15.07.2010 | 00:00:00 | ID: 6279 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Aufruf zur Teilnahme an der Aktion gegen belästigende Telefonwerbung: "Kein Anschluss unter dieser Nummer"

Kiel (agrar-PR) - KIEL. Am 4. August 2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung in Kraft getreten. Die Zahl der Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung ist jedoch nicht signifikant zurückgegangen. Vor Einführung des Gesetzes ging man von bundesweit ca. 60.000 Beschwerden jährlich aus. In diesem Jahr haben die Verbraucherzentralen über unterschiedliche Kanäle eingegangene Verbraucherbeschwerden gesammelt und analysiert. Dabei wurden seit März 2010 bereits 36.810 Beschwerden registriert. Ein Rückgang der Beschwerdeflut ist derzeit nicht ersichtlich.

Zwar hat wohl die Zahl untergeschobener Telefon- oder DSL-Verträge abgenommen, dafür erreicht die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein aber immer mehr Beschwerden über unbefugte Kontoabbuchungen, die in Zusammenhang mit angeblichen Vertragsbindungen aus dem Bereich der Gewinnspiele bzw. Lotterie stehen. Besonders auffällig sind dabei automatisierte Anrufe, die einen hohen Geldgewinn oder einen attraktiven Sachpreis in Aussicht stellen.

Aus der Beratungspraxis der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein lassen sich darüber hinaus so genannte Gewinneintragungsdienste hervorheben. Diese werben damit, den Verbraucher gegen ein Entgelt bei diversen Gewinnspielen/Lotterien anzumelden. In Wirklichkeit dient diese „Masche“ aber nur dazu, dass diese an die Daten, vor allem an die Bankverbindungsdaten der Verbraucher gelangen, um dann Abbuchungen vom Konto vorzunehmen. Da in der Folgezeit auch andere, fremde Unternehmen abbuchen, müssen wir davon ausgehen, dass der einmal erlangte Datensatz (Name, Anschrift, Rufnummer, Bankverbindung) auch weiterverkauft wird.

Obwohl das Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung ein begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung ist, wird der verfolgte Gesetzeszweck, dem Unterschieben von Verträgen entgegenzuwirken, augenscheinlich noch nicht vollumfänglich erreicht.

Die schleswig-holsteinische Verbraucherschutzministerin Dr. Juliane Rumpf stellt fest: "Die bisherigen Ergebnisse der Umfrage der Verbraucherzentrale haben gezeigt, dass trotz des gesetzlichen Verbots immer noch Verbraucherinnen und Verbraucher mit unerbetenen Telefonanrufen belästigt werden. In vielen Fällen müssen sie sich sogar gegen untergeschobene Verträge und unbefugte Abbuchungen zur Wehr setzen. Sollten sich die jetzt nach einem Jahr vorliegenden Ergebnisse verdichten, wird eine gesetzliche Nachbesserung, z.B. am Telefon geschlossene Verträge schriftlich zu bestätigen, erforderlich sein. Ich unterstütze daher den Aufruf der Verbraucherzentrale, sich online über die Homepage der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zu beteiligen."

Die Verbraucherzentrale ruft auf, jeglichen Fall zu dokumentieren, um dem Handlungsbedarf mit Zahlen und Fakten zu hinterlegen.
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Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
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