18.02.2015 | 16:45:00 | ID: 19738 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Lösung der Salzabwasserproblematik nur unter strengen Auflagen

Wiesbaden (agrar-PR) - Das Umweltministerium hat die Obleute der Fraktionen jetzt umfassend über den aktuellen Sachstand zur Salzabwasserproblematik informiert. „In dem Gespräch haben wir noch einmal dargelegt, dass das Regierungspräsidium Kassel als zuständige Behörde die derzeit gültige Versenkerlaubnis laufend überwacht. Die Nebenbestimmungen der laufenden Versenkerlaubnis sind fast alle erfüllt“, so Staatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser.

Lediglich die Nebenbestimmung zum 3D-Modell ist noch nicht vollständig erfüllt, da das Modell nach Ansicht der Behörden noch nicht ausreichend kalibriert ist. Daher hat sich das Regierungspräsidium Kassel entschlossen, dass eine weitere Risikoprüfung auf Basis aktueller Messwerte das 3-D-Modell ersetzen soll. Im Rahmen dieser Prüfung wurde neben verschiedenen Gutachten auch die Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) vom 10. Juli 2014 angefertigt. Zu dieser Stellungnahme hatte das Regierungspräsidium Klärungsbedarf hinsichtlich der Plausibilität und der begrifflichen Definitionen. Hierzu fand am 3. September 2014 ein, durch Mitarbeiter des Ministeriums moderiertes, Fachgespräch zwischen Vertretern des HLUG, des RP Kassel und des Umweltministeriums statt, in dem die offenen Fragen des Regierungspräsidiums besprochen wurden.

Ministerium sichert auch weiterhin ein transparentes Verfahren zu. 

Das Regierungspräsidium Kassel teilte dem Umweltministerium Anfang der Woche mit, dass es in den kommenden Wochen eine Entscheidung über den Widerruf der 2011 erteilten Versenkerlaubnis treffen wird. „Wir befinden uns in einem laufenden Verwaltungsverfahren, daher ist der Vorwurf absurd, die Behörden hätten der Öffentlichkeit absichtlich Unterlagen vorenthalten. Im Gegenteil: Auch der Antrag nach Umweltinformationsgesetz zum HLUG-Gutachten von 2011 wurde von den Behörden positiv beschieden. Die Unterlagen konnten wegen einer Klage von K+S aber erst vor kurzem veröffentlicht werden.“

Die Staatssekretärin sicherte auch weiterhin ein transparentes Verfahren zu: „Den Behörden liegen seit ein paar Tagen Anträge auf Herausgabe zusätzlicher Unterlagen vor. Ich habe in einem Gespräch mit dem RP gestern klar gestellt, dass dies entlang der rechtlichen Voraussetzungen schnellstmöglich entschieden werden kann. Darüber herrscht umfassende Einigkeit“.

Vier-Phasen-Plan: Beweislast für Wasserverträglichkeit liegt beim Unternehmen

Bezüglich des Vier-Phasen-Plans legte Dr. Beatrix Tappeser dar, dass die Beweislast beim Unternehmen liege: „K+S hat versichert, dass sie nachweisen können, dass eine Gefährdung des Grund- und Trinkwassers bei einer weiteren Versenkerlaubnis ausgeschlossen werden kann. Dieser Nachweis muss erbracht und gründlich überprüft werden. Erst dann kann über eine mögliche weitere Versenkerlaubnis entschieden werden.“

„Die Umweltministerin hat von Beginn an betont, dass der Einstieg in den Vier-Phasen-Plan sehr schwierig sein wird. Es ist völlig klar, dass es eine weitere Versenkerlaubnis nur dann geben kann, wenn die Gefährdung von Trink- und Grundwasser ausgeschlossen werden kann.“

Das Ziel des Vier-Phasen-Plans war es immer, dass ein Szenario bis zum Ende des Rohstoffabbaus entwickelt wird: „Es muss Schluss sein, dass alle paar Jahre eine Diskussion entfacht wird, zu Lasten der Lebenssituation der Menschen vor Ort und tausender Arbeitnehmer in der osthessischen Kaliregion. Wir brauchen endlich eine langfristige Lösung. Sowohl für die komplexen Belange der Umweltprobleme als auch für die sozialen Belange in Osthessen. Der Vier-Phasen-Plan bietet dafür eine gute Grundlage“, so Staatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser.

Der Vier-Phasen-Plan ersetzt aber kein Genehmigungsverfahren. Eine erneute Versenkerlaubnis muss bei der zuständigen Behörde – dem RP Kassel – beantragt werden, welche den Antrag prüft und über den Antrag entscheidet. Derzeit liegt dem RP Kassel noch kein Antrag des Unternehmens vor. Jetzt ist K+S in der Verantwortung und der Pflicht.
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