29.10.2014 | 17:45:00 | ID: 19009 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Gesundheitsministerium gibt Hinweise zur Vorgehensweise bei Ebolaverdacht

Potsdam (agrar-PR) -

Aufgrund zunehmender Nachfragen hinsichtlich einer möglichen Infektionsgefahr durch die aktuelle Ebola-Epidemie in Westafrika hat das Brandenburger Gesundheitsministerium jetzt Hinweise veröffentlicht, was im Verdachtsfall zu tun ist. Das entsprechende Schreiben ist an alle zuständigen Stellen wie Ärztekammern, kassenärztliche Vereinigungen, Landeskrankenhausgesellschaft, Gesundheitsämter und Rettungsdienste der Landkreise und kreisfreien Städte, Landesverbände der Brandenburgischen Hilfsorganisationen u.a.m. gegangen und auch auf der Internetseite des Ministeriums abrufbar. „Grundsätzlich sind die Gesundheitsämter der  Landkreise und kreisfreien Städte gut vorbereitet. Es gibt im Land Brandenburg einen Seuchenalarmplan, der generell für Infektionsgeschehen vorgehalten und im Bedarfsfall entsprechend den örtlichen Begebenheiten umgesetzt wird“, so Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack.

 

Das Risiko einer Einschleppung von Ebolafieber in das Land Brandenburg wird gegenwärtig als gering eingeschätzt und entspricht damit der Einschätzung des Robert-Koch-Institutes für Deutschland insgesamt. Direktflüge mit dem Ziel Berlin-Brandenburg finden nicht statt. Die Flughäfen Berlin-Tegel und Schönefeld sind nicht als „Sanitätsflughafen“ benannt, so dass dort keine Flugzeuge mit Ebola-Verdacht landen dürfen.

 

Trotzdem kann nicht hundertprozentig  ausgeschlossen werden, dass ein Infizierter in der Zeit zwischen Ansteckung und dem ersten Auftreten von Krankheitszeichen (Inkubationszeit) einreist, weil die Infektion in dieser Zeit nicht erkannt werden kann. „Deshalb ist es wichtig, beim Auftreten von ersten Krankheitszeichen frühzeitig zu reagieren“, so Tack. Personen die innerhalb von drei Wochen nach ihrer Rückkehr aus betroffenen Gebieten Krankheitszeichen entwickeln, sollten sich umgehend telefonisch bei einem Arzt melden. „Wiir wollen Ärztinnen und Ärzte sensibilisieren, bei Reisenden aus den Ebola-Gebieten an diese Erkrankungsmöglichkeit zu denken und die erforderlichen Schritte einzuleiten“, sagte Tack. Ziel sei es, durch Isolierung weitere Infektionen zu verhindern, schnell eine Diagnose zu erhalten und den Patienten richtig zu behandeln. Entsprechende Empfehlungen dazu hat das Robert-Koch-Institut veröffentlicht.

 

In dem Schreiben des Gesundheitsministeriums gibt es konkrete Hinweise, wie im Verdachtsfall zu verfahren und das örtlich zuständige Gesundheitsamt einzubeziehen ist, damit es die gemäß Infektionsschutzgesetz vorgeschriebenen Ermittlungen zum Infektionsgeschehen durchführen und die erforderlichen seuchenhygienischen Maßnahmen anordnen kann.

 

Ebenfalls enthalten sind die entsprechenden Kontaktdaten der Ansprechpartner. In Deutschland werden sieben Spezialstationen für hochansteckende lebensbedrohliche Erkrankungen vorgehalten, die bereit sind, erkrankte Helfer aus den Ebola-Gebieten aufzunehmen. Der Transport und die jeweilige Verteilung werden über das Auswärtige Amt in Absprache mit der Ständigen Kommission der Kompetenz- und Behandlungszentren (STAKOB) beim Robert-Koch-Institut und den betroffenen Bundesländern koordiniert.

 

Für Brandenburger Patienten ist die Sonderisolierstation der Charité Berlin bestimmt. Das Land hält einen speziellen Rettungswagen Infektionsschutz (RTW-I) für Patienten mit lebensbedrohlichen Infektionskrankheiten in der Rettungswache Königs Wusterhausen bereit. Er ist sehr gut desinfizierbar und technisch so ausgerüstet, dass keine Krankheitserreger über die Luftzirkulation nach außen abgegeben werden können. Das notärztliche und rettungsdienstliche Personal ist im Umgang mit Infektionspatienten und der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) speziell geschult. „Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsministeriums und des Landesgesundheitsamt stehen zur fachlichen Unterstützung und Beratung bereit“, sagte Tack.

 

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