04.09.2013 | 20:40:00 | ID: 15958 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Neuordnung der Tierkörperbeseitigung in Schleswig-Holstein: Landwirte können von günstigeren Bedingungen profitieren

Kiel (agrar-PR) -

Das Land Schleswig-Holstein wird vom 1. Januar 2015 an die Aufgabe der Tierkörperbeseitigung und der Entsorgung bestimmter Schlachtabfälle und anderer tierischer Nebenprodukte übernehmen. Bislang waren dafür die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Diese werden künftig als untere Landesbehörden den Vollzug der Beseitigungspflicht übernehmen.

Das Land wird die Beseitigungspflicht auf ein privates Unternehmen übertragen. Im Zusammenhang mit der Erteilung einer Dienstleistungskonzession an einen beliehenen Unternehmer wurde ein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren durchgeführt.                                                                                                                  Ziel des Verfahrens war die Auswahl des geeignetsten Unternehmens, das zudem die wirtschaftlichste Beseitigung der tierischen Nebenprodukte durchführt. Nach Abschluss des Verfahrens wurde nun ein Beleihungsvertrag  zwischen der Firma Rendac, Jagel und dem Landwirtschaftsministerium über eine Laufzeit von zehn Jahren unterzeichnet.

Die Landwirte und Schlachtbetriebe profitieren von den im Verfahren erzielten günstigen Entsorgungspreisen. Niedrige Entsorgungspreise sichern auch die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte und Schlachtbetriebe in Schleswig-Holstein. Durch die ebenfalls von 2015 vereinbarte Verwiegung der tierischen Nebenprodukte, also die Abrechnung der Entsorgungskosten auf Basis der entsorgten Gewichte, wird darüber hinaus  eine hohe Kostentransparenz erreicht.

 

Hintergrund:

Eine wichtige Vorbeugemaßnahme gegen den Ausbruch von Tierseuchen ist die Beseitigung von verendeten oder getöteten Tieren, Schlachtabfällen und  Stoffen, die eine Infektion übertragen können. In den Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte werden die Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse einem besonderen Verfahren unterzogen, mit dem alle vorhandenen Seuchenerreger abgetötet werden.

 

 

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