Hälfte der jährlichen Übernachtungen aus. Mit seinen 56 höher prädikatisierten Heilbädern und Kurorten ist Baden-Württemberg das Bäderland Nr. 1 in Deutschland. Die Prädikate stehen nicht nur für den Erholungswert intakter Natur und damit für ökologisch verträglichen und ressourcenschonenden Urlaub. Sie zeigen auch, dass Natur- und Umweltschutz ein Wirtschaftsfaktor ist, von dem die ganze Branche des Gesundheitstourismus profitiert“, sagte Tourismusminister Alexander Bonde am Mittwoch (4. September) in Münstertal (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) zur offiziellen Anerkennung der Gemeinde als Ort mit Heilstollen-Kurbetrieb. Münstertal ist nach Aalen und Neubulach der dritte Ort in Baden-Württemberg mit dem Prädikat Heilstollen-Kurbetrieb. Unter der Heilstollentherapie versteht man die Behandlung von Atemwegserkrankungen in unterirdischen Stollen, die eine natürlich reine Luft aufweisen.

 

Hintergrundinformationen:

23,9 Millionen Übernachtungen 2012 in den 298 prädikatisierten Orten in Baden-Württemberg (davon 56 höher prädikatisiert) entsprechen einem Anteil von über 50 Prozent der Übernachtungen im gesamten Reiseverkehr in Baden-Württemberg und zeigen die Bedeutung der Heilbäder, Kurorte und Erholungsorte für den Tourismus.

 

Neben den einfachen Prädikaten Luftkurort und Erholungsort gibt es die höheren Prädikate Heilbad, Heilklimatischer Kurort, Kneippheilbad, Kneippkurort, Ort mit Heilquellen- oder Moor-Kurbetrieb und Ort mit Heilstollen-Kurbetrieb.

 

Das im Südschwarzwald liegende Münstertal ist seit 1969 staatlich anerkannter Luftkurort, der jährlich mehr als 300.000 Übernachtungen verzeichnet. Am 16.07.2010 hat die Gemeinde den Antrag auf Anerkennung als „Ort mit Heilstollenkurbetrieb“ nach § 8a des Gesetztes über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten vom 14.03.1972 (Kurortegesetz) gestellt.

 

Der Landesfachausschusses für Tourismus hat am 16. Juli 2013 nach der Sitzung und Vor-Ort-Besichtigung dem Ministerium einstimmig empfohlen, der Gemeinde Münstertal das Prädikat Ort mit Heilstollenkurbetrieb zu verleihen.

 

Weitere Informationen zum Thema Tourismus finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/Tourismus.

 

 

Dr. Ulrich Arzberger
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden Württemberg
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