20.07.2023 | 11:37:00 | ID: 36940 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber: „Wir dürfen unsere Teichwirtschaft nicht aufs Spiel setzen“

München (agrar-PR) - Verordnung zur leichteren Fischotter-Entnahme tritt in Kraft
Die Schäden, die der Fischotter in den Teichen vor allem in Nord- und Ostbayern anrichtet, haben in den vergangenen Jahren ein für die Teichwirtschaft existenzbedrohendes Ausmaß angenommen. Jetzt hat Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass ab 1. August in allen Landkreisen Niederbayerns und nahezu allen der Oberpfalz (außer Neumarkt) der Fischotter ohne aufwendige einzelne Ausnahmegenehmigung entnommen werden kann.

„Wir stehen mit dieser Entscheidung den Betrieben in diesen seit Jahrhunderten von der Teichwirtschaft besonders geprägten Regionen zur Seite. Wir mussten dort handeln, wo die Teichwirtschaft mittlerweile bedrohter ist als der Fischotter. Niemand will den Fischotter ausrotten, aber wir müssen die Teichwirtschaft erhalten. Denn immer mehr Teichwirtinnen und Teichwirte sind zermürbt und geben auf. Dabei haben gerade sie mit ihrer Arbeit diese für die Biodiversität und Artenvielfalt wichtigen Lebensräume geschaffen. Das herrliche Landschaftsbild, das diese Räume prägt und das wir lieben, steht auf dem Spiel“, sagte die Ministerin in München.

Die Schäden, die der Fischotter in der Teichwirtschaft verursacht, haben sich seit 2016 fast verzehnfacht. Immer mehr Teichwirte ziehen daher die Konsequenz und werfen das Handtuch: Allein in den vergangenen beiden Jahren haben 600 von 10.000 Betrieben aufgegeben. Daher hatte das Bayerische Kabinett beschlossen, die rechtlichen Voraussetzungen für eine leichtere Entnahme des Fischotters zu schaffen, die Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung geändert und das Landwirtschaftsministerium mit der Gebietsfestsetzung und Änderungen im Jagdrecht beauftragt.

Die Ministerin hat nun die Verordnungen unterzeichnet, die am 1. August in Kraft treten werden. Die hohen naturschutzrechtlichen Schutzniveaus des Otters und die EU-Vorgaben werden dabei selbstverständlich streng eingehalten. Die maßvolle Entnahme zur Abwendung ernster fischwirtschaftlicher Schäden wird weder die Art selbst noch die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands des Fischotters in Deutschland beeinträchtigen.

Um dies in der Praxis sicherzustellen, wurde die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) beauftragt, zum 1. August eine Höchstzahl von Fischottern, die in den festgesetzten Gebieten entnommen werden dürfen, festzulegen und den Stand nach Meldung einer Entnahme fortlaufend aktualisieren. Die LfL wird für die Teichwirte außerdem Unterlagen zur Verfügung stellen, die sie bei der Prüfung und Dokumentation der Entnahmevoraussetzungen unterstützen. Denn die hohen Anforderungen des Arten- und Naturschutzrechts sind zu beachten. Mit den bayerischen Verordnungen wird das Verfahren aber spürbar vereinfacht.

Die Landwirtschaftsministerin drängt auch darauf, die Datenlage zur Fischotterpopulation schnell zu verbessern. Während belastbare Zahlen für Niederbayern und die Oberpfalz bereits vorlagen, laufen wissenschaftliche Untersuchungen zum Fischotterbestand in ganz Bayern derzeit noch. Sie werden in wenigen Monaten abgeschlossen sein und es voraussichtlich ermöglichen, zeitnah weitere Landkreise Bayerns bei der Gebietsfestsetzung zu berücksichtigen.
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