12.04.2019 | 15:48:00 | ID: 27292 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Im Bundesrat: Für eine nachhaltige Koexistenz von Mensch und Wolf

Schwerin (agrar-PR) - In der heutigen Bundesratssitzung hat sich der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus, klar zu einem besseren Umgang mit dem Wolf ausgesprochen.
Er bezog dabei klare Position für den Schutz des Wolfes. Gleichzeitig wies er jedoch darauf hin, dass es in den Regionen Deutschlands, in denen der Wolf mittlerweile wieder heimisch geworden ist, oftmals große Verunsicherung in der Bevölkerung herrsche und vor allem die Weidetierhalter sich in ihrer Existenz bedroht sehen.

„Diese Menschen erwarten völlig zu Recht von der Politik, dass sie die Sorgen ernst nimmt und handelt“, so Umweltminister Dr. Backhaus. Er warb eindringlich für die Gesetzesinitiative zur Änderung des Bundesnaturschutz­gesetzes um den rechtskonformen Umgang mit dem Wolf effizienter und für die Bevölkerung nachvollziehbarer zu machen. In dem Gesetz ist geregelt, dass die zuständigen Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege zur Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher Schäden auch im Falle streng geschützter Arten wie dem Wolf Ausnahmen vom Tötungsverbot zulassen können.

„Mein Vorstoß bedeutet, den Begriff „erheblicher Schaden“ durch den Begriff „ernster Schaden“ zu ersetzen. Es soll damit insbesondere klargestellt werden, dass eine Existenzgefährdung des betroffenen Betriebes oder der jeweiligen Person nicht Voraussetzung einer Entnahme eines Wolfes aus der Population ist.“, erkärte Dr. Backhaus.

Wo bislang ausschließlich Haupterwerbstierhalter Existenzgefährdung nachweisen mussten, könne damit auch den Sorgen der Hobby- und Nebenerwerbstierhalter um ihre Nutztiere Rechnung getragen werden. Diese Änderung solle die Entnahme von Wölfen dort verein­fachen, wo die natürliche Scheu des Wolfes vor dem Menschen und seiner Kultur nicht mehr bestehe. Weiterhin gelte es, mit der Änderung die bislang legale Fütterung und damit die Gewöhnung des Wolfes an den Menschen zu unterbinden.

Ergänzend zum Gesetzes­antrag warb Minister Backhaus für einen Entschließungsantrag, der die Weidetier­haltung stärker zu unterstützen soll. Diese Entschließung habe das Ziel, bei den Weidetierhaltern die nötige Akzeptanz für den Wolf zu erzeugen.

Innerhalb von Wolfsgebieten, die durch die zuständige Behörde als Wolfsmanagement-Gebiete definiert werden, solle der Bund eine zusätzliche jährliche Förderung ermöglichen, und zwar in Höhe von:

- 30 Euro je Mutterschaft bzw. Ziege bzw.
- 50 Euro je Großvieheinheit anderer Tierarten.

Diese finanzielle Unterstützung sei wichtig, um die außerordentlichen Belastungen der Weidetierhaltung durch die Ausbreitung des Wolfes spürbar zu minimieren, so Minister Dr. Backhaus.

Er stellte klar, dass er sich sehr über die positive Populations­entwicklung des Wolfes freue. Es zeige, dass Mecklenburg-Vorpommern mit seinem Naturschutz­konzept sehr erfolgreich sei. Doch bedürfe es für die nachhaltige Koexistenz von Wolf und Mensch klarer und umsetzbarer Regeln. Dazu werde mit den Anträgen Mecklenburg-Vorpommerns ein entscheidender Schritt getan.

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