03.10.2016 | 08:10:00 | ID: 22990 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Milchkrise: EU-Kommission reserviert fünf Millionen Euro für schleswig-holsteinische Bauern zur Reduktion der Milchmenge

Kiel (agrar-PR) - Schleswig-holsteinische Milchbauern können mit fünf Millionen Euro an EU-Hilfen zur Reduktion der Milchmenge rechnen.
Entsprechende Mittel hat die EU-Kommission für die Antragsteller aus Schleswig-Holstein reserviert. Dies teilte das zuständige Landwirtschaftsministerium in Kiel heute (30. September 2016) mit. Zugleich weist es darauf hin, dass heute eine zweite Antragsrunde eröffnet wird.

Angesichts der andauernden Milchkrise war das EU-weite Programm zur Mengenreduktion auf große Nachfrage in Schleswig-Holstein gestoßen. 1.050 Milcherzeuger und damit mehr als ein Viertel der schleswig-holsteinischen Milchviehbetriebe hatten einen Antrag gestellt und werden am Verfahren teilnehmen.

Mittlerweile hat die Kommission mitgeteilt, dass nach der Meldung aller Mitgliedstaaten das Gesamthöchstvolumen von 1,07 Millionen Tonnen an zu reduzierender Milchmenge und das entsprechenden Budget von 150 Millionen Euro noch nicht völlig ausgeschöpft sind. Daher wird es in der ersten Antragsrunde zu keiner zusätzlichen Kürzung der zugelassenen Milchverringerungsmengen kommen.

"Das heißt, alle Landwirte, die eine Reduktion der Menge beantragt haben und zugelassen sind, erhalten die Beihilfe, wenn sie tatsächlich verringern", sagte Minister Robert Habeck.

"Ich hoffe, dass durch das Milchmengenreduktionsprogramm der Markt wenigstens etwas entlastet wird. Im Augenblick machen die Landwirte mit jedem gemolkenen Liter Milch ein Minus", sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck.

Ziel des Programms ist, über eine Verringerung des Milchangebots den Preis wieder zu stabilisieren. Die Milchauszahlungspreise in Schleswig-Holstein für konventionelle Standardmilch lagen im August 2016 bei knapp über 23 Cent pro Kilogramm.

Schleswig-holsteinische Antragssteller werden umgehend einen Bescheid über die zugelassene Reduktionsmenge in der ersten Antragsrunde erhalten. Zugelassene Antragssteller können bis spätestens 45 Tage nach Abschluss des vierten Quartals (also bis zum 14.02.2017) einen Antrag auf Auszahlung der Beihilfe stellen. Dafür müssen sie nachweisen, dass die Milchanlieferungsmengenreduktion tatsächlich wie beantragt reduziert wurde.

Da das Budget EU-weit noch nicht verbraucht ist, wird eine zweite Antragsrunde eröffnet. Für diese steht jedoch nur ein geringes Volumen von 1,6 Millionen Euro bzw. 11.407 Tonnen Milchmengenreduktionspotential europaweit zur Verfügung. Die zweite Antragsrunde, die wiederum als onlinegestütztes Verfahren über HIT durchgeführt wird, startet am Freitag, den 30.September 2016. Antragsfrist ist der 12. Oktober 2016, 12 Uhr (Ausschlussfrist).

Der Bezugszeitraum für die zweite Runde umfasst nach Delegierter Verordnung (EU) 2016/1612 die Monate November 2015 bis Januar 2016, Verringerungszeitraum ist November 2016 bis Januar 2017. Antragssteller für die zweite Runde kann allerdings nur sein, wer in der ersten Runde noch keinen Beihilfeantrag gestellt hat. Das Verfahren der Antragsstellung läuft ansonsten wie in der ersten Runde.

Auf der Internetseite des MELUR sind alle aktuellen Informationen dazu bereitgestellt: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/landwirtschaft/milchmengenreduktion.html (melur-sh)
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