15.03.2024 | 18:26:00 | ID: 39023 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Özdemir mahnt Anpassungen der Kommissionsvorschläge zur GAP an

Berlin (agrar-PR) - Die EU-Kommission hat heute nach einem stark verkürzten Prozess ihre Legislativvorschläge zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgestellt. Diese sollen Regelungen für Landwirtinnen und Landwirte reduzieren und sie so entlasten. Aus Sicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) senken diese Änderungen aber auch das Umweltambitionsniveau der GAP ab – teils niedriger als in der letzten Förderperiode. Das BMEL will sich deshalb für Anpassungen stark machen.

Dazu sagt Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: „Landwirtinnen und Landwirte wollen auf dem Feld oder im Stall stehen und nicht am Schreibtisch sitzen. Damit sie dafür mehr Zeit haben, will auch ich, dass die Arbeit im Büro einfacher wird. Das sollte aber nicht bedeuten, dass Bürokratieabbau gleichgesetzt wird mit der Absenkung von Umweltambitionen. Der Kommissionsvorschlag enthält einige vernünftige Vorschläge, die unseren Betrieben zugutekommen – ein Teil der Vorschläge sollte aber überarbeitet werden. Gesunde Böden und Artenschutz sind die Voraussetzung für eine zukunftsfeste Landwirtschaft. Wenn es auch in 20, 30 oder 50 Jahren gute Ernten geben soll, müssen wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcen heute schützen. Artenvielfalt, Klima und unsere Umwelt sind bereits massiv unter Druck – wie wir an Dürren, Bränden und Überschwemmungen sehen können. Was wir heute verloren geben, muss umso mühsamer wiederaufgebaut werden!

Wir sollten den Green Deal konsequent weiterverfolgen und nicht nur auf kurze Sicht fahren. Es wäre der falsche Weg, die berechtigten Anliegen der Bauern nach mehr Unterstützung und Planbarkeit gegen den existenziell notwendigen Schutz von Natur, Umwelt und Biodiversität auszuspielen, das rächt sich nach hinten raus. Zudem fehlt aufgrund des ambitionierten Zeitplans der Kommission eine Folgenabschätzung für die Aussetzung der GLÖZ-Standards.

Ich habe mich für eine Beibehaltung des Umweltniveaus bei gleichzeitigem Abbau überbordender Regulierungen stark gemacht und auch Vorschläge gemacht, wie Bürokratieabbau und Klimaschutz Hand in Hand gehen können, zum Beispiel mit der finanziellen Stärkung des Mindestbudgets für die Öko-Regelungen. Unser Ziel ist ein System, das für Landwirtschaft, Menschen, Tiere, Klima und Umwelt ein Gewinn ist. Dafür werbe ich im Rat bei der Behandlung der Kommissionsvorschläge.“

Hintergrund:

Die EU-Kommission hat nach einem zeitlich stark verkürzten Prozess, bei dem eine Folgenabschätzung etwa für Umweltbelange – wie sonst vorgesehen – nicht durchgeführt wurde, relevante Änderungen im GAP-Basisrecht vorgelegt. Das Verfahren soll laut Kommission bis Ende April abgeschlossen sein.

Unter anderem ist geplant, GLÖZ 8 dauerhaft zu ändern. Betriebe sollen demnach nur noch bestehende Landschaftselemente wie Hecken erhalten müssen. Im Gegenzug sollen die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, Öko-Regelungen zu Brachen und Landschaftselementen einzuführen. Das Mindestbudget für Ökoregelungen soll jedoch nicht erhöht werden. Bei GLÖZ 7 Fruchtwechsel sollen die Mitgliedstaaten zukünftig auch die Option von Anbauverhältnissen mit maximalen Anteilen von Fruchtarten anbieten können.

Zudem sollen die Mitgliedsstaaten zeitweise Ausnahmen der GLÖZ-Standards 5, 6 und 7 zulassen können, wenn infolge von „extremen Wetterbedingungen“ Verpflichtungen nicht eingehalten werden können. Die Definition ist jedoch den Mitgliedstaaten überlassen und soll nicht einheitlich geregelt werden. Zu befürchten ist, dass dies zu erheblich unterschiedlichen Interpretationen und Anwendungen führen wird. Des Weiteren sollen Betriebe mit einer Größe unter zehn Hektar von der Kontrolle jeglicher Konditionalitätsregelungen ausgenommen werden.

Die Vorschläge sehen damit insgesamt Änderungen vor, die das Umweltambitionsniveau der GAP grundlegend – teils niedriger als in der letzten Förderperiode – absenken.

Um EU-Mittel zu erhalten, müssen Landwirtinnen und Landwirte bisher neun Standards einhalten, die dem Umwelt- und Klimaschutz dienen. Diese sogenannte Konditionalität gilt bisher für fast 90 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der EU und trägt somit bislang zu einer nachhaltigeren landwirtschaftlichen Bewirtschaftung bei. Diese grundsätzlichen Normen werden als GLÖZ-Standards bezeichnet – dies steht für „guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“.

Die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) hat 2021 in ihrem Abschlussbericht unter anderem empfohlen, die flächengebundenen Direktzahlungen schrittweise in Zahlungen umzuwandeln, die die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für Klima-, Umwelt- und Artenschutz honorieren. Nach Auffassung der ZKL, in der landwirtschaftliche Organisationen genauso vertreten waren wie Umweltverbände, soll die GAP dazu beitragen, den Übergang zu einem nachhaltigen Agrar- und Ernährungssystem in der EU zu erreichen.
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