Kiel (agrar-PR) - KIEL. Am 4. August 2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unlauterer
Telefonwerbung in Kraft getreten. Die Zahl der Beschwerden über
unerlaubte Telefonwerbung ist jedoch nicht signifikant zurückgegangen.
Vor Einführung des Gesetzes ging man von bundesweit ca. 60.000
Beschwerden jährlich aus. In diesem Jahr haben die Verbraucherzentralen
über unterschiedliche Kanäle eingegangene Verbraucherbeschwerden
gesammelt und analysiert. Dabei wurden seit März 2010 bereits 36.810
Beschwerden registriert. Ein Rückgang der Beschwerdeflut ist derzeit
nicht ersichtlich.
Zwar hat wohl die Zahl untergeschobener Telefon- oder DSL-Verträge
abgenommen, dafür erreicht die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
aber immer mehr Beschwerden über unbefugte Kontoabbuchungen, die in
Zusammenhang mit angeblichen Vertragsbindungen aus dem Bereich der
Gewinnspiele bzw. Lotterie stehen. Besonders auffällig sind dabei
automatisierte Anrufe, die einen hohen Geldgewinn oder einen
attraktiven Sachpreis in Aussicht stellen.
Aus der Beratungspraxis der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
lassen sich darüber hinaus so genannte Gewinneintragungsdienste
hervorheben. Diese werben damit, den Verbraucher gegen ein Entgelt bei
diversen Gewinnspielen/Lotterien anzumelden. In Wirklichkeit dient
diese „Masche“ aber nur dazu, dass diese an die Daten, vor allem an die
Bankverbindungsdaten der Verbraucher gelangen, um dann Abbuchungen vom
Konto vorzunehmen. Da in der Folgezeit auch andere, fremde Unternehmen
abbuchen, müssen wir davon ausgehen, dass der einmal erlangte Datensatz
(Name, Anschrift, Rufnummer, Bankverbindung) auch weiterverkauft wird.
Obwohl das Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung ein
begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung ist, wird der
verfolgte Gesetzeszweck, dem Unterschieben von Verträgen
entgegenzuwirken, augenscheinlich noch nicht vollumfänglich erreicht.
Die schleswig-holsteinische Verbraucherschutzministerin Dr. Juliane Rumpf stellt fest: "Die
bisherigen Ergebnisse der Umfrage der Verbraucherzentrale haben
gezeigt, dass trotz des gesetzlichen Verbots immer noch
Verbraucherinnen und Verbraucher mit unerbetenen Telefonanrufen
belästigt werden. In vielen Fällen müssen sie sich sogar gegen
untergeschobene Verträge und unbefugte Abbuchungen zur Wehr setzen.
Sollten sich die jetzt nach einem Jahr vorliegenden Ergebnisse
verdichten, wird eine gesetzliche Nachbesserung, z.B. am Telefon
geschlossene Verträge schriftlich zu bestätigen, erforderlich sein. Ich
unterstütze daher den Aufruf der Verbraucherzentrale, sich online über
die Homepage der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zu beteiligen."
Die Verbraucherzentrale ruft auf, jeglichen Fall zu dokumentieren, um dem Handlungsbedarf mit Zahlen und Fakten zu hinterlegen.