Stuttgart (agrar-PR) -
Bei Streit zwischen Verbrauchern und Unternehmen erwies sich die alternative Streitbeilegung als bewährtes Mittel: Sich gütlich zu einigen, ist die beste Form der Streitbeilegung und spart gleichzeitig den aufwändigen Gang vor Gericht. Für jede Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag gibt es dafür seit 2016 die Möglichkeit der Schlichtung durch eine neutrale Schlichtungsstelle. Leider nahmen in der Vergangenheit vergleichsweise wenige Unternehmen an dieser Möglichkeit der Streitbeilegung teil und auf der anderen Seite ließ der Bekanntheitsgrad auf Verbraucherseite zu wünschen übrig.
Eine Novelle der EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung bei Verbraucherstreitigkeiten ließ auf Maßnahmen für eine Besserung der Verhältnisse hoffen. Jedoch geht der aktuell vorliegende Richtlinienentwurf in die falsche Richtung.
Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg beleuchtet die enthaltenen Probleme und gibt konkrete Empfehlungen in einer neuen Stellungnahme.
Das Forderungspapier zum Herunterladen auch auf: https://www.verbraucherkommission.de/,Lde/Startseite/stellungnahmen
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