22.08.2013 | 10:08:00 | ID: 15801 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Verbraucherminister Alexander Bonde stellt Jahresbericht Lebensmittelüberwachung 2012 vor

Stuttgart (agrar-PR) - Bonde: „Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung kontrolliert wirkungsvoll auf allen Stufen der Herstellung“ - Landesregierung setzt Personalaufbau in der Lebensmittelüberwachung fort

„Die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung des Landes führt auf allen Stufen der Produktion risikoorientierte Stichprobenkontrollen durch – im Jahr 2012 waren das 98.440 Betriebskontrollen und die Untersuchung von 49.191 Proben. Dadurch gewährleistet sie, dass die Eigenkontrolle der überwachten Betriebe funktioniert. Der Jahresbericht 2012 zeigt eindrucksvoll, in welcher Bandbreite die Behörden prüfen, Schwachstellen in den Fokus nehmen und diese abstellen“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Mittwoch (21. August) bei der Vorstellung des Jahresberichtes. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten sich darauf verlassen, in hohem Maße vor gesundheitlichen Gefahren und vor Täuschung geschützt zu sein. „Um diesen wichtigen Bereich des Verbraucherschutzes weiter zu stärken und für die Herausforderungen der Zukunft zu rüsten, haben wir die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung personell gestärkt. Diese Stärkung setzen wir weiter konsequent fort“, so Bonde.
Im Jahr 2012 hatte das Land 22 neue Stellen für Lebensmittelkontrolleure, zehn Stellen für Amtstierärzte, vier Stellen für Futtermittelkontrolleure und zwei Stellen für die Öko-Kontrollbehörde geschaffen. In den Jahren 2013 und 2014 kommen jeweils weitere 22 Lebensmittelkontrolleure hinzu.

Von gläsernen Spaghetti und chemischen Gummibärchen

Bonde stellte an zwei Fällen das Spektrum dar, das die Lebensmittelüberwachung abdeckt. In einem Fall waren in der gelieferten Mittagsverpflegung einer Grundschule Glassplitter gefunden worden. Kontrollen in der betroffenen Schule sowie in einer weiteren vom selben Caterer belieferten Ausgabestelle und dem Cateringbetrieb selbst ergaben, dass lediglich in den Speiseresten der meldenden Schule Glassplitter vorhanden waren. Dies ließ auf einen Eintrag vor Ort schließen – und wurde nach dem Ergebnis der Untersuchung des Untersuchungsamtes insoweit betätigt, als es sich bei den Splittern aller Wahrscheinlichkeit nach um Bestandteile eines Trinkglases handelte, wie sie in der Essensausgabestelle verwendet werden. Obwohl glücklicherweise niemand verletzt wurde, wurde der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben, da mit der Abgabe gesundheitsschädlicher Lebensmittel der Tatbestand einer Straftat verwirklicht ist. Im zweiten Fall hatte ein kleiner Süßwarenhersteller nicht nur die Süßwaren, sondern auch die für die Herstellung verwendeten Silikongussformen selbst hergestellt – allerdings aus Industriesilikon, das nicht für Lebensmittel geeignet war. Die damit hergestellten Fruchtgummis waren wegen des fremdartigen, chemischen Geruchs ungenießbar. Die Folge: Ein Strafbefehl. „Durch die Kombination gründlicher Betriebskontrollen vor Ort und moderner Untersuchungsmethoden in unseren Untersuchungsämtern wird in Baden-Württemberg ein hoher Standard bei der Lebens- und Futtermittelsicherheit gewährleistet“, resümierte Bonde.

Futtermittelüberwachung: Verstärkung und neue Überwachungsformen

Nach dem Nachweis hoher Dioxinbelastungen in Futterfetten Ende 2010 wurden vielfältige gesetzliche Neuerungen auf europäischer und nationaler Ebene angestoßen, die größtenteils im Jahr 2012 umgesetzt wurden. Diese betreffen vor allem neue Meldepflichten für Labore, Unternehmer und Behörden, neue Zulassungspflichten für Futtermittelunternehmer, die mit Fetten umgehen sowie die Risikobewertung von Futtermittelbetrieben. Die Auswahl der zu kontrollierenden Hersteller- und Handelsbetriebe erfolgt nun nach einem neuen, risikoorientierten Konzept. „Zusätzlich hat das Land die Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg durch vier neue Futtermittelkontrolleure verstärkt. Nur aus sicheren Futtermitteln können sichere Lebensmittel erzeugt werden“, erläuterte Minister Bonde. Deshalb sei die amtliche Futtermittelkontrolle eine unverzichtbare Vorstufe der Lebensmittelüberwachung.

Transparenz in der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung

„Das Land hat in den vergangenen Jahren die bundesweiten Bemühungen um eine größere Transparenz der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung immer unterstützt. Die Ergebnisse bestimmter auffälliger Betriebskontrollen und Probenuntersuchungen haben wir im September 2012 auf dem Portal Verbraucherinfo BW zentral gebündelt“, so Bonde. Auf Grund gerichtlicher Entscheidungen hätte das Land allerdings die Veröffentlichungen vorerst aussetzen müssen. „Ich hoffe sehr, dass wir unser Verbraucherinfo-Portal bald wieder mit Leben erfüllen können. Voraussetzung dafür ist allerdings ein gerichtsfester Gesetzentwurf des Bundes, den wir schon mehrfach angemahnt haben“, sagte Minister Bonde.

Lebensmitteleinkauf per Mausklick – Spezialteam für die Überwachung

Der Einkauf von Lebensmitteln per Internet ist bequem – aber auch mit Unsicherheiten verbunden. Die Überwachung des Internethandels kann allein mit den Strategien zur Überwachung des klassischen Handels nicht abgedeckt werden. „Baden-Württemberg hat den Überwachungsbedarf in diesem neuen Segment frühzeitig erkannt und im Rahmen von Forschungsprojekten Ansätze zur Überwachung aufgezeigt. Anfang Januar 2012 hat ein Spezialteam die Arbeit aufgenommen. Ziel ist es, im Online-Handel ein vergleichbares Niveau an Lebensmittelsicherheit zu erreichen wie im konventionellen Bereich“, so Bonde. Ein Baustein sei dabei die Durchsetzung der Registrierungspflicht für Lebensmittelunternehmen im Internethandel und die Möglichkeit für die Verbraucher, durch geeignete Siegel die registrierten Händler zu identifizieren. Ergänzend sollten stichpunktartige Produktkontrollen durchgeführt werden.

Hintergrundinformationen:

Im Jahr 2012 wurden von den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landratsämter und Stadtkreise insgesamt 98.440 Betriebskontrollen bei 68.409 Betrieben durchgeführt. In 18.165 Betrieben (26,5 Prozent) wurden insgesamt 30.098 meist geringfügige Verstöße festgestellt. 1.221 Betriebe (1,8 Prozent der kontrollierten Betriebe) mussten aufgrund der unhygienischen Zustände zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sofort geschlossen werden.

Bei den Betriebskontrollen wurden insgesamt 49.191 Proben entnommen und zur Untersuchung an die zuständigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart gegeben. Untersucht wurden 45.767 Lebensmittelproben (16 Prozent beanstandet), 1.634 Kosmetika (18 Prozent beanstandet), 1.556 Bedarfsgegenstände mit Lebensmittel- oder Hautkontakt wie beispielsweise Spielzeug, Kochgeschirr und Textilien (28 Prozent beanstandet), 212 Tabakerzeugnisse (14 Prozent beanstandet) und 22 Proben, die in keine der genannten Kategorien einzuordnen waren und beispielsweise auf mögliche Gesundheitsgefährdung durch Verwechselbarkeit mit Lebensmitteln untersucht wurden. Überwiegende Beanstandungsgründe waren dabei Kennzeichnungsmängel. Als gesundheitsschädlich wurden 104 Proben beanstandet (0,2 Prozent).

Die Beanstandungsquoten sind nicht repräsentativ, da Betriebskontrollen und die Entnahme von Proben gezielt nach risikoorientierten Kriterien erfolgen. Eine Aussage über den allgemeinen Zustand der Lebensmittelbetriebe oder das Warenangebot in Baden-Württemberg ist daher auf Grundlage dieser Zahlen nicht möglich.

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