Stuttgart (agrar-PR) -
Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg nimmt Stellung zu sogenannten SLAPP-Verfahren. Mit übertriebenen Gerichtsverfahren versuchen Lobbygruppen, Unternehmen, staatliche Organisationen oder einflussreiche Einzelpersonen vermehrt Journalisten, Aktivisten und Verbraucherschützer einzuschüchtern und mundtot zu machen. Nach einem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission sollen solche so genannte SLAPP-Verfahren künftig erschwert werden. Da der Vorschlag nur Mindestanforderungen an einzelstaatliche Regelungen enthält, fordert die Verbraucherkommission die Landesregierung auf, sich über eine Bundesratsinitiative für ein Gesetz für einen möglichst weitgehenden Schutz vor solchen Angriffen einzusetzen.
SLAPP steht für strategic lawsuits against public participation. Handlungsbedarf leitet die EU-Kommission daraus ab, dass solche Gerichtsverfahren „eine besonders schädliche Form der Belästigung und Einschüchterung von Personen [...], die sich für den Schutz der öffentlichen Interessen einsetzen“ seien. In der Regel handele es sich dabei „um grundlos übertriebene Gerichtsverfahren“.
Mehr dazu in der angehängten Stellungnahme Nr. 69 der Verbraucherkommission Baden-Württemberg oder auf der Webseite der VK BW: https://www.verbraucherkommission.de/,Lde/Startseite/stellungnahmen
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