Schwerin (agrar-PR) - "In Umsetzung der Europäischen Verbraucherkreditrichtlinie gelten
bundesweit und damit auch für Kreditinstitute in Mecklenburg-Vorpommern
ab sofort neue Regelungen, welche die Verbraucherinnen und Verbraucher
besser schützen sollen, sobald sie als Kreditnehmer fungieren", teilt
Verbraucherschutzminister Dr. Till Backhaus mit.
"Das betrifft
beispielsweise die Bewerbung von Angeboten der Banken und Sparkassen
und den Umfang der Verbraucherinformationen vor. Außerdem sind
Regelungen zu Widerruf, Kündigung und Rückgabe seitens des Verbrauchers
sowie zu dessen Schutz vor Kündigung durch die Bank deutlich
verbraucherfreundlicher gefasst worden", so der Minister.
Im
Bereich der Werbung zielen die Neuregelungen vor allem darauf ab, so
genannte Lockvogelangebote zu unterbinden. Kreditgeber dürfen nicht nur
mit einem lukrativen Zinssatz werben, sondern haben alle weiteren
möglichen Kosten des Vertrages an einem repräsentativen Beispiel zu
erläutern. "Das verbessert die Klarheit für die Verbraucher und hilft
ihnen, Angebote verschiedener Kreditinstitute und Finanzierungswege
effektiv zu vergleichen", erklärt der Verbraucherschutzminister, der
die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu ermuntern möchte, solche
Möglichkeiten auch aktiver und selbstbewusster zu nutzen.
Hierzu
trage auch bei, dass bei Verbraucherdarlehen nunmehr europaeinheitliche
Vertragsmuster zu verwenden sind. So werden von den Neuregelungen nicht
nur reine Darlehensverträge, sondern auch andere Finanzierungsgeschäfte
erfasst. "Verbraucher sind jetzt auch bei Teilzahlungsgeschäften oder
Finanzierungsleasingverträgen besser geschützt", so Dr. Backhaus.
Außerdem
wurden mit dem Gesetz bereits bestehende Vorschriften über das
Widerrufs- und Rückgaberecht neu geordnet und weiter vereinheitlicht.
So
gelten künftig bei Internetauktionen weitgehend die gleichen
Widerrufsfristen und -folgen wie beim Einkauf in einem normalen
Internetshop. "Dies bringt für beide Seiten ein deutliches Plus an
Rechtsicherheit, nämlich sowohl für die Verbraucher- als auch für die
Anbieterseite", erläutert Minister Dr. Backhaus. "Werden für die
Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht die neuen Muster
verwendet, brauchen seriöse Geschäftsleute keine wettbewerbsrechtlichen
Abmahnungen mehr fürchten und bleiben beiderseits klare Fristen für
Widerrufs- bzw. Rückgaberechte bestehen."
Sollte es dennoch
Probleme mit einem Kreditvertrag geben, empfiehlt Dr. Backhaus den
Verbrauchern, sich Hilfe bei der Neuen Verbraucherzentrale in
Mecklenburg und Vorpommern e. V. zu holen, die mit sechs
Beratungsstellen im Land vertreten ist.
Neu in Kraft getreten ist
das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des
zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur
Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht.