25.03.2024 | 13:34:00 | ID: 39079 | Ressort: Verbraucher | Verbrauch & Konsum

NRW: 2023 wurde 5,1 Prozent weniger Mineralwasser produziert als im Jahr zuvor

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2023 sind in Nordrhein-Westfalen nach vorläufigen Ergebnissen 5,1 Prozent bzw. 118,0 Millionen Liter weniger natürliches Mineralwasser (mit und ohne Kohlensäure) produziert worden als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, stellten 18 Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes im Jahr 2023 insgesamt 2,2 Milliarden Liter Mineralwasser her. Rein rechnerisch waren das 6,0 Millionen Liter Mineralwasser pro Tag. Diese Menge würde ausreichen, um jede Einwohnerin bzw. jeden Einwohner in Nordrhein-Westfalen täglich mit einem großen Glas Wasser (0,33 Liter) zu versorgen. Die Absatzmenge ist seit 2013 annähernd konstant. Im Jahr 2021 war sie mit 2,0 Milliarden Litern am niedrigsten.

Von den 2,2 Milliarden Liter Mineralwasser entfielen etwa 1,3 Milliarden Liter auf Mineralwasser mit wenig oder ohne Kohlensäure und etwa 860 Millionen Liter auf Mineralwasser mit klassischem (hohen) Kohlensäuregehalt („Sprudel”); im Jahr 2023 wurde damit 54 Prozent mehr Mineralwasser mit wenig oder ohne Kohlensäure produziert als Sprudelwasser.

Der überwiegende Teil der Produktion im Jahr 2023 (97,8 Prozent) war für den Absatz bestimmt, die restlichen 2,2 Prozent wurden von den produzierenden Betrieben in NRW zu anderen Getränken (z. B. Schorle, Limonade u. Ä.) weiterverarbeitet. 1,6 Milliarden Liter bzw. 73,9 Prozent der NRW-Produktion entfielen auf Betriebe der Regierungsbezirke Düsseldorf und Detmold.

Die zum Absatz bestimmte Menge des in Nordrhein-Westfalen hergestellten Mineralwassers hatte einen Wert von 408,5 Millionen Euro; das waren nominal 4,3 Millionen Euro bzw. 1,1 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Der durchschnittliche Absatzwert je Liter Mineralwasser betrug 19,1 Cent und war damit um 4,9 Prozent höher als 2022 (damals: 18,2 Cent je Liter).

Die genannten Ergebnisse beziehen sich auf Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten. Der Wert der zum Absatz bestimmten Produktion wird unter Zugrundelegung des im Berichtszeitraum erzielten oder zum Zeitpunkt des Absatzes erzielbaren Verkaufspreises ab Werk berechnet.

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