02.09.2016 | 20:40:00 | ID: 22850 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Niedrigere Pachtpreise - Backhaus begrüßt Ankündigung des Bundes

Schwerin (agrar-PR) -

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt will niedrigere Pachtpreise für Bauern bei der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) durchsetzen. Das kündigte er gestern auf einem CDU-Wahltreffen in Lehsten (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) an. „Es freut mich, dass der Besuch betroffener Landwirte Wirkung gezeigt hat und Berlin hoffentlich rasch tätig werden lässt“, kommentierte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Erst kürzlich hatte sich der Minister selbst in einem Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gewandt, um auf den unzumutbaren Anstieg der Pachtpreise aufmerksam zu machen und ein schnelles Handeln einzufordern.

„Durch die aktuelle Preiskrise und die daraus resultierende Liquiditätslage der Betriebe können die von der BVVG auf dem Bodenmarkt geforderten Kauf- und Pachtpreise nicht mehr gezahlt werden. Gerade tierhaltende Betriebe, die für die Beschäftigung im ländlichen Raum so bedeutsam sind, sorgen sich um den Verlust der von der BVVG gepachteten bzw. zum Kauf anstehenden Flächen. Sie brauchen eine Erholungspause bei der Investition in die Flächensicherung“, schrieb der Minister.

Auch würden sich die Landwirte in allen Teilen des Landes darüber beklagen, dass der Trend anhält und die BVVG die Kauf- und Pachtpreise trotz der Krise weiter in die Höhe treibt. „Die enorme Preissteigerung muss ein Ende finden. Landwirtschaftlicher Boden darf nicht zu einem Luxusgut werden. Wir alle haben ein Interesse an gesunden und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln. Also müssen wir auch Sorge dafür tragen, dass Landwirte unser Auskommen zu fairen Preisen realisieren können.“

Minister Backhaus plädiert dafür, die Privatisierung der BVVG-Flächen für einen Zeitraum von wenigstens einem Jahr auf die Verpachtung ohne Preisaufschläge zu beschränken. Damit soll die Privatisierung des volkseigenen Vermögens in der Land- und Forstwirtschaft so gestaltet werden, wie es das Treuhandgesetz vorgibt und den aktuellen ökonomischen Besonderheiten in der Landwirtschaft Rechnung getragen werden. (regierung-mv)

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