31.07.2018 | 17:50:00 | ID: 25680 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

NRW: Bund und Länder beraten über Krisenhilfe für Landwirtinnen und Landwirte

Düsseldorf (agrar-PR) - Bund und Länder beraten über Krisenhilfe für Landwirtinnen und Landwirte Ministerin Ursula Heinen-Esser: Agrarministerkonferenz im September hat die Klimafolgenanpassung ganz oben auf der Tagesordnung

Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser begrüßt die Vorbereitungen von Bund und Ländern zu möglichen Finanzhilfen für dürregeschädigte Betriebe. "Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat entschieden, die Erntebilanz Ende August abzuwarten und dann über Finanzhilfen für die Landwirtinnen und Landwirte zu entscheiden. Dieses Vorgehen halte ich für sehr vernünftig und umsichtig", sagte Ministerin Heinen-Esser, Vorsitzende der Agrarministerkonferenz 2018.

"Starkregenereignisse, Frostschäden, Extremhitze - die Landwirtinnen und Landwirte sind nun schon drei Jahre lang in Folge von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen. Klimaexpertinnen und Klimaexperten gehen davon aus, dass solche Extremwetterlagen in Zukunft häufiger auftreten werden.

Nordrhein-Westfalen hat in diesem Jahr den Vorsitz der Agrarministerkonferenz. Wir werden uns deshalb im September in Bad Sassendorf gemeinsam mit Bund und Ländern intensiv mit der Risikovorsorge in der Landwirtschaft auseinandersetzen und auch die Klimafolgenanpassung auf unsere Tagesordnung setzen - das ist dringend notwendig", sagte die Ministerin.

Die stärksten Auswirkungen in Nordrhein-Westfalen sind bei den Futterbaubetrieben wie zum Beispiel Milchviehhaltung zu erwarten. Die Vorräte für den kommenden Winter werden voraussichtlich sehr knapp ausfallen. Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser betonte: "Wir unterstützen deshalb die Überlegung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Zwischenfrüchte auf ökologischen Vorrangflächen zuzulassen, die für die Tierfütterung genutzt werden können."

Das Landwirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen hat bereits die Futternutzung auf Brachen als ökologische Vorrangflächen erlaubt. Zusätzlich dürfen ökologisch wirtschaftende Betriebe konventionelles Raufutter verfüttern. (mulnv-nrw)

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