17.09.2010 | 00:00:00 | ID: 6732 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

VSMK 2010: M-V bringt Bestätigungslösung als Kernforderung der Länder ein

Schwerin (agrar-PR) - Den Ankündigungen von Minister Dr. Backhaus zum Aktionstag gegen unerlaubte Telefonwerbung im Juli sind Taten gefolgt: Mecklenburg-Vorpommern hat auf der Verbraucherschutzministerkonferenz einen Beschluss initiiert und eine klare Mehrheit der Bundesländer gefunden, die den Bund nun zum schnellen und zielgerichteten Handeln auffordert", sagte der Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Karl Otto Kreer heute im Anschluss an die Jahreskonferenz der Fachminister in Potsdam. Im Kern geht es dabei um die Verankerung der so genannten Bestätigungslösung, wonach Kaufverträge per Telefon, die durch einen werbenden Anruf beim Verbraucher angebahnt werden, künftig erst mit dessen schriftlicher Bestätigung rechtsgültig geschlossen werden sollen.

"Die Länder sind sich im Klaren, dass damit nicht jede Form der Abzocke am Telefon unterbunden werden kann", erläuterte der Staatssekretär, der Minister Backhaus in der Konferenz vertrat. "Hier geht es vor allem um untergeschobene Verträge, die der Verbraucher gar nicht wollte oder wo er sich über den Abschluss eines Kaufvertrages mit langfristiger Bindung gar nicht im Klaren war." Der zusätzliche Aufwand sei für den Verbraucher von Nutzen und für den Unternehmer akzeptabel. Ähnliche Lösungen würden nun unter dem Stichwort "Button-Lösung" auch für im Internet geschlossene Verträge angestrebt. Notwendig sei aber auch in Zukunft, dass Verbraucher Augen und Ohren stets offen hielten und Versprechungen über große Gewinne oder besonders günstige Vertragsbedingungen nie blindlings glaubten. "Die schriftliche Bestätigung zwingt zum kritischen Überdenken und erfüllt somit auch eine selbsterzieherische Funktion", so Dr. Kreer.

Im Übrigen könnten Verbraucher auch bei einer gesetzlichen Verankerung der Bestätigungslösung in Zukunft weiterhin Pizza ordern, ein Taxi rufen oder im Versandhandel bestellen. "Es geht nur um diejenigen Fälle, wo die Initiative zum Kaufvertrag vom Unternehmen oder dessen Beauftragten ausgeht, und soll insbesondere jene Fälle wirksam bekämpfen, wo der Werbeanruf bereits nach heutigem Recht unerlaubt ist", ergänzte der Staatssekretär und verwies darauf, dass es nach wie vor erhebliche Probleme bei der effektiven Verfolgung und Ahndung derartiger Ordnungswidrigkeiten bzw. hieran gekoppelter Straftaten gäbe. "Die bisherigen Regelungen zum Widerruf und zur Marktüberwachung setzen nur auf Reaktion, wir dagegen auf Prävention. Daher erwarten wir im Zuge einer Bestätigungslösung auch einen deutlichen Rückgang an belästigenden Anrufen zumindest für diesen Bereich."

Der Beschluss sieht nun eine zügige Evaluierung der erst im August 2009 geänderten Gesetzeslage vor, die auf eine Anpassung bei Widerrufsfristen sowie Bußgeldern für unerlaubte Werbeanrufe oder Rufnummernunterdrückung beschränkt war. Die bisher bei der Bundesnetzagentur und den Verbraucherzentralen vorliegenden Ergebnisse ließen nach Meinung der Länder allerdings bereits heute den Schluss zu, dass zusätzliche Maßnahmen sinnvoll sind. Dazu soll auch eine deutliche Erhöhung der Bußgelder beitragen, die im Falle unerlaubter Anrufe von bisher 50 000 Euro auf künftig 250 000 Euro angehoben werden könnten, sofern die Vorschläge der VSMK aufgegriffen würden.

Einigkeit zwischen den Ländern bestand auf der VSMK außerdem in der wichtigen Frage, ein bundesweit einheitliches System einzuführen, das die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung für die Verbraucher erkennbar macht, vergleichbar zu dem in Dänemark praktizierten "Smiley"-System. Dazu sei eine verlässliche gesetzliche Grundlage erforderlich, die gegebenenfalls zu schaffen sei. Da die Initiative hierzu ganz klar von den Ländern ausgegangen war, während das zuständige Bundesministerium anfangs sehr zurückhaltend agiert habe, sagte Kreer mit Blick auf die zu Wochenbeginn von Bundesministerin Aigner gegenüber der Presse geäußerten Darlegungen: "Es ist ein Gebot der Fairness, die offenen Fragen möglichst schnell und einvernehmlich zwischen Bund und Ländern zu klären und ein System zu finden, das effizient im Vollzug, unbürokratisch für die Unternehmen und informativ für den Verbraucher ist."

Weitere wichtige Themen der VSMK 2010 waren die anstehende Prüfung des Verbraucherinformationsgesetzes auf Wirksamkeit und Effizient sowie des aktuellen Rechtsrahmens zum Anlegerschutz. Zu beidem haben Facharbeitsgruppen der Länder eine Vielzahl wertvoller Änderungsvorschläge eingebracht. Mit hohem Alltagsbezug sind auch Beschlüsse der Konferenz, wo sich die Minister unter anderem gegen 22-stellige EU-Kontonummern aussprechen oder Vorschläge zur Eindämmung des weiter zunehmenden Kreditvermittlungsbetrugs unterbreiten.
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