14.09.2023 | 16:07:00 | ID: 37378 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Neues Landesjagdgesetz vereinfacht Verwaltungshandeln

Schwerin (agrar-PR) - Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus trifft heute auf der 32. Mecklenburgischen Landwirtschaftsausstellung in Mühlengeez VerteterInnen des Landesjagdverbandes, um erneut über den Entwurf des zu novellierenden Landesjagdgesetzes zu sprechen. Bereits vergangene Woche hatte das Kabinett dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Kommende Woche wird dieser in erster Lesung im Landtag beraten. Dem parlamentarischem Verfahren vorausgegangen war eine umfassende Verbändebeteiligung.

Minister Backhaus bezeichnete den Gesetzesentwurf als „modern und in der Sache orientiert“. Er setzt die Vorgaben der Koalitionsvereinbarung (Ziffer 228) um. Das sind die Einführung eines Wildwirkungsmonitorings im Gesamtwald, die Bleiminimierung der Munition sowie die kostenfreie Nutzung des Jagdkatasters durch die Jagdgenossenschaften.

Zudem sieht das Landesjagdgesetz Veränderungen bei der Abschussplanung vor. Im Rahmen des Standarderprobungsgesetzes, das Verwaltungshandeln vereinfachen soll, wurde beispielsweise die dreijährige Abschussplanung anstelle der jährlichen Planung im Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte erprobt und von den betroffenen Hegegemeinschaften für gut befunden, sodass die dreijährige Planung für Rot- und Damwild nun in das Landesjagdgesetz überführt wird. Dadurch werden die unteren Jagdbehörden deutlich entlastet. Weitere Arbeitserleichterungen erwartet der Minister durch eine Vielzahl von Präzisierungen, die auf Anregung der unteren Jagdbehörden vorgenommen werden. Beispielsweise darf die Abrundung von Jagdbezirken künftig auch auf zivilrechtlicher Ebene ohne die Einbindung der Jagdbehörde durchgeführt werden.

Der Paragraph 26 Absatz 2 Landesjagdgesetz MV enthält eine Ermächtigung für die oberste Jagdbehörde durch eine Rechtsverordnung weitere Tierarten dem Jagdrecht zu unterstellen (Ministerverordnung). Sobald die Bundesregierung und die Europäische Union die Weichen für eine Bewirtschaftung des Wolfes gestellt haben, kann zeitnah eine entsprechende Verordnung durch den Minister erlassen werden.

„Die vorgesehenen Änderungen sind zur Bejagung des Wildes erforderlich, um den Bedürfnissen des Waldumbaus in Zeiten des Klimawandels effektiv Rechnung zu tragen“, begründete Minister Backhaus die Gesetzesnovelle. Für ihn ist klar: „Wild ist ein unverzichtbarer Teil des Waldökosystems und unserer Landschaft. Das Landesjagdgesetz gibt uns einerseits die Aufgabe, einen artenreichen und gesunden Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Andererseits fordert das Gesetz aber auch, die jagdlichen Interessen mit den sonstigen öffentlichen Belangen, insbesondere mit denen der Landeskultur, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, in Einklang zu bringen. Mit der Ausübung der Jagd leisten die 15.456 Jägerinnen und Jäger im Land ehrenamtlich einen unschätzbaren Dienst an der Gesellschaft und der Natur: Sie sichern die Lebensgrundlagen für einen artenreichen Wildbestand und halten diesen gesund. Dafür gebührt ihnen mein ausgesprochener Dank.“

Das geänderte Jagdgesetz soll zum 1. April 2024 in Kraft treten.
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