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Kuhmilchmenge

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Erinnerung: Nachweise für Milchsonderbeihilfe noch bis zum 14. Juni einreichen

Milcherzeuger, die den Nachweis über die Nichtsteigerung ihrer Kuhmilchmenge in den Monaten Februar bis April noch nicht bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht haben, müssen dies bis zum 14. Juni 2017 schriftlich tun. mehr...
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Milchsonderbeihilfe: Nachweise bis 14. Juni einreichen

Milcherzeuger, die einen Antrag auf Milchsonderbeihilfe bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt haben, müssen bis zum 14. Juni 2017 die Nachweise über die Nichsteigerung ihrer Kuhmilchmenge in den Monaten Februar bis April unaufgefordert einreichen. Das Formular dazu gibt es auf der BLE-Internetseite. mehr...
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