06.05.2015 | 21:00:00 | ID: 20273 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Hessen fordert: Endlich Transparenz für die VerbraucherInnen

Wiesbaden (agrar-PR) - Staatssekretärin Tappeser informiert über Beschlussvorschläge zur Verbraucherschutzministerkonferenz

Mit einem Bündel von Maßnahmen will Hessen den Verbraucherschutz in Deutschland deutlich stärken. Wie Staatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser am Mittwoch mitteilte, legt das Land mit seinen Anträgen zur diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz den Schwerpunkt auf Transparenz und Kundenrechte. „Wir wollen gut informierte Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf Augenhöhe mit der Anbieterseite stehen. Das gelingt aber nur, wenn wichtige Informationen auch wirklich für alle verfügbar sind. Hier muss der Staat seine Hausaufgaben machen“, sagte die Staatssekretärin vor dem Auftakt der Verbraucherschutzministerkonferenz in Osnabrück.

 

Nach Tappesers Worten soll der Bund endlich den Weg frei machen für die sogenannte Hygieneampel in Gastronomie, Bäckereien und Metzgereien. „Über das Thema ist nun wirklich lange genug diskutiert worden. Einen entsprechenden Antrag unterstützen neben Hessen auch Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Niedersachsen. „Nur gut informierte Verbraucher kommen auf den Märkten klar. Deshalb gibt es auch kein Zurück auf dem Weg, der zu mehr Transparenz führt. Es geht darum, was in Produkten enthalten ist, es geht um eine klare Preisangabe und um die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen der Lebensmittelüberwachung. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht darauf, diese wichtigen Informationen zu erhalten. Deshalb muss Schluss sein mit der Geheimniskrämerei.“

Ferner soll der Bund die weitere Finanzierung des Projekts „Lebensmittelklarheit“ sicherstellen. Das Internetportal hat sich laut Tappeser zu einer unverzichtbaren Anlaufstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher entwickelt. Es habe zudem eine herausragende präventive Wirkung zur Vermeidung fragwürdiger Lebensmittelkennzeichnungen. „Wir werden auf der Verbraucherschutzministerkonferenz dafür kämpfen, dass die Finanzierung weitergeht“, sagte die Staatssekretärin.

Hessen fordert außerdem, dass sich die Bundesregierung bei der Revision der Fluggastrechte-Verordnung auf europäischer Ebene für eine verbraucherfreundliche Ausgestaltung einsetzt. „Die von der Europäischen Kommission angestrebte Anhebung der Schwellenwerte, wonach Passagiere bei Flügen innerhalb der EU künftig erst ab einer Wartezeit von über fünf Stunden statt nach drei Stunden entschädigt würden, wäre eine massive Verschlechterung zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher und eine Privilegierung gegenüber anderen Verkehrsträgern“, so Tappeser. Dies gelte auch für Überlegungen, Airlines von der Haftung zu befreien, wenn ein technischer Defekt vorliegt. „Aus Verbraucherschutzsicht sollte das Luftfahrtunternehmen dafür sorgen, dass sich die eingesetzten Luftfahrzeuge in einem einwandfreien Zustand befinden. Auch die Bahn muss entschädigen wenn es sich um technische Defekte handelt.“ (umwelt-hessen)

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