Stuttgart (agrar-PR) -
Neue Fahrgastrechte sind ein Gewinn für die Verbraucher / Wenn die neuen Rechte sich aber als unzureichend erweisen, sollten schärfere Regelungen erlassen werden "Wenn Verbraucher sich dazu entschließen, ihren Urlaub im schönen
Baden-Württemberg zu verbringen und mit der Bahn zum Urlaubsort reisen,
dann können sie gleich von den neuen Fahrgastrechten profitieren.
Obwohl die den Fahrgastrechten zugrundeliegende Europäische Verordnung
erst im Dezember 2009 in Kraft tritt, wendet Deutschland die neuen
Regeln bereits ab 29. Juli an und geht im Nahverkehr sogar noch über
die europäischen Vorschriften hinaus", sagte der baden-württembergische
Verbraucherminister, Peter Hauk MdL, am Dienstag (28. Juli) und stellte
dabei einen wichtigen Vorteil der neuen Fahrgastrechte heraus.
Pünktlich mit Beginn der Schulferien in Baden-Württemberg treten
deutschlandweit die neuen Fahrgastrechte in Kraft. "So können unsere
Verbraucher noch in diesen Sommerferien von den neuen Regelungen
profitieren", erklärte der Minister.
Für den Nah- und Fernverkehr können Verbraucher bei einer Verspätung
von 60 Minuten künftig 25 Prozent des Ticketpreises als Schadensersatz
verlangen und ab einer Verspätung von 120 Minuten sogar 50 Prozent des
Ticketpreises. "Ich habe mich im Gesetzgebungsverfahren für einen
Erstattungsanspruch von 50 Prozent des Ticketpreises bereits bei einer
Verspätung von 60 Minuten und einer Erstattung von 25 Prozent ab einer
Verspätung von 30 Minuten für den Nahverkehr eingesetzt. Gerade für den
Nahverkehr wäre diese Regelung für unsere Verbraucher sinnvoll gewesen.
Leider konnten die Länder sich hier nicht gegen Bundesjustizministerin
Zypries durchsetzen", bedauert Minister Hauk, dass das Gesetz nicht
noch verbraucherfreundlicher ausgefallen ist. Die Bundesländer hatten
sich dafür eingesetzt, dass noch einige verbraucherfreundliche
Regelungen in das Gesetz aufgenommen wurden.
So haben Verbraucher bei einer Verspätung von 20 Minuten im
Nahverkehr das Recht, auf einen alternativen Zug umzusteigen, auch wenn
es sich dabei um einen Fernzug, etwa einen ICE, handelt. Bei einer
drohenden Verspätung von mindestens 60 Minuten zur Nachtzeit, hat der
Verbraucher Anspruch auf die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels an
den Zielbahnhof. Dabei kann es sich sogar um ein Taxi handeln, wenn
kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung steht. Die Kosten bekommt der
Verbraucher dabei bis zu einem Betrag von 80 Euro ersetzt.
"Bei unseren Verbesserungsvorschlägen haben wir insbesondere an die
Bewohner des ländlichen Raums gedacht", betonte Peter Hauk. Gerade im
ländlichen Raum hätten die Verbraucher insbesondere nachts nur selten
Anschlusszüge und können daher auf ein alternatives Verkehrsmittel,
etwa ein Taxi, angewiesen sein.
Wichtig war dem Minister auch, dass sich die Verbraucher im
Schadensfall an eine geeignete Schlichtungsstelle wenden können, die im
Rahmen der neuen Fahrgastrechte eingeführt wird. "Das beste Recht nützt
einem nichts, wenn man es nicht durchsetzen kann. Ich erhoffe mir, dass
die Verbraucher durch die neue Schlichtungsstelle auf einfache und
unbürokratische Weise zu ihrem Recht kommen", kommentiert Hauk den
Plan, im Dezember eine neue Schlichtungsstelle für den Fernverkehr
einzurichten.
Weitere Informationen zum Thema Verbraucherschutz sind auch auf der
Internetseite des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum unter
www.mlr.baden-wuerttmberg.de