02.06.2017 | 11:40:00 | ID: 24122 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Erinnerung: Nachweise für Milchsonderbeihilfe noch bis zum 14. Juni einreichen

Bonn (agrar-PR) - Milcherzeuger, die den Nachweis über die Nichtsteigerung ihrer Kuhmilchmenge in den Monaten Februar bis April noch nicht bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht haben, müssen dies bis zum 14. Juni 2017 schriftlich tun.
Bedingung für den Erhalt der Milchsonderbeihilfe ist, dass die Landwirte im Beibehaltungszeitraum Februar, März, April 2017 insgesamt nicht mehr Milch angeliefert haben, als im Bezugszeitraum Februar, März, April 2016. Diesen Nachweis müssen sie unaufgefordert in Form der Milchgeldabrechnungen für den Beibehaltungszeitraum oder einer Bestätigung ihres Erstankäufers über die Milchlieferungen per Post an folgende Adresse schicken:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 511 – Milchsonderbeihilfe
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Die Nachweise müssen zudem einen Briefkopf oder Stempel und Unterschrift des Erstankäufers enthalten.

Den Abrechnungen ist ein elektronisch ausgefülltes Formular beizufügen, das die Antragsteller online finden unter www.ble.de/milchsonderbeihilfe. Die einzutragende Vorgangsnummer finden Antragsteller auf dem Antrag oben rechts, auf dem Schreiben der BLE, das sie nach der Antragstellung erhalten haben, oder nach Anmeldung in der HIT-Datenbank unter „Milchbeihilfeprogramme 2016/2017“, Menüpunkt „Eingabe Antrag nach Milchsonderbeihilfeverordnung der BLE“.

Das Formular und die Anlagen müssen bis zum 14. Juni 2017, 24 Uhr, bei der BLE eingehen, Fristwahrung nur per Post. Eine Eingangsbestätigung erhalten die Antragsteller nicht, von Nachfragen bittet die BLE abzusehen. Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt ab Ende August bis Ende September 2017.

Überliefert – und nun?

Sofern Landwirte mehr Kuhmilch angeliefert haben, als im Bezugszeitraum 2016, müssen sie dies der BLE mitteilen. In dem Schreiben sind die Vorgangsnummer und Kontaktdaten anzugeben. Die Mitteilung ist zwingend zu unterschreiben und kann per Post an obige Adresse oder per Fax an 0228/68453183 geschickt werden. Einen eventuell gezahlten Vorschuss fordert die BLE anschließend plus Zinsen zurück. (ble)
Pressekontakt
Herr Tassilo v. Leoprechting
Telefon: 0228-6845-3080
Fax: 030-18106845-3040
E-Mail: presse@ble.de
Pressemeldung Download: 
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Deutschland
Telefon:  +49  0228  6845-3080
E-Mail:  presse@ble.de
Web:  www.ble.de
>>>  RSS
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.