21.11.2013 | 14:09:00 | ID: 16481 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Kein Disziplinarverfahren gegen Staatssekretär a.D. Udo Paschedag

Hannover (agrar-PR) - Prüfung abgeschlossen - Parlamentarischer Untersuchungsausschuss informiert

Gegen den ehemaligen Staatssekretär im niedersächsischen Landwirtschaftsministerium, Udo Paschedag, wird vorläufig kein Disziplinarverfahren eröffnet. Das ist an diesem Donnerstag den Mitgliedern des 22. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses mitgeteilt worden. Der Untersuchungsausschuss wurde eingesetzt, um sich mit Vorgängen in der Dienstzeit des Staatssekretärs a.D. Udo Paschedag zu befassen.

Um die möglichen disziplinarrechtlichen Folgen der Aktivitäten des früheren Staatssekretärs bewerten zu können, war der an das Niedersächsische Justizministerium abgeordnete Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Carsten Tegethoff zum Teil an das Landwirtschaftsministerium abgeordnet worden. Gegenstand der Prüfung war, ob gegen den Staatssekretär a. D. ein Disziplinarverfahren einzuleiten sei. Das Angebot, zu den zu prüfenden Vorgängen eine Stellungnahme abzugeben, ist von Udo Paschedag nicht wahrgenommen worden.

Anders als bei im Dienst befindlichen Beamten kann gegen Ruhestandsbeamte als Ergebnis eines Disziplinarverfahrens ein Verweis oder eine Geldbuße nicht verhängt werden. In Betracht kommen nach § 6 Abs. 2 NDiszG nur die Kürzung des Ruhegehalts, die Zurückstufung oder die Aberkennung des Ruhegehalts. Die Prüfung hat jedoch ergeben, dass keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen festgestellt werden konnten, das die Verhängung einer Ruhegehaltskürzung oder einer noch schwerwiegenderen Disziplinarmaßnahme hätte in Betracht kommen lassen. Wenn aber feststeht, dass eine Disziplinarmaßnahme nicht angezeigt erscheint, ist nach §18 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 NDiszG ein Disziplinarverfahren gegen Ruhestandsbeamte nicht einzuleiten.

Daher wird vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum jetzigen Zeitpunkt kein Disziplinarverfahren gegen den Staatssekretär a.D. eingeleitet. Das Ergebnis der Prüfung ist zunächst Udo Paschedag und anschließend dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss bekannt gegeben worden.

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