Schwerin (agrar-PR) - Den Ankündigungen von Minister Dr. Backhaus zum Aktionstag gegen
unerlaubte Telefonwerbung im Juli sind Taten gefolgt:
Mecklenburg-Vorpommern hat auf der Verbraucherschutzministerkonferenz
einen Beschluss initiiert und eine klare Mehrheit der Bundesländer
gefunden, die den Bund nun zum schnellen und zielgerichteten Handeln
auffordert", sagte der Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Karl Otto Kreer heute im Anschluss an
die Jahreskonferenz der Fachminister in Potsdam. Im Kern geht es dabei
um die Verankerung der so genannten Bestätigungslösung, wonach
Kaufverträge per Telefon, die durch einen werbenden Anruf beim
Verbraucher angebahnt werden, künftig erst mit dessen schriftlicher
Bestätigung rechtsgültig geschlossen werden sollen.
"Die Länder
sind sich im Klaren, dass damit nicht jede Form der Abzocke am Telefon
unterbunden werden kann", erläuterte der Staatssekretär, der Minister
Backhaus in der Konferenz vertrat. "Hier geht es vor allem um
untergeschobene Verträge, die der Verbraucher gar nicht wollte oder wo
er sich über den Abschluss eines Kaufvertrages mit langfristiger Bindung
gar nicht im Klaren war." Der zusätzliche Aufwand sei für den
Verbraucher von Nutzen und für den Unternehmer akzeptabel. Ähnliche
Lösungen würden nun unter dem Stichwort "Button-Lösung" auch für im
Internet geschlossene Verträge angestrebt. Notwendig sei aber auch in
Zukunft, dass Verbraucher Augen und Ohren stets offen hielten und
Versprechungen über große Gewinne oder besonders günstige
Vertragsbedingungen nie blindlings glaubten. "Die schriftliche
Bestätigung zwingt zum kritischen Überdenken und erfüllt somit auch eine
selbsterzieherische Funktion", so Dr. Kreer.
Im Übrigen könnten
Verbraucher auch bei einer gesetzlichen Verankerung der
Bestätigungslösung in Zukunft weiterhin Pizza ordern, ein Taxi rufen
oder im Versandhandel bestellen. "Es geht nur um diejenigen Fälle, wo
die Initiative zum Kaufvertrag vom Unternehmen oder dessen Beauftragten
ausgeht, und soll insbesondere jene Fälle wirksam bekämpfen, wo der
Werbeanruf bereits nach heutigem Recht unerlaubt ist", ergänzte der
Staatssekretär und verwies darauf, dass es nach wie vor erhebliche
Probleme bei der effektiven Verfolgung und Ahndung derartiger
Ordnungswidrigkeiten bzw. hieran gekoppelter Straftaten gäbe. "Die
bisherigen Regelungen zum Widerruf und zur Marktüberwachung setzen nur
auf Reaktion, wir dagegen auf Prävention. Daher erwarten wir im Zuge
einer Bestätigungslösung auch einen deutlichen Rückgang an belästigenden
Anrufen zumindest für diesen Bereich."
Der Beschluss sieht nun
eine zügige Evaluierung der erst im August 2009 geänderten Gesetzeslage
vor, die auf eine Anpassung bei Widerrufsfristen sowie Bußgeldern für
unerlaubte Werbeanrufe oder Rufnummernunterdrückung beschränkt war. Die
bisher bei der Bundesnetzagentur und den Verbraucherzentralen
vorliegenden Ergebnisse ließen nach Meinung der Länder allerdings
bereits heute den Schluss zu, dass zusätzliche Maßnahmen sinnvoll sind.
Dazu soll auch eine deutliche Erhöhung der Bußgelder beitragen, die im
Falle unerlaubter Anrufe von bisher 50 000 Euro auf künftig 250 000 Euro
angehoben werden könnten, sofern die Vorschläge der VSMK aufgegriffen
würden.
Einigkeit zwischen den Ländern bestand auf der VSMK
außerdem in der wichtigen Frage, ein bundesweit einheitliches System
einzuführen, das die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung für die
Verbraucher erkennbar macht, vergleichbar zu dem in Dänemark
praktizierten "Smiley"-System. Dazu sei eine verlässliche gesetzliche
Grundlage erforderlich, die gegebenenfalls zu schaffen sei. Da die
Initiative hierzu ganz klar von den Ländern ausgegangen war, während das
zuständige Bundesministerium anfangs sehr zurückhaltend agiert habe,
sagte Kreer mit Blick auf die zu Wochenbeginn von Bundesministerin
Aigner gegenüber der Presse geäußerten Darlegungen: "Es ist ein Gebot
der Fairness, die offenen Fragen möglichst schnell und einvernehmlich
zwischen Bund und Ländern zu klären und ein System zu finden, das
effizient im Vollzug, unbürokratisch für die Unternehmen und informativ
für den Verbraucher ist."
Weitere wichtige Themen der VSMK 2010
waren die anstehende Prüfung des Verbraucherinformationsgesetzes auf
Wirksamkeit und Effizient sowie des aktuellen Rechtsrahmens zum
Anlegerschutz. Zu beidem haben Facharbeitsgruppen der Länder eine
Vielzahl wertvoller Änderungsvorschläge eingebracht. Mit hohem
Alltagsbezug sind auch Beschlüsse der Konferenz, wo sich die Minister
unter anderem gegen 22-stellige EU-Kontonummern aussprechen oder
Vorschläge zur Eindämmung des weiter zunehmenden
Kreditvermittlungsbetrugs unterbreiten.