30.08.2011 | 16:25:00 | ID: 10539 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Puttrich: Hessens Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auf ein engmaschiges Kontrollnetz verlassen

Wiesbaden (agrar-PR) - Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich stellt die Ergebnisse der Amtlichen Lebensmittel- und Futtermittel-Überwachung 2010 vor
„Lebensmittel in Hessen sind sicher!“ Das sagte Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich am Dienstag in Wiesbaden anlässlich der Vorstellung der Ergebnisse der Amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung für das Jahr 2010. „Die Amtliche Lebensmittelüberwachung trägt durch ihre Kontrollen, durch kompetente Beratung sowie die Untersuchungen und lebensmittelrechtlichen Beurteilungen von Proben ganz wesentlich dazu bei, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren und vor Irreführung zu schützen“, so die Ministerin. Bei den Kontrollen decken die Kontrolleure zudem gezielt irreführende Werbung oder Täuschungen im Zusammenhang mit dem Kauf und dem Verzehr von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen auf.

„Im Jahr 2010 mussten 17 Betriebsräume und 82 Betriebe aufgrund von Beanstandungen geschlossen werden. Das sind nur 0,3% und damit ein gutes Ergebnis“, führte Puttrich aus. Insgesamt wurden im Jahr 2010 57.693 (Vorjahr 58.855) Betriebskontrollen durchgeführt. Außerdem wurden 717 (Vorjahr 941) Lebensmitteltransporte kontrolliert. 2010 wurden durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden in 5.742 (Vorjahr 5.385) Fällen formelle Maßnahmen eingeleitet. Verwarnungsgelder in einer Höhe von 36.675 Euro und 707 Bußgelder in einer Höhe von 301.665 Euro wurden 2010 erhoben. 9 eingeleitete Strafverfahren wurden von den Gerichten bestätigt. „Die Ergebnisse zeigen, dass wir ein engmaschiges Kontrollnetz haben. Die fast 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes und der Kommunen machen eine prima Arbeit und tragen so wesentlich zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher bei“, so Ministerin Puttrich.

Durch den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) wurden 2010 33.660 Proben (Vorjahr 27.422) - davon 30.409 Lebensmittel und 3.251 Bedarfsgegenstände inklusive Kosmetika - untersucht. Das Aufgabenspektrum des LHL ist vielfältig und umfasst neben der Lebensmittelsicherheit auch die Bereiche Veterinärmedizin sowie Landwirtschaft und Umwelt.

„Mit insgesamt 33.660 Produktuntersuchungen und damit einer Zunahme um 6.000 Proben zum Jahr 2009 bildete dieser Bereich einen Schwerpunkt der Überwachung durch den LHL“, so Puttrich. Lediglich ein Anteil von 0,3% (109) aller untersuchten Proben (Vorjahr 0,4%, 108 Proben) musste als gesundheitsschädlich beurteilt werden. Die Beurteilung „gesundheitsschädlich“ ergab sich z. B. bei erheblichen Überschreitungen von zulässigen Höchstgehalten an Pflanzenschutzmittelrückständen in Obst und Gemüse. Insgesamt wurden 5.745 Proben, 17,1%  (Vorjahr 4.611, 16,7%) beanstandet. Meistens waren Kennzeichnungsmängel oder Abweichungen in der Zusammensetzung der Grund für die Beanstandung.

Die Beispiele aus dem Jahresbericht zeigten eindrucksvoll, wie wichtig die Kontrollen seien, so Puttrich. „Bei der Untersuchung von Speiseeis musste beispielsweise von 362 Eisproben aus hessischen Gastronomiebetrieben, Cafes, Konditoreien und Bäckereien fast jede siebte Eisprobe aufgrund von erhöhten Keimzahlen beanstandet werden.“ Gleiches gelte für eine Vielzahl von Erfrischungsgetränken, die in Gaststätten ausgeschenkt werden. Auch da seien coliforme Keime gefunden worden. „Oftmals sind Versäumnisse bei der Kühlung oder bei der Reinigung der Grund für solche Mängel. Unsere Mitarbeiter geben dann Hilfestellung und zeigen Lösungsmöglichkeiten auf“, so Puttrich. Die Nachbeprobungen und die Entwicklung in diesen Fällen zeigten aber auch: „Unseren Mitarbeiter gelingt es, die Betriebe zur Sorgfalt zu verpflichten. Sei es mit Tipps und Hinweisen, sei es mit Bußgeldern“, so Puttrich.

„Angesichts der vielfältigen Aktivitäten der Lebensmittelkontrolleure auf unterschiedlichsten Ebenen kann in der Rückschau auf das Jahr 2010 festgestellt werden, dass den hessischen Verbraucherinnen und Verbraucher in aller Regel qualitativ hochwertige und sichere Lebensmittel angeboten wurden“, so Puttrich. „Nicht sicher“ für die menschliche Gesundheit oder aber unter unhygienischen Umständen produziert war hingegen nur ein geringer Prozentsatz der Lebensmittel.

„Die Ergebnisse der jetzt vorgestellten Jahresberichte dokumentieren, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in der hessischen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung einen verlässlichen Partner und Garanten für eine funktionstüchtige, angemessene und risikoorientierte Kontrolle haben und sie deshalb auf die Qualität der Lebensmittel vertrauen können“, führte die Ministerin aus.

Um Mängeln und kriminellen Machenschaften weiter vorzubeugen ist die Amtliche Lebensmittelüberwachung auch auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Puttrich hierzu: „Besonders möchte ich in diesem Zusammenhang auf unseren Beschwerdelink auf den Seiten des Verbraucherfensters des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.verbraucherfenster.de) hinweisen, der es jedem Bürger ermöglicht, Beobachtungen in Bezug auf ein regelwidriges Inverkehrbringen von Lebensmitteln den Behörden - auch anonym - zu melden. Ein entsprechendes Meldeformular kann dort abgerufen werden.

Nach wie vor können sich Verbraucher aber auch über Mängel bei Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen bei ihren örtlich zuständigen kommunalen Lebensmittelüberwachungsdiensten kostenlos beschweren.“

Abschließend bedankte sich die Ministerin ausdrücklich bei allen Angehörigen der Amtlichen Überwachung für die kompetente und mit hohem Einsatz geleistete Arbeit.

Die Ergebnisse der Amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung für das Jahr 2010 können im Detail auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz abgerufen werden (Jahresbericht für das Jahr 2010 zum Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan). (PD)
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