05.09.2014 | 20:00:00 | ID: 18589 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Agrarministerkonferenz in Potsdam im Lichte des Tierwohls

Schwerin (agrar-PR) -

Im Zentrum der Gespräche der Herbst-Agrarministerkonferenz (AMK) stand die Thematik, wie der Tierschutz in den Nutztierhaltungen verbessert werden kann. „Einen Schwerpunkt sehe ich in der Weiterentwicklung und der Überprüfung des Managements in der Tierhaltung. Dazu gehört auch, dass effektive Möglichkeiten geschaffen werden, um diese Maßnahmen zu beurteilen“, bilanzierte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute die AMK in Potsdam.

Für Mecklenburg-Vorpommern ist es von herausragender Bedeutung, dass endlich Tierschutzindikatoren eingeführt werden, dass die Eigenkontrollsysteme in den Tierhaltungsanlagen effektiver werden, dass schnellstmöglich ein Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen von Nutztieren etabliert wird. „Wenn man sich den Koalitionsvertrag anschaut, ist der Bund hier nach wie vor in der Pflicht. Ich hätte mir aber von der Konferenz noch deutlichere und schnellere Beschlüsse in Richtung des Tierschutzes gewünscht“, so der Minister.

Auf der Tagesordnung stand auch die Thematik der Reaktion auf die Handelsbeschränkungen durch Russland. „Wir können heute noch nicht sagen, wie sich die Sachlage weiterentwickelt. Doch die vom russischen Importverbot betroffenen Unternehmen, ich meine dabei nicht nur die Landwirte, müssen schnell und unbürokratisch Hilfe bekommen“ erklärte Dr. Backhaus. Bisher kann noch nicht eingeschätzt werden, wie sich die Warenströme genau verändern werden. Hinzu kommt, dass in Deutschland und Europa eine sehr gute Ernte eingefahren wurde. „Darüber freue ich mich, es hat aber auch marktwirtschaftliche Auswirkungen. Denn es kann nicht sein, dass die Lebensmitteldiscounter nun anfangen die Preise zu drücken, wie jetzt 14% bei Butter. Hier ist auch Solidarität und nicht nur Gewinnmaximierung gefragt“, betonte der Minister.

Auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern hat sich die Konferenz auch mit der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) beschäftigt. Die GAK ist ein zentrales Instrument von Bund und Ländern zur Förderung einer wettbewerbsfähigem, nachhaltigen und umweltschonenden Land- und Forstwirtschaft, der Entwicklung vitaler ländlicher Räume und des Küstenschutzes. „Wir haben während der Koalitionsverhandlungen im Bund beschlossen, dass es zu einer Grundgesetzänderung kommen soll. Ein Jahr ist nun schon rum, es wird Zeit, dass hier Bewegung reinkommt“, betonte Dr. Backhaus.

Ebenfalls auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern hat sich die Konferenz mit der Gefahr der Einschleppung der afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Deutschland auseinandergesetzt. „Ich sehe mir große Sorgen, dass das Risiko der Einschleppung der ASP in Deutschland aufgrund des aktuellen Geschehens in Lettland Litauen und Polen immer weiter ansteigt. Es müssen alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden, um solch ein Szenario zu verhindern“, so der Minister. Dazu gehört auch, dass lückenhafte Regelungen beseitigt werden. So ist zum Beispiel nicht nachvollziehbar, dass Küchen und Speiseabfälle von international eingesetzten Verkehrsmitteln wie Kreuzfahrtschiffen oder Flugzeugen unbehandelt auf Deponien in Deutschland gelangen können. „Das muss durch europäisches Recht unverzüglich verboten werden, denn genau auf solchem Wege ist die ASP höchstwahrscheinlich nach Russland eingeschleppt worden“, erklärte Dr. Backhaus.

Zum wiederholten Male hat sich die AMK mit der Düngeverordnung beschäftigt. Dabei geht es um die Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie. Die europäische Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Grund ist, dass immer noch zu viel Nitrat aus der landwirtschaftlichen Produktion in das Grundwasser gelangt. Der Bund muss eigentlich seit Jahren das nationale Recht verschärfen, hat es aber bisher noch nicht getan. Es droht zum einen ein millionenschweres Anlastungsverfahren gegen Deutschland und zum anderen benötigen Landwirtschaftsbetriebe Rechtsklarheit, wie sie zukünftig mit dem Düngemitteleinsatz umzugehen haben und welche betrieblichen Veränderungen dafür erforderlich sind. „Auf der Konferenz hat der Bund dazu angekündigt noch in diesem Jahr eine novellierte Düngeverordnung vorzulegen. Meine Hoffnung ist, dass Strafen in dreistelliger Millionenhöhe für den Steuerzahler verhindert werden“, mahnte Dr. Backhaus. (regierung-mv)

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