Bonn (agrar-PR) -
BVL widerspricht Greenpeace-Schlussfolgerungen zu Pflanzenschutzmittelrückständen (29.07.2010) Im Zusammenhang mit der
Presseeerklärung von Greenpeace zu belasteten Strauchbeeren verweist
der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) auf eine Stellungnahme des
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): "Von Johannisbeeren und Himbeeren gehen keine gesundheitlichen Gefahren
für die Verbraucher aus, stellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig klar. Es widerspricht
damit einer Presseerklärung der Umweltschutzorganisation Greenpeace.
Greenpeace kam nach einer Untersuchung an 31 Beerenproben
zu dem Schluss, dass eine Gefahr für Verbraucher bestehen könne und in
Deutschland illegale Praktiken angewandt worden seien. Diese
Schlussfolgerungen sind nach Ansicht des BVL nicht gerechtfertigt. I
n keiner der 31 Proben wurde ein Rückstand über dem gesetzlichen Höchstgehalt gefunden.
Die Waren waren damit lebensmittelrechtlich nicht zu beanstanden und
stellten für den Verbraucher keine gesundheitlichen Risiken dar.
Die Aussage, dass "erneut Pestizide ohne EU-Zulassung aufgetaucht" seien, ist nicht korrekt. Alle 21 Wirkstoffe, die in den Proben nachweisbar waren, sind aktuell in der EU
in Pflanzenschutzmitteln zulässig. 18 Wirkstoffe wurden in die EU-weite
Positivliste aufgenommen, für die übrigen drei gelten derzeit
Übergangsfristen.
Die Aussage, Beeren aus deutscher Produktion "beinhalteten die illegalen Agrargifte Dodin und Difenoconazol",
ist ebenfalls fraglich. Pflanzenschutzmittel mit diesen beiden
Wirkstoffen sind in Deutschland zugelassen. Die Zulassung erstreckt
sich auf die Anwendung in diversen Obstkulturen, nicht jedoch in
Johannisbeeren. Bisher wurde dafür kein Zulassungsantrag gestellt.
Greenpeace hat diese Wirkstoffe nun in Johannisbeeren gefunden und geht
davon aus, dass eine Anwendung der entsprechenden Pflanzenschutzmittel
außerhalb der zulässigen Indikation stattgefunden hat. Da die
gemessenen Konzentrationen mit 0,03 bzw.
0,07 mg/kg äußerst gering waren, könnten die Rückstände auch andere
Ursachen haben, zum Beispiel Abdrift aus einer benachbarten Kultur.
Die
amtliche Lebensmittelüberwachung der Bundesländer würde in einem
solchen Fall versuchen, die Ware zum Erzeuger zurückzuverfolgen und
dort dann – in Zusammenarbeit mit der Anwendungskontrolle – we itere
Ermittlungen anstellen. Unabhängig von der Frage, ob der Erzeuger gegen
Anwendungsvorschriften verstoßen hat, ist aber festzuhalten: Die
Rückstände an Dodin und Difenoconazol liegen unterhalb des zulässigen
Höchstgehaltes von 0,2 mg/kg; damit ist die Ware verkehrsfähig."