10.06.2010 | 00:00:00 | ID: 6016 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Verbreitung von verunreinigtem Maissaatgut in Baden-Württemberg: Erste Ergebnisse liegen vor

Stuttgart (agrar-PR) - Agrar- und Verbraucherschutzminister Köberle kündigt Umbruch an
10.06.2010 „Die uns seit heute vorliegenden ersten Ergebnisse zur Verbreitung des verunreinigten Maissaatguts in Baden-Württemberg sprechen klar dafür, den bereits ausgebrachten Mais von den Feldern zu entfernen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Rudolf Köberle MdL, am Donnerstag (10. Juni 2010) in Stuttgart. Das im Spurenbereich mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) belastete Saatgut des in Niedersachsen ansässigen Saatgutproduzenten sei in Baden-Württemberg an 20 Händler geliefert worden. Diese seien im ganzen Land angesiedelt. Insgesamt seien 636 Einheiten des betroffenen Saatguts nach Baden-Württemberg gegangen.

Nach ersten Rückmeldungen zeichne sich ab, dass das Saatgut überwiegend in kleinen Mengen, d.h. für jeweils drei bis fünf Hektar Anbaufläche, an zahlreiche Landwirte geliefert wurde, so Köberle. Es könne daher davon ausgegangen werden, dass der Mais auf vielen kleinen Flächen über das ganze Land verteilt ausgebracht worden sei. Das Ausmaß der mit dem verunreinigten Maissaatgut bepflanzten Fläche könne aufgrund der kleinteiligen Agrarstruktur in Baden-Württemberg bislang nur geschätzt werden. Es könne allerdings davon ausgegangen werden, dass der betroffene Mais insgesamt auf rund 600 bis 700 Hektar ausgebracht wurde. Vor diesem Hintergrund sei ein Belassen der betroffenen Maissaat unter Durchführung eines strengen Monitoring-Verfahrens, wie im vergangenen Jahr praktiziert, nicht möglich. Damals war verunreinigtes Saatgut auf 170 Hektar mit Schwerpunkt in drei Landkreisen ausgesät worden.

Nachdem das niedersächsische Umweltministerium die belieferten Händler mitgeteilt hatte, habe das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz diese unverzüglich aufgefordert, die Landwirte zu nennen, die das Saatgut bezogen haben, erklärte Köberle. Das Ministerium werde auf dieser Basis die betroffenen Landwirte informieren und über sie die Flächen ermitteln, um die erforderlichen Maßnahmen veranlassen zu können. „Sowohl die Händler als auch die Landwirte sind unverschuldet in diese Situation geraten und nun die Leidtragenden“, betonte der Minister. Er bitte um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.

Nach einem Umbruch hätten die Landwirte die Möglichkeit, neu zu säen. Allerdings führe dies bei den Betroffenen zu wirtschaftlichen Einbußen. „Für die entstandenen Schäden ist letztlich der Verursacher, das heißt der Hersteller des Saatguts, verantwortlich. Er muss für diese finanziell aufkommen“, betonte der Agrarminister.

Zusatzinformation:

Die gentechnisch veränderte Maislinie NK 603, die in Spuren im Saatgut festgestellt wurde, ist in der Europäischen Union zwar als Lebens- und Futtermittel zugelassen, nicht jedoch für den Anbau. Bei der Aussaat gilt die Nulltoleranz.
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