27.02.2013 | 12:35:00 | ID: 14587 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Reform der Gemeinsamen Europaeischen Agrarpolitik (GAP): BfN fordert verbindliches Greening

Brüssel / Bonn (agrar-PR) - Bei der heutigen Veranstaltung im Europäischen Parlament wies das Bundesamt für Naturschutz (BfN) auf die aktuellen Ergebnisse eines Forschungsvorhabens zur GAP-Reform hin.
Die vom BfN geförderte Studie legt dar, dass eine Ökologisierung der GAP in der bevorstehenden Finanzperiode (2014-2020) für die Erreichung der Biodiversitätsziele in der Europäischen Union zwingend notwendig ist. Der Verlust an biologischer Vielfalt in unseren Agrarlandschaften sei weiterhin ungebrochen, dies zeigten die dramatischen Bestandsrückgänge charakteristischer Feldvögel und Arten des Dauergrünlands, sagte das BfN bei der Vorstellung der Studie.

Die Greening-Maßnahmen können laut Studie jedoch nur dann Erfolge zum Erhalt der biologischen Vielfalt erzielen, wenn sie - wie im Oktober 2011 von der EU-Kommission vorgeschlagen - verbindlich an den Erhalt von Direktzahlungen geknüpft und nicht verwässert werden. Der Agrarausschuss des europäischen Parlaments hat am 25.01.2013 Änderungsvorschläge zum Kommissionsvorschlag beschlossen, die eine Abschwächung des Kommissionsvorschlags zum Greening bedeuten.

Nach Ansicht des BfN sollte sich das Plenum des europäischen Parlaments bei seiner Entscheidung davon leiten lassen, eine möglichst flächendeckende ökologische Wirksamkeit des Greenings zu erzielen. Richtschnur sollte die inzwischen in Europa durchgängig anerkannte Devise: "Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen" sein.

"Wichtigstes Instrument im Rahmen des Greenings ist die verpflichtende Bereitstellung von mindestens sieben Prozent ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) pro Betrieb", so Dr. Rainer Oppermann vom Institut für Agrarökologie und Biodiversität (Ifab). Nach den Ergebnissen der Studie muss deshalb bei ÖVF keinesfalls eine pauschale Stilllegung erfolgen.

Vielmehr sollte ein Teil der ÖVF im Sinne der Biodiversität auch landwirtschaftlich nutzbar sein, wenn dabei ein mindestens gleich großer Nutzen für Natur und Umwelt entsteht. Auch die Greening-Anforderung zum Erhalt des Grünlands muss verpflichtend und ohne Ausnahmen gestaltet werden, damit tatsächlich Synergien zwischen Natur-, Gewässer- und Klimaschutz erreicht werden können. Nur bei klaren Vorgaben für alle Betriebe und in allen Regionen kann es eine echte Reform der EU-Agrarpolitik geben, ein "Weiter so" ist keine Option.


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