04.10.2018 | 15:45:00 | ID: 26272 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Brandenburg unterstützt Bundesratsinitiative für praktikables Wolfsmanagement in ganz Deutschland

Potsdam (agrar-PR) - Brandenburg wird im Bundesrat gemeinsam mit  Niedersachsen und Sachsen einen zehn Punkte umfassenden Entschließungsantrag zum Umgang mit dem Wolf einbringen. Als hauptbetroffenes Bundesland, was die Zahl der Wölfe betrifft, drängt Brandenburg seit Langem darauf, bundesweit bessere Regelungen für den Umgang mit der streng geschützten Tierart  zu schaffen, die rechtssicher und im Konfliktfall schnell umsetzbar sind.

Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger: „Die Bundesratsentschließung soll  zu einem praktikablen, bundesweiten Wolfmanagement nach europäischem Recht führen, das die Bewertung und Beobachtung der Wolfspopulation, die Finanzierung von Präventionsmaßnahmen und Entschädigungsregeln einschließt. Dies sind auch die zentralen Säulen Wolfsmanagements in Brandenburg. Die Bundesratsinitiative  ist  eine Stärkung für unser Brandenburger Wolfsmanagement.“

So soll der Paragraph 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes an den Artikel 16 der europäischen FFH-Richtlinie angepasst werden. Aufgrund von unterschiedlichen Übersetzungen des Begriffs „serious damage“ aus dem Originaltext der FFH-Richtlinie ergeben sich Unsicherheiten bei der Interpretation, unter welchen engen Voraussetzungen die Entnahme – in diesem Kontext eines Wolfs - nach Anhang IV der FFH-Richtlinie erlaubt ist.

Minister Vogelsänger: „Der Bund bleibt und ist in der Pflicht, für mehr Klarheit zur sorgen. Der Druck ist nach wie groß, während die Handlungsspielräume klein und für die Verantwortlichen letztlich mit vielen Fragezeichen verbunden sind. Dies war auch der Grund, warum ich schon während des Vorsitzes der Umweltministerkonferenz 2017  beharrlich auf die Klärung jener Punkte gedrungen habe, die nun dem Entschließungsantrag zugrunde liegen.“

Ein gemeinsames Monitoring und Management mit Polen wird ebenso für erforderlich gehalten wie die von Brandenburg immer wieder geforderte Festlegung und Überprüfung des günstigen Erhaltungszustands der Art im jährlichen Turnus. Eine Beurteilung des Erhaltungszustands des Wolfs alle sechs Jahre (FFH-Berichtszeitraum) ist angesichts der dynamischen Populationsentwicklung nicht ausreichend. Zukünftig soll der Bund den Erhaltungszustand der Wolfspopulation nach wissenschaftlichen Kriterien jährlich überprüfen. Ein bundesweites Herdenschutzzentrum wird für sinnvoll erachtet. Die Erfahrungen anderer europäischer Länder, insbesondere Frankreichs, sind zu berücksichtigen.

Auch die Forderung, Weidetierhalter bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen einschließlich bei Unterhaltungsmaßnahmen für wolfssichere Zäune zu 100 Prozent zu fördern, wird von Brandenburg unterstützt. 

Minister Vogelsänger: „Die Nutztierhalter dürfen mit ihren Sorgen und Nöten, die sich mit der Rückkehr und Ausbreitung von Wölfen in Deutschland ergeben, nicht allein gelassen werden. Hilfestellungen für den Mehraufwand beim Herdenschutz sind ein Baustein, um mehr Akzeptanz für ein Nebeneinander von Weidetieren und der geschützten Tierart Wolf zu erreichen.“
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