31.03.2023 | 16:13:00 | ID: 35953 | Ressort: Energie | Energiepolitik

Marlene Mortler MdEP & Monika Hohlmeier MdEP: Gute Nachrichten für unsere Waldbauern: Holzbiomasse bleibt erneuerbare Energiequelle

Brüssel (agrar-PR) - Energie aus Waldholz bleibt auch künftig erneuerbar und förderfähig. Darauf haben sich die Verhandlungsteams der EU-Mitgliedsstaaten und des Europäischen Parlaments im sogenannten „Trilog“ in der Nacht zu Donnerstag geeinigt. Die Frage, inwiefern Energie aus Waldholz künftig gefördert werden und als erneuerbare Energie angerechnet werden kann, war in den vergangenen Monaten hoch umstritten. Im Vorfeld wollten Sozialdemokraten, Grüne und Linke im Europäischen Parlament gegen die Stimmen der CDU/CSU-Europaabgeordneten erreichen, dass Energie aus Waldrestholz künftig nicht mehr als erneuerbare Energie anerkannt und damit gefördert werden darf.
Zum Ergebnis der Trilog-Verhandlungen erklären die Agrarpolitikerin im Europäischen Parlament, Marlene Mortler, und die Haushaltskontrollausschussvorsitzende Monika Hohlmeier:

Marlene Mortler

„Unser vehementer Einsatz für den Erhalt der erneuerbaren Energie aus dem Wald hat sich ausgezahlt. Holz bleibt erneuerbare Energiequelle! Die Definition zur primären Biomasse entfällt. Das sind gute Nachrichten aus Brüssel für unsere Waldbäuerinnen und -bauern. Es sind auch gute Nachrichten für die Kommunen in denen Nahwärmenetze laufen beziehungsweise in Planung sind. Regenerativ und regional. So sieht für mich der Green Deal in der Praxis aus. Des Weiteren gibt es keinen delegierten Rechtsakt zur Kaskadennutzung. Denn auch bisher wusste schon jeder gute Waldbauer: am Anfang der Kette ist langlebiges Bau- oder Möbelholz angesagt. Rest- und Durchforstungsholz für die Wärmeerzeugung kommt erst am Ende der Kette. Ich bin erleichtert, dass es gelungen ist, das Ruder im Sinne unserer Waldbesitzerinnen und -besitzer und der ländlichen Räume herumzureißen.“

Monika Hohlmeier:

„Unsere bayerischen und fränkischen Waldbäuerinnen und Waldbauern können aufatmen. Holz bleibt zu 100 Prozent anrechenbar auf die erneuerbaren Energien. Es gibt kein sogenanntes „fading out“, dies bedeutet, dass diese Regelung der Anrechenbarkeit dauerhaft gegeben ist. Damit wird die Planungssicherheit immens erhört. Wir konnten mit vereinten Kräften die Ausschussbeschlüsse von Sozialdemokraten, Grünen, Linken und Teilen der Liberalen korrigieren. Der Berichterstatter der EVP-Fraktion Dr. Markus Pieper (CDU) konnte diese zukunfts- und klimagefährdenden sowie technologiefeindlichen Beschlüsse im Rahmen der Trilogverhandlungen verhindern. Der monatelange Kampf zugunsten CO2-neutraler Biomasse der CSU und CDU Europaabgeordneten wurde somit erfolgreich abgeschlossen. Die fachlichen Argumente von Waldbäuerinnen und Waldbauern haben sich somit durchgesetzt. Skeptisch sehe ich allerdings die Einschränkung bei der Förderfähigkeit von Holzenergieanlagen. Das wird zu unnötiger Bürokratie führen, da ich erhebliche Zweifel an der Realisierung einer praktikablen Umsetzung durch die Ampel Regierung sehe.“

Hintergrund:

Die Beratungen im Europäischen Parlament zu den Vorgaben für Energie auf Waldholz waren nicht einfach. Eine linke Mehrheit hatte im zuständigen Umweltausschuss des Europäischen Parlaments zunächst unter anderem erreichen können, dass Energie aus holzartiger Biomasse zukünftig nicht mehr auf die Erneuerbaren-Energien-Ziele angerechnet und die Förderfähigkeit von Holzenergieanlagen massiv eingeschränkt worden wäre. In der Plenarabstimmung konnte die Fraktion der Europäischen Volkspartei, der auch die CDU/CSU angehört, trotz der nicht einfachen Mehrheitsverhältnisse erreichen, dass die Holzenergie weiterhin zu 100 % auf die Erneuerbaren-Energien-Ziele, wenn auch nur bis zur Höhe des durchschnittlichen Gesamtverbrauchs der Jahre 2017 - 2022, anrechenbar bleibt. Diese wichtige - wenn auch bei Weitem nicht ausreichende - Abschwächung des Beschlusses des Umweltausschusses war für das heutige Ergebnis eine entscheidende Grundlage.

Neben den Vorgaben für die Biomasse hatte der Umweltausschuss auch zusätzliche bürokratische Hürden für kleine Wasserkraftwerke vorgesehen. Dies hätte dazu führen können, dass kleine Wasserkraftwerke in Bayern nicht mehr rentabel betrieben hätten werden können. Die CDU/CSU-Abgeordneten konnten dies in der Plenarabstimmung aber bereits erfolgreich verhindern. Es gilt nun abzuwarten, ob sich dies auch im endgültigen Rechtstext so widerspiegelt.

Neben den Vorgaben für Energie auf Waldholz legt die Richtlinie auch verbindliche Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien fest. Bis 2030 sollen 42,5 Prozent des Endenergieverbrauchs in der EU aus erneuerbaren Quellen stammen. Es wird außerdem schnellere Genehmigungsverfahren für den Bau von Solar-, Wasser-, Wärmepumpen-, Biomasse- oder Windenergieanlagen in der Europäischen Union geben. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist daher ein zentraler Baustein für die EU, um die Klimaziele der EU zu erreichen.

Die politische Einigung zwischen dem Rat der EU, also den EU-Mitgliedsstaaten, und dem EU-Parlament, muss nun noch formal bestätigt werden. Danach tritt das Gesetz in Kraft und muss durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

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