28.12.2023 | 09:24:00 | ID: 38496 | Ressort: Energie | Erneuerbare Energien

Windkraft in Schleswig-Holstein weiterhin auf Platz 1 beim Zubau

Kiel (agrar-PR) - Tobias Goldschmidt: „Windkraft ist der Motor der Energiewende und Schleswig-Holstein drückt aufs Gaspedal“
Windkraftanlagen gehören inzwischen zum Landschaftsbild – vor allem in Schleswig-Holstein, wo der Wind selten eine Atempause einlegt. Zeit für einen Rückblick auf die vergangenen zwölf Monate.

In diesem Jahr sind in Schleswig-Holstein 232 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 1,2 GW in Betrieb gegangen: Das sind 33 Prozent aller neuen Windkraftanlagen in Deutschland. Damit werden in Schleswig-Holstein 3.169 WKA mit einer Leistung von 8,37 GW betrieben. „Auf die hervorragenden Ausbauzahlen können wir Schleswig-Holsteiner wirklich stolz sein. Windenergie hat bei uns einen hohen Akzeptanzwert. Wir können mit Fug und Recht behaupten – wir sind Deutschlands Wind-Motor!“, so Energiewendeminister Tobias Goldschmidt.

Neugenehmigt wurden dieses Jahr 221 Windkraftanlagen (WKA) mit einer Leistung von 1,16 GW. Damit wurde eine Investition von rund 831 Millionen Euro ermöglicht – mehr als doppelt so viel wie 2022. In die erbrachte Energieleistung sind dabei noch nicht die 383 Anlagen mit einer Leistung von 1,96 GW eingerechnet, die genehmigt, aber noch nicht betrieben werden. Anhängig sind beim Landesamt für Umwelt noch 293 Anträge, 170 davon aus diesem Jahr, die eine Leistung von weiteren 1,55 GW versprechen. Das sind 103 offene Anträge weniger, als im Dezember des Vorjahres.

Energie-Infrastruktur

„Die Windräder gehen den Leitungen voran“ heißt es in der Energielandschaft Schleswig-Holsteins. So kann man auch 2023 an dieser Front gute Nachrichten verkünden. Im April wurde die neue 110-kV-Hochspannungs-Freileitung Flensburg-Weding eingeweiht und in Betrieb genommen. Seit Juni steht der Planfeststellungsbeschluss für die Seetrasse im Schleswig-Holsteinischen Küstenmeer der Offshore-Windanbindungsleitung BorWin6. Zwischen September und Dezember hat sich auch im Bereich der Ostküstenleitung im Kreis-Segeberg nach Lübeck und bei Henstedt-Ulzburg viel getan: Der 1. Abschnitt der Ostküstenleitung erlangte den Planfeststellungsbeschluss. „Mit dem Erdkabel-Pilotprojekt bei Henstedt-Ulzburg sind wir überzeugt, eine sehr gute Lösung für die Gemeinde gefunden zu haben, um den Ausbau der Energieinfrastruktur für ganz Deutschland weiter anführen zu können,“ so Goldschmidt.

Auch an der Westküste hat sich im ablaufenden Jahr einiges getan: Im Oktober wurde der 15 Kilometer lange 5. Abschnitt der Westküstenleitung zwischen Klixbüll und der deutsch-dänischen Grenze fertiggestellt. Inbetriebnahme des Abschnitts auf der dänischen Seite ist voraussichtlich 2025.

Vogelschutztechnik und Forschung

Um einen ausreichenden Standard der Antikollisionssysteme (AKS) zum Schutz von Vögeln zu erreichen und die Aufnahme dementsprechend geeigneter Systeme in Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, erarbeitet Schleswig-Holstein derzeit einen Prüfrahmen zur Validierung von AKS. Dieser greift Prüfanforderungen sowohl aus naturschutzfachlicher als auch aus technischer Sicht auf. Derzeit ist das AKS IdentiFlight für den Rotmilan und den Seeadler einsatzfähig und für einen Windpark bereits genehmigt. Mit AKS können sich nähernde Vogelarten frühzeitig erkannt werden. Die Windenergieanlage wird dann in den sogenannten Trudelmodus versetzt. Dabei werden die Rotorblätter so gedreht, dass die Anlage innerhalb kürzester Zeit so langsam dreht, dass die Gefahr einer Vogelkollision verhindert wird. AKS gewährleisten damit ein hohes Schutzniveau für kollisionsempfindliche Vogelarten. Zusätzlich senken sie die Energieertragsverluste auf ein zumutbares Maß. Eine Anlage, die langfristig ausgeschaltet werden müsste, um so einem artenschutzrechtlichen Konflikt Rechnung zu tragen, etwa mit einem Seeadler, kann nun situationsspezifisch bei Annäherung der betroffenen Arten reagieren. „Ich bin nicht nur Energiewende-, sondern auch Naturschutzminister: Bei allen Ausbauzielen verliere ich nie aus den Augen, dass die Schutzgüter abgewogen werden müssen. Mit dem Kabinettsbeschluss zur Windenergieplanung vom 19. Dezember haben wir unseren Beitrag zur Erreichung der Erneuerbaren-Energien-Ziele Deutschlands geleistet, ohne unsere schützenswerten Wälder, Tier- und Vogelarten zu sehr zu strapazieren. Deswegen besteht auch weiterhin zu Naturschutz- und FFH-Gebieten ein Schutzstreifen von 100 Metern,“ so Goldschmidt. „Naturschutzgebiete bleiben natürlich weiterhin frei von Windenergieanlagen“.

Anderes Regelwerk

Klimawandel, übersäuerte Meere, Artenschwund, Unabhängigkeit von anderen Ländern – viele Gründe sprechen für einen schnellen Ausbau der treibhausgasneutralen Erneuerbaren Energien. Um diesen zügig umsetzen zu können, wurden 2023 einige Gesetze und Änderungen der Rechtslage auf den Weg gebracht – sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Mitte Dezember gab es dazu einen Eckpunktebeschluss in Kiel im Rahmen der Regionalpläne und des Landesentwicklungsplans Windenergie an Land: Die Höhenbegrenzung für WKA soll entfallen, die Abstände zur Wohnbebauung aber bestehen bleiben. Zudem verhindert das Bundesimmissionsschutzgesetz weiterhin, dass Siedlungen und Anwohner von Auswirkungen den WKA negativ beeinflusst werden. Mit der Einführung Gemeindeöffnungsklausel können Gemeinden ab Mitte Januar Bauleitpläne für Windenergiegebiete außerhalb der regional-planerisch festgelegten Vorrang-Gebiete aufstellen: Überall dort, wo keine Ziele der Raumordnung oder andere Gründe, wie Artenschutz entgegenstehen. „Mit den neuen Kriterien haben wir eine verlässliche Planungs- und Rechtsgrundlage geschaffen für einen kontinuierlichen Windkraftausbau in Schleswig-Holstein“, betont Goldschmidt.
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