Stuttgart (agrar-PR) -
Agrar- und Verbraucherschutzminister Köberle kündigt Umbruch an 10.06.2010 „Die uns seit heute
vorliegenden ersten Ergebnisse zur Verbreitung des verunreinigten
Maissaatguts in Baden-Württemberg sprechen klar dafür, den bereits
ausgebrachten Mais von den Feldern zu entfernen“, sagte der Minister
für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Rudolf Köberle
MdL, am Donnerstag (10. Juni 2010) in Stuttgart. Das im Spurenbereich
mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) belastete Saatgut des in
Niedersachsen ansässigen Saatgutproduzenten sei in Baden-Württemberg an
20 Händler geliefert worden. Diese seien im ganzen Land angesiedelt.
Insgesamt seien 636 Einheiten des betroffenen Saatguts nach
Baden-Württemberg gegangen.
Nach ersten Rückmeldungen zeichne sich ab, dass das Saatgut
überwiegend in kleinen Mengen, d.h. für jeweils drei bis fünf Hektar
Anbaufläche, an zahlreiche Landwirte geliefert wurde, so Köberle. Es
könne daher davon ausgegangen werden, dass der Mais auf vielen kleinen
Flächen über das ganze Land verteilt ausgebracht worden sei. Das Ausmaß
der mit dem verunreinigten Maissaatgut bepflanzten Fläche könne
aufgrund der kleinteiligen Agrarstruktur in Baden-Württemberg bislang
nur geschätzt werden. Es könne allerdings davon ausgegangen werden,
dass der betroffene Mais insgesamt auf rund 600 bis 700 Hektar
ausgebracht wurde. Vor diesem Hintergrund sei ein Belassen der
betroffenen Maissaat unter Durchführung eines strengen
Monitoring-Verfahrens, wie im vergangenen Jahr praktiziert, nicht
möglich. Damals war verunreinigtes Saatgut auf 170 Hektar mit
Schwerpunkt in drei Landkreisen ausgesät worden.
Nachdem das niedersächsische Umweltministerium die belieferten
Händler mitgeteilt hatte, habe das Ministerium für Ländlichen Raum,
Ernährung und Verbraucherschutz diese unverzüglich aufgefordert, die
Landwirte zu nennen, die das Saatgut bezogen haben, erklärte Köberle.
Das Ministerium werde auf dieser Basis die betroffenen Landwirte
informieren und über sie die Flächen ermitteln, um die erforderlichen
Maßnahmen veranlassen zu können. „Sowohl die Händler als auch die
Landwirte sind unverschuldet in diese Situation geraten und nun die
Leidtragenden“, betonte der Minister. Er bitte um Verständnis für die
notwendigen Maßnahmen.
Nach einem Umbruch hätten die Landwirte die Möglichkeit, neu zu
säen. Allerdings führe dies bei den Betroffenen zu wirtschaftlichen
Einbußen. „Für die entstandenen Schäden ist letztlich der Verursacher,
das heißt der Hersteller des Saatguts, verantwortlich. Er muss für
diese finanziell aufkommen“, betonte der Agrarminister.
Zusatzinformation:
Die gentechnisch veränderte Maislinie NK 603, die in Spuren im
Saatgut festgestellt wurde, ist in der Europäischen Union zwar als
Lebens- und Futtermittel zugelassen, nicht jedoch für den Anbau. Bei
der Aussaat gilt die Nulltoleranz.