17.06.2013 | 18:30:00 | ID: 15279 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Symposium: Experten diskutieren über Transparenz im gesundheitlichen Verbraucherschutz

Hannover (agrar-PR) - Minister Meyer: „Wir wollen die Nennung von Unternehmensnamen bei Verstößen rechtssicher ermöglichen"
Hannover. Die Information durch Behörden im gesundheitlichen Verbraucherschutz steht heute im Mittelpunkt eines Symposiums in Hannover, das das niedersächsische Verbraucherschutzministerium gemeinsam mit dem LAVES und dem Niedersächsischen Landkreistag (NLT) veranstaltet.Verbraucherschutzminister Christian Meyer hob in seiner Rede hervor, dass die Stärkung des Verbraucherschutzes ein vorrangiges Ziel der Landesregierung sei. Sein Ressort setze auf eine umfangreiche Transparenz, gute Verbraucherinformation und konsequente Verbraucherbildung.

Minister Meyer: „Moderne Verbraucherpolitik geht vom Leitbild eines mündigen Bürgers aus, der ein Interesse an detaillierten Informationen hat. Hier müssen die Behörden ihren Beitrag transparent und vollständig leisten." Es sei wichtig, die Verbraucher über Täuschungen von Unternehmen aufzuklären, wenn Verstöße feststehen und Bußgelder verhängt worden sind. Dies ist aufgrund mehrerer neuer Gerichtsurteile auf der geltenden Rechtsgrundlage nur schwer möglich. In diesem Zusammenhang erneuerte er seinen Appell an die Bundesregierung, den Paragrafen 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches zu verbessern. Aufgrund der unsicheren Rechtslage haben bereits mehrere Bundesländer die Veröffentlichungen wieder eingestellt. Die Verbraucherschutzministerkonferenz forderte daher von der Bundesregierung die Vorlage einer neuen, rechtssicheren Rechtsgrundlage noch vor der Bundestagswahl.

Christian Meyer: „Niedersachsen will weiterhin so transparent wie möglich informieren. Nun ist der Bund am Zug - er muss endlich eine Novelle vorlegen und eine rechtssichere Grundlage für die Veröffentlichung der festgestellten Verstöße und dem Betrug am Verbraucher gewährleisten."

„Der Niedersächsische Landkreistag schließt sich der Forderung des Landes, die unzulängliche Rechtsgrundlage schnellstmöglich im Sinne des vom Bundesrat angemahnten Inhalts zu ändern, an. Bis dahin muss der Vollzug bei der Veröffentlichung von Verstößen jedoch - wie schon in den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen - einstweilen ausgesetzt werden, um die Vollzugsbehörden nicht unzumutbaren Kosten- und Regressrisiken auszusetzen", betonte Prof. Dr. Hubert Meyer, Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages.

Professor Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES, sagte: „Das LAVES hat seit 2008 umfassende Erfahrungen mit dem VIG gesammelt. Insbesondere Großanfragen durch Verbände und andere Institutionen bereiten derzeit noch Schwierigkeiten und verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Durch die Novelle im Jahr 2012 ist das Verbraucherinformationsgesetz zwar besser geworden, es ist aber immer noch verbesserungsbedürftig und bleibt hinter den Erwartungen zurück. Der Weg zu einer umfassenden Transparenz und Aufklärung ist noch nicht zu Ende."

Schwerpunkt des heutigen Symposiums ist das Thema „Behördliche Information im gesundheitlichen Verbraucherschutz". In einer Reihe von Vorträgen werden die Rechtsgrundlagen für die aktive und passive Information der Verbraucher durch Behörden beleuchtet und deren Umsetzung diskutiert. Neben Behördenvertretern kommen in der Akademie des Sports auch Vertreter der Wirtschaft und Greenpeace als Nichtregierungsorganisation zu Wort.

In den Beiträgen wird deutlich: Die Informationspolitik steht häufig in einem Spannungsfeld zwischen den Interessen der Wirtschaftvertreter, die einen ausreichenden Schutz ihrer Interessen verlangen, und den Verbraucherverbänden, denen die rechtlich bestimmten Informationsmöglichkeiten der Behörden noch nicht weit genug gehen.


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