25.02.2019 | 12:32:00 | ID: 27104 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Verbraucherminister Peter Hauk MdL: „Geruchlich auffällige Fastnachtsartikel besser meiden“

Stuttgart (agrar-PR) - Verbraucherminister gibt Tipps zu Fastnachtsartikeln
In den meisten Geschäften liegen inzwischen die Fastnachtsartikel aus. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher auch hier sichere Produkte erhalten, nehmen die Kontrolleure der Lebensmittel-, Kosmetik- und Bedarfsgegenständeüberwachung diese Saisonartikel zurzeit stichprobenartig unter die Lupe. Erfreulicherweise waren bei den Untersuchungen von Faschingskostümen, Schminken oder auch Berlinern bislang nur wenige Produkte auffällig“, sagte Verbraucherminister Peter Hauk MdL am Montag (18. Februar) in Stuttgart. Dennoch sei es ratsam, beim Kauf von Fastnachtsartikeln einige Tipps zu beherzigen.

„Die Nase ist der beste Detektor: Geruchlich auffällige Produkte aus Kunststoff sollten Kunden lieber liegen lassen. Das gilt besonders für Kostümteile, die direkt mit der Haut oder sogar mit Schleimhäuten in Berührung kommen – also beispielsweise Masken oder Vampirzähne“, so der Minister. Ein auffälliger Geruch bedeute zwar nicht zwangsläufig eine Gesundheitsgefahr, könne aber ein Hinweis auf eine geringe Qualität sein. Prinzipiell ließen sich Kunststoffmaterialien so hochwertig herstellen, dass sie geruchsfrei sind. Bei den untersuchten Faschingsmasken könnten die Kontrolleure Entwarnung geben. Hier setze sich der Trend fort, diese Masken nicht aus PVC und somit ohne bedenkliche Weichmacher herzustellen.

Faschingskostüme: Direkten Hautkontakt meiden

„Die Tests der Untersuchungsämter Baden-Württembergs (CVUA) zeigen, dass Farbstoffe in Faschingskostümen nicht zu den kritischen, reglementierten Substanzen gehören“, so Hauk. Positive Befunde bei Dispersionsfarbstoffen und verbotenen Azofarbstoffen traten seit 2015 nur in Einzelfällen auf. Mit 1,4-Phenylendiamin war 2018 jedoch in schwarzen Stoffteilen der Kostüme ein potenziell hautsensibilisierendes Spaltprodukt aus Farbstoffen enthalten. Diese Substanz könne allergische Sofortreaktionen hervorrufen. Betroffen seien häufig vor allem Menschen, die zum Beispiel bedingt durch Haarfärbemittel bereits an einer Allergie leiden.

Trotz dieser potenziellen Wirkungen ist dieses Spaltprodukt aus Farbstoffen für Textilien bisher nicht reglementiert. „Generell ist es immer ratsam, direkt auf der Haut liegende Kleidung vor dem ersten Tragen zu waschen. Faschingskostüme sind jedoch oft nicht für die Ewigkeit gemacht. Sie können schon beim ersten Waschen die Form verlieren, Applikationen können sich lösen und die Farbechtheit kann leiden. Wer auf das Waschen deswegen lieber verzichtet, sollte den direkten Hautkontakt mit dem Kostüm vermeiden und ein Kleidungsstück darunterziehen“, so Minister Hauk.

Faschingsschminken: Vorsicht bei leuchtendem Pink

Schminkstifte, Lipgloss und Glitzerprodukte wurden besonders auf verbotene Farbstoffe und deren Verunreinigungen überprüft. Hier steht beispielsweise verbotenes 2-Naphthol als mögliche Verunreinigung des Farbstoffs CI 12085 im Fokus. Grüne Farben wurden auf hautsensibilisierendes Chrom VI getestet. Die aktuellen Untersuchungen ergaben erfreulicherweise nur in einem Fall Anlass zu Beanstandung: Ein Schminkset aus China enthielt den verbotenen Farbstoff Rhodamin B (CI 45170). Produkte mit diesem Farbstoff sind in der Regel leuchtend pink. Das auffällige Schminkset wurde vom Markt genommen.

Berliner – Faschingskrapfen bisher mikrobiologisch unauffällig

In der Fastnachtszeit haben auch Berliner und Faschingskrapfen Hochkonjunktur. Stichprobenartig haben die Kontrolleure daher den Keimstatus von Berlinern überprüft.

„Hierbei wurden bislang keine mikrobiologischen Auffälligkeiten festgestellt. Untersucht wurden sowohl Berliner mit Konfitüre als auch mit Cremefüllung“, fasste Verbraucherminister Hauk zusammen. Die diesjährigen Untersuchungen der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Baden-Württembergs bei Faschingsartikeln dauern noch an. „Allerdings bestätigen die bisherigen Ergebnisse die letztjährigen Beobachtungen: Auch bei nur kurzfristig verfügbaren Saisonartikeln greifen die Qualitätssicherungssysteme immer besser“, sagte Hauk.

Pressemeldung Download: 
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kernerplatz 10
70029 Stuttgart
Deutschland
Telefon:  +49  0711  126-2355
Fax:  +49  0711  126-2255
E-Mail:  poststelle@mlr.bwl.de
Web:  www.mlr.baden-wuerttemberg.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.