09.11.2015 | 13:15:00 | ID: 21368 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Landesregierung und Landwirtschaftskammer verabschieden neue Zielvereinbarung – Minister Habeck: „Neue Schwerpunkte wie Tierwohl und Klimaschutz tragen den gesellschaftlichen Anforderungen Rechnung.“

Kiel/Rendsburg (agrar-PR) - Landwirtschaftsminister Robert Habeck und Claus Heller, Präsident der schleswig-holsteinischen Landwirtschaftskammer, haben heute eine neue Zielvereinbarung gemeinsam unterzeichnet. Sie tritt ab 2016 in Kraft und gilt bis 2020.

Die Zielvereinbarung wird ausdrücklich nur für Maßnahmen abgeschlossen, die einen Nutzen für den Agrarsektor und die Gesellschaft erbringen. Für die Erfüllung der Aufgaben erhält die Kammer 2,45 Millionen Euro jährlich. Damit enden nach 10 Jahren die jährlichen Kürzungen der Mittel an die Kammer von 190.000 Euro.

Claus Heller, Präsident der Landwirtschaftskammer sagte: „Bereits vor einem Jahr zur Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer hat Landwirtschaftsminister Robert Habeck angekündigt, diesem Einsparkurs ein Ende zu setzen, um die Finanzkraft der Kammer für die künftigen fachlichen Aufgaben für den Agrarsektor und die Gesellschaft für Landwirtschaft, Forst, den Gartenbau, die Fischerei und den Ländlichen Raum zu erhalten. Er hielt Wort.“

Minister Robert Habeck sagte: „Die Herausforderungen, die auf die Agrarwirtschaft zukommen, sind enorm. Wir sichern die kompetente Facharbeit der Landwirtschaftskammer und nehmen Zukunftsfelder wie Tierwohl, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Verbraucherschutz stärker in den Blick.

Zukünftig hält die Kammer ein breiteres Beratungsangebot für Grünlandbewirtschaftung und Weidehaltung sowie zur Verbesserung des Tierwohls vor. Der ökologische Landbau ist als Querschnittsaufgabe festgeschrieben. In vielen Bereichen der Landwirtschaft stellen wir fest, dass Wachstum allein die Wirtschaftlichkeit der Betriebe nicht befördert.

Mit den Schwerpunkten, die wir gemeinsam mit der Kammer setzen, wird der Berufsstand auch den gesellschaftlichen Anforderungen an Tierhaltung und Pflanzenbau gerecht", erklärte Landwirtschaftsminister Habeck.

Präsident Heller dazu: „Unsere Aufgabe ist es, durch zukunftsgerechte Aus-, Weiterbildung und Beratung, die Wirtschaftskraft der Betriebe im Agrarbereich, ob konventionell oder ökologisch, zu erhalten. Basis für Erkenntnisgewinn und Wissenstransfer in die Praxis ist dabei ein gut aufgestelltes, unabhängiges Versuchswesen. Die Zielvereinbarung trägt dazu bei, einen guten Boden für die Kammerarbeit der kommenden Jahre zu bereiten, den wir gemeinsam mit unseren Landwirten erfolgreich bestellen werden."

Geschäftsführer der Landwirtschaftskammer, Peter Levsen Johannsen, ergänzte: „Wir haben nun ein Stück Planungssicherheit bis 2020. Darüber bin ich froh.

Der Verzicht der Landesregierung auf weitere jährliche Kürzungen gibt uns den nötigen Raum, die an Landwirtschaft gestellten Zukunftsaufgaben anzugehen. Im Zuge von immer mehr Wettbewerb, Preisschwankungen und niedrigen Erzeugerpreisen auf der einen Seite, steigen auf der anderen Seite die von Gesellschaft und Politik gewünschten Anforderungen im Zuge der Generationengerechtigkeit an Ressourceneffizienz, Umweltschutz bis hin zu einer nachhaltigen Landwirtschaft. Dieser Herausforderung und Chance zugleich wollen wir uns an der Seite der Betriebe mit vollem Einsatz stellen.

Hintergrund
Die Landwirtschaftskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe ist die fachliche Förderung, Betreuung und Beratung der Landwirtschaft, der Fischerei, Forst sowie Gartenbau und der dort tätigen Menschen. Die Landwirtschaftskammer arbeitet eigenständig politisch neutral auf Grundlage des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer. Die Zielvereinbarung ist eine gemeinsame vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und der Landwirtschaftskammer zu vereinbarende Zielabsprache über Aufgaben auf Zeit. Die Zielvereinbarung wird ausdrücklich nur für Maßnahmen abgeschlossen, die einen Nutzen für den Agrarsektor generell und/ oder die Gesellschaft darstellen.

Was regelt die Zielvereinbarung?
In der Zielvereinbarung sind die Aufgaben der Landwirtschaftskammer wie Berufsbildung, Bildung und Beratung, Pflanzenbau und Grünlandbewirtschaftung, Tierhaltung einschließlich Fischerei und Aquakultur, Gartenbau und Forstliche Beratung geregelt. Zuletzt wurde sie 2010 verhandelt. Für diesen umfangreichen Maßnahmenkatalog den, die Landwirtschaftskammer nachweislich erfüllen muss, erhält sie 2,45 Millionen Euro jährlich.
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